Wegerecht wird nicht eingehalten, was kann ich tun?
Wir besitzen ein eingetragenes Wegerecht zum laufen und durchfahren des nachbarschaftlichen Grundstückes. Mein Nachbar hat das belastete Grundstück nun geerbt und meinte, wir müssten dringend über das Wegerecht sprechen. Er würde nicht einsehen, dass er für ein Grundstück die Grundsteuer und die Instandhaltung bezahlt...da wir uns auf das eingetragene Recht berufen und daran auch nichts ändern wollen, werden wir nun schikaniert, indem er alle möglichen Dinge so hinstellt, dass wir kaum noch ungehindert durchkommen. Er hat den Weg mit Metallstäben so abgesteckt, dass ich beim um die Kurve fahren, mir mein Auto und den Reifen an einem Stab abgeschrappt habe. Die Stäbe sind am oberen Ende scharfkantig und gehen in der Höhe bis ca. Oberkante meiner Reifen. Ich fahre wirklich langsam, aber da liegt und steht gerade im Kurvenbereich so viel herum (Schubkarre, Fahrrad), dass man wirklich nicht mehr rumkommt...muss in der Kurve ein bestimmter Radius eingehalten werden? Wir hätten uns ja an der Instandhaltung beteiligt, jedoch ohne mutwillige Schikane und ohne dass man im Grundbuch etwas ändert. Aber so....
7 Antworten
Wenn das Wegerecht geändert werden soll, müssen beide Parteien zustimmen. Euer Nachbar kann euch nicht dazu zwingen. Es ist im Grundbuch eingetragen und kann nur mit einem notariell beurkundeten Vertrag geändert werden.
Es ist doch gut, wenn er mit euch über das Wegerecht sprechen will. Nutzt die Gelegenheit und tragt ihm eure Beanstandungen vor. Droht ihm mit rechtlichen Konsequenten, wenn er das Wegerecht nicht einhält und eure Zufahrt beeinträchtigt oder sogar ganz blockiert ist.
Lasst euch von einem Rechtsanwalt beraten.
Wenn das Wegerecht im Grundbuch verbrieft ist, kann er keine Forderungen an euch stellen. Wie gesagt, ob er es hören will oder nicht, ihr müßt darauf bestehen, dass der Weg frei ist. Beratet euch mit einem Anwalt. Der kann ihn schriftlich auffordern, euch stets freie Zufahrt zu gewähren. Lasst euch auf nichts ein - auch nicht mündlich.
"Man kann nicht in Frieden leben wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!"
Tja, leider ist das wohl nicht selten so. Wichtig wäre vielleicht zu wissen, warum der Nachbar hier so reagiert. Warum er euch da weg haben möchte.
Vielleicht liegt darin der Schlüssel zur Verständigung.
Streiten kann man immer, manchmal auch - z.B. vor Gericht - Recht bekommen aber die Situation bleibt oftmals trotzdem - hmm - schwierig.
Besser ist es allemal sich irgendwie zu einigen, auf einerm friedlichen Weg ein Neben- und Miteinander zu gestalten.
Das geht natürlich nur, wenn beide Beteiligte das auch wollen.
""Wichtig wäre vielleicht zu wissen, warum der Nachbar hier so reagiert.""
Nein, das ist in dem Fall völlig Irrelevant!
Irrelevant ist es, wenn man sich streiten will oder einem Streit nicht aus dem Weg gehen möchte.
Die meisten Leute ziehen allerdings ein friedliches Miteinander vor, da ist es manchmal vonnöten, dass man die Beweggründe des anderen versteht (inhaltlich und ggfs. auch emotional).
Wenn es der Nachbar, so wie das hier der Fall scheint - wie ich aus den verschiedenen Kommentaren herauslese - gar nicht miteinander lösen möchte, ja, klar, dann bleibt nur die Auseinandersetzung.
Wir wohnen selbst erst seit Kurzem hier. Wie die restliche Nachbarschaft uns erklärte, liegt die Nachbarschaftsstreiterei bei dem Nachbarn wohl im Blut. Auch sein Vater hatte ständigen Streit mit unserem Vorgänger wegen des Wegerechtes...
Anzeige erstatten wegennGefährdung , vielleicht wacht er auf.
Die paar cent Grundsteuer und die Instandhaltung , werden sie wohl selbst hin bekommen.
und was ist abgemacht , vertraglich festgehalten zur Instandhaltung?, der Seitenbefestigung evtl. mähen der Seitenstreifen, der Pflasterung, zum Schneeräumen?
Es ist nichts abgemacht und es steht dazu auch nichts im Grundbuch.
ich kenne das so , entweder übernimmt einer die Pflege der gemeinsamen Auffahrt oder eines Weges und der andere bezahlt regelmäßige einen Obolus ,oder die Pflege und Instandhaltung wird gemeinsam getragen..
bist Du sicher das da kein zusätzlicher Vertrag vorhanden ist, hier wohnt ja wie Du sagst erst seit kurzem dort?, evtl. hat der Vormieter/Eigner vergessen Euch den auszuhändigen..
Nein, es gibt nichts außer dem Eintrag ins Grundbuch. ich habe schon nachgefragt, sowohl bei meinem Nachbarn als auch bei unseren Vorgängern.
Offensichtlich hat der Eigentümer es im guten versucht. Und die Reaktion war.
da wir uns auf das eingetragene Recht berufen und daran auch nichts ändern wollen,
Und jetzt sieht die Meinung dazu wohl anders aus.
Wir hätten uns ja an der Instandhaltung beteiligt,
Da es Zwischen den Partien jetzt zu unüberbrückbaren Differenzen gekommen ist. Hilft da nur noch das Gericht.
Alternativ müsste man Erwachsen werden, sich entschuldigen und nochmal von vorne beginnen.
Er zettelt rundherum Streit an, war bei seinem Vater schon so. Ein anderer Nachbar besitzt auch ein eingetragenes Wegerecht, diesem Nachbarn wollte er Wegezoll abnehmen und hat ihm vorgeschlagen, den Weg mit richtig teuren Steinen zu pflastern. Dazu hätten wir anteilig zuzahlen sollen....
Das war ja gar kein paritätisches Gespräch, was er suchte. Er wollte Geld für die Instandhaltung und die Nutzung des Weges. Unsere Beanstandungen hat er doch gar nicht hören wollen.