Gutachten Gebäudeversicherung -anfechten?
Hallo Leute,
haben einen riesen Wasserschaden am Haus, mit Schimmel und allem was dazugehört. Jetzt ist das Problem, das der Gutachter, welcher von der Versicherung geschickt wurde, einfach vieles garnicht beachtet hat. Der Mann hat nicht mal ein Messgerät dabei gehabt um mal die Feuchtigkeit zu messen, hat sich vieles garnicht anschauen wollen und hat ein Gutachten erstellt was nur einen Bruchteil der Kosten abdeckt.
Wir haben bei der Versicherung nun eine Nobel-Versicherung abgeschlossen wo wirklich alles zu 100 % mit drin ist und jetzt das???
Was der Gutachter sagt ist Gesetz und fertig?? das kann doch nicht sein? Können wir einen zweiten Gutachter verlangen? Oder selbst einen beauftragen? Aber um das zu zahlen haben wir kein Geld, wir müssen schon so viel vorlegen bzgl. Entsorgung von beschädigten Dingen, Laminat und und und... und wer bezahlt das dann?? HILFE!
4 Antworten
Ehe Du Dich in Kosten stürzt, solltest Du noch einmal Kontakt zu dem Schadensachbearbeiter Deines Versicherers aufnehmen, der diesen Schaden bearbeitet. Dort solltes Du sachlich die Argumente vortragen, die gegen die Feststellungen des Schadenaußendienstes sprechen, und um eine neue Bewertung des Vorganges bitten. Das kostet Dich außer etwas Zeit gar nichts, und kann jedenfalls dazu führen, dass die Sache noch einmal geprüft wird.
Der Weg hier geht leider nur über einen für Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt. Aber ohne Gegengutachten und ohne Gerichtsverfahren wird es hier wohl kaum gehen. Und ich hoffe ihr habt wenigstens eine gute Rechtsschutzversicherung. Und hoffentlich nicht bei der gleichen Nobel-Versicherung.
Leider sind die grossen nicht immer daran interessiert Schäden zu begleichen. Man könnte leider auch den Eindruck gewinnen, dass das Bilanzergebnis Vorrang hat. Manch kleinere Gesellschaft ist hier viel besser aufgestellt.
Viel Glück
Du kannst über einen rechtsanwalt eine Deckungsklage erheben, wenn du mit der Berechnung des Gutachters nicht einverstanden bist. Ein gegengutachten, musst du dann erst einmal selbst bezahlen.
Die Entsorgung des Sondermüs ist ebenfalls Gegenstad der gebäudeversicherung. Das steht in der Police unter Aufräumungs- und Abrisskosten und ist mit einem separaten Betrag abgesichert. meist zwischen 3 und 10 % der Versicherungssumme.
Ist das denn überhaupt ein Leitungswasserschaden?. Wasser, das von außen eindringt, hat damit nichts zu tun.
Da hilft vermutlich nur ein Beratungstermin bei einem Fachanwalt. Ich denke eine Beratung kostet nix und er kann Euch sicher zuverlässige und sichere Tipps geben. Fragt da auch dann mal nach Prozeßkostenbeihilfe. Ich weiß nicht in welchen Fällen man das bekommt, aber Fragen kostet ja nix.
Prozesskostenhilfe gibt es sicher nicht, aber eine Beratung beim Anwalt ist hier sicher unumgänglich.