Wie soll ich mich gegenüber Gutacher der Versicherung wegen Wasserschaden verhalten?
Hallo,
wir haben im Keller einen Wasserschaden. Wir haben eine Luft-Luft-Wärmepumpe und leider war der Kondensatwasserschlauch verstopft. Es gibt ein Rückschlagventil und an dieser Stelle war es blockiert, ich konnte ein sehr schwarzes zähflüssiges Material an dieser Stelle feststellen. Das Haus und die Wärmepumpe ist sechs Jahre alt.
In der Wärmepumpe gibt es eine Wanne, die dann übergelaufen ist und dann hat es das Wasser unter der Wärmepumpe herausgedrückt und ist dann wohl in den Estrich gelangt weil die Silikonfuge an der Abschlussleiste nicht ganz dicht war. Dann ist es sich wohl auf der Bodenplatte verteilt und hat sich dann auch in dem Put der Wände abgelagert.
Nun kommt jemand von der Versicherung und schaut sich den Schaden an.
Wir hatten keinen Wartungsvertrag für die Heizung. Muss ich davon ausgehen, dass die Versicherung verlangt, dass ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird, damit der Versicherungsschutz besteht?
Wird im Rahmen eines Wartungsvertrags dann auch der Kondensatwasserschlauch geprüft oder wird der sowieso nicht angeschaut, da man nach sechs Jahren davon ausgeht, dass es damit keine Probleme gibt?
Die Silikonfugen sind an einigen Stellen aufgerissen. Ich denke das kommt durch den Trocknungsprozess nach der Bauphase. Muss ich davon ausgehen, dass das die Versicherung beanstandet?
Wie soll ich mich verhalten, dass ich am besten über meine Gebäudeversicherung den Wasserschaden beheben lassen kann?
Danke für eure Rückmeldung.
Viele Grüße,
Nimikon
6 Antworten
Muss ich davon ausgehen, dass die Versicherung verlangt, dass ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird, damit der Versicherungsschutz besteht?
Wenn dies vertraglich beschrieben steht für Versicherungsschutz, wird die Versicherung auch nur wenn vorhanden den Schaden begleichen.
Wird im Rahmen eines Wartungsvertrags dann auch der Kondensatwasserschlauch geprüft oder wird der sowieso nicht angeschaut, da man nach sechs Jahren davon ausgeht, dass es damit keine Probleme gibt?
Es wird das gewartet und geprüft was im Vertrag vereinbart ist.
In der Leitungswasserversicherung sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zu- und Ableitungen versichert. Ob das aus einem solchen geschlossenen Kreislauf überhaupt gedeckt ist, ist mit jetzt nicht klar.
Es ist Kondensat ausgetreten. Kein Heizungswasser.
... höflich und bestimmt, biete ihm ggf. einen Kaffee an.
Binde für die Besichetigung ein Deinen Berater/Makler, denn der haftet ja, falls er etwas falsches verkauft hat.
Viel Glück.
Ein Wartungsvertrag ist nicht nötig, aber eine regelmäßige Wartung, das geht auch ohne Wartungsvertrag.
Wurde die Heizung gewartet?
Aus der Ferne ist es schwer sowas zu beurteilen. Es scheint aber so als hätte der schaden vermieden werden können.
Kernpunkt dürfte sein, wann wurde die Heizungsanlage vor Schadeneintritt zuletzt gewartet / überprüft?
nein