Grundstück - Bauverbot?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

erkundige dich bei dem, der das Bauverbot eintragen lies. Evtl ist das Bauverbot durch einen Plan näher bezeichnet und muss nicht zwingend das ganze Grundstück betreffen. Du benötigst die Bewilligungsurkunde für diese Eintragung.

Dieses Bauverbot hängt eher nicht mit dem Bebauungsplan zusammen, sondern mit einer verlegten unterirdischen Leitung oder in Kombination mit einem Geh-und Fahrrecht oder Unterhaltungsrecht für irgendwas.

im Grundbuch steht - Das Grundstück darf nicht bebaut werden.

Was ist jetzt daran nicht ! zu verstehen? Nein heißt nein - solange es keine entsprechende Änderung im Bebauungsplan gibt.

Und wenn dieses Grundstück schon mit dieser Eintragung im Grundbuch steht - dürfte von einer solchen Änderung wohl eher nicht auszugehen sein.

Ein generelles Bauverbot wird nicht im Grundbuch stehen, da nicht eintragungsfähig. Vermutlich handelt es sich um ein partielles "Bauverbot" im Rahmen einer Dienstbarkeit. Dazu müsste man den Wortlaut der Eintragung kennen und den Inhalt der dazugehörigen Bewilligung.

Ja den dan darf man nicht bauen den es kann gute gründe für das verbot geben zb das das grundstück über ein ehmaliegen Zechengang ist oder das der Boden das nicht Aushält

was wird an der Aussage nicht verstanden? Nein, unmöglich