Eigene Firma beauftragen bei Versicherungsfall Wasserschaden?
Guten Tag,
die Nachbarn über mir haben einen Wasserschaden an meiner Decke verursacht. Aus welchem Grund es zum Wasserschaden kam ist noch nicht vollständig geklärt. Es handelt sich wohl um ein Leck in den Abwasserohren. Wir leben alle in einer WEG, sind also Eigentümer.
Die Nachbarn sind Besitzer einer Trockenbaufirma und möchten nun, dass der Schaden direkt über ihre Firma abgewickelt wird, damit sie die Rechnung dann bei der Versicherung in Rechnung stellen können.
Mir ist bei der ganzen Sache unwohl, da die gleiche Firma bei ihrem Einzug die Wohnung renoviert hat und es dabei zu einem Wasserschaden kam, weil die Heizung falsch abmontiert wurde. Zudem kam es durch die Arbeiten zu vielen Rissen in den Wänden des ganzen Hauses. Somit ist das Grundvertrauen diesbezüglich schonmal weg.
Zum anderen finde ich es nicht richtig, dass der Schaden nicht über eine neutrale Firma abgewickelt wird. Kann sich die Gebäudeversicherung nicht auch quer stellen, da es dadurch eine Vermutung geben könnte, dass es zu Versicherungsbetrug kommen kann? Ist eine Trockenbaufirma überhaupt auf solche Arbeiten spezialisiert?
Wie würdet ihr in so einer Situation weiter vorgehen?
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
Naja, reparieren lassen muss ja der, dem die Decke gehört, also die WEG.
Ich fürchte auch, dass der einzelne ET gar keine Gebäudeversicherung hat, also auch nichts ersetzt bekommt.
Das ist auf jeden Fall ein Leitungswasserschaden, der über die Gebäudeversicherung gedeckt ist. BEVOR ein Auftrag vergeben wird, muss der Schaden dem Versicherer gemeldet werden. Zur Gefahrenabwehr reicht es ja den Hauptwasserhahn abzustellen.
Wenn der Nachbar eine zu hohe Rechnung erstellt, bleibt WEG darauf sitzen.
An sich ist nichts dagegen zu sagen, dass er den Auftrag übernimmt. Heutzutage ist es gar nicht so leicht, dafür eine Firma zu finden.
Du kannst Dir einen Handwerker Deines Vertrauens aussuchen.
Ich glaube nicht, das die Trockenbaufirma da qualifiziert ist.
Die Decke muss doch profesionell entfeuchtet werden, damit später kein Schimmel entsteht.
Muss das nicht der veranlassen, dem die Decke gehört?
Ich erlebe, solche Rechnungen werden meist nicht bezahlt, weil es gar keine Versicherung gibt.
Ich würde mit Verweis auf die Vorgeschichte darauf bestehen, dass der Schaden von einem dafür spezialisierten Fachbetrieb behoben wird.