Wegen Stromausfall ist Heizung ausgefallen und dadurch Wasserschaden verursacht. Zahlt hier eine Versicherung?
Wir haben im letzten Jahr durch den Tod unserer Eltern ein Haus geerbt. Das Haus steht momentan leer und soll bald verkauft werden.
Da wir ca. 600 km entfernt wohnen, können wir nicht regelmäßig nach dem Rechten sehen.
Vorm Winter hatten wir die Heizung nochmals überprüft und die Heizkörper etwas aufgedreht, damit keine Feuchtigkeit entsteht.
Als wir heute das Haus betreten haben, mussten wir feststellen, dass kein Strom mehr da war. Der FI-Schutzschalter hatte ausgelöst.
Die Kettenreaktion: 1. Strom weg 2. Heizung aus 3. Wasserschaden in der Küche im 1. OG (vermutlich durch Frost) 4. Feuchtigkeit im ganzen Gebäude 5. Tapeten lösen sich von der Wand 6. Deckenpanele lösen sich und fallen ab 7. usw. ....
Frage ist, ob hier eine Versicherung bezahtl und wenn ja, welche? Für das Objekt haben wir die Gebäudeversicherung der verstorbenen Eltern damals übernommen.
Vielen Dank
5 Antworten
Wenn ein Gebäude nicht regelmäßig bewohnt ist, muss das Gebäude regelmäßig begangen werden (bei -15 Grad reicht auch nicht nur 1x pro Woche!) UND das Leitungsnetz muss geleert sein.
Da das anscheinend nicht so war, wird der Schaden mit einer sogenannten Quotelung beglichen werden. Das heißt %uale Kürzung. Bei euch hätte das Gebäude als unbewohnt gemeldet werden müssen. Zuständig ist die Gebäudeversicherung.
Das teilt euch der zuständige Regulierer bzw. der Sachvearbeiter der VS mit.
Das ist natürlich grundsätzlich ein Leitungswasserschaden.
ABER hier liegen vermutlich gleich mehrere Obliegenheitsverletzungen vor.
Zum einen muss der Versicherung der Leerstand mitgeteilt werden, da diese wegen höherem Risiko evtl. einen Beitragszuschlag verlangt.
Und zum anderen "nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten."
Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sind "Bei grob
fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine
Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des
Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen."
Ihr solltet den Fall dennoch der Versicherung melden und schauen wie viel diese tatsächlich reguliert.
Da wir ca. 600 km entfernt wohnen,
hättet ihr eine Person die im Winter regelmässig nach dem Rechten zu schauen hat - darüber gibt es Gerichtsurteile
Die Gebäudeversicherung könnte den Schaden unter bestimmten Voraussetzungen regulieren: Sie müsste über den Leerstand informiert worden sein. Ihr müsstet die regelmäßige Kontrolle der Heizung - mindestens zweimal pro Woche - bei strengem Frost öfter - nachweisen können. Dazu hätte man z.B. auch Personen aus der Nachbarschaft bitten können. Habt Ihr das nicht nachweislich veranlasst, wird die Versicherung die Leistung zu recht verweigern.
... das wird die Versicherung nicht glauben. Ein geplatzter Heizkörper kann so eine Schaden nicht anrichten.