Wasserschaden Erstattung meiner Aufwendungen?

6 Antworten

Ruf bei deiner Versicherung an bezüglich des falls ( am besten die Hausrats versicherung) die erstattet in solchen fällen meistens eine aufwandsentschädigung

kevin1905  01.10.2018, 13:58

Ich lese nichts vom beschädigten Hausrat in der Frage.

Ja, dafür bekommst Du eine Aufwandsentschädigung. Liste genau auf, was Du alles getan hast und vor allem wie viel Zeit Du dafür aufgewendet hast. Diese Liste schickst Du der Allianz hin....

Apolon  01.10.2018, 13:43

So einfach ist dies nicht, denn zuerst muss mal geklärt werden was unter Gemeinschaftseigentum bzw. Sondereigentum fällt.

Bei deinen Texten läuft einiges schief:

Aufgrund eines Wasserrohrbruches entstand in meiner Eigentumswohnung ein Wasserschaden.

Betrifft dieser Schaden das Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Ich habe eine Gebäudeversicherung bei Allianz

Ein einzelner Eigentümer einer Eigentumswohnung kann keine Gebäudeversicherung abschließen.

Ich habe nämlich eigenhändig
- das Rohr umgetauscht und die Wand zugemauert
- das Wasser mit Eimern beseitigt

Ob du dazu überhaupt berechtigt warst, kann ich aus deinem Text nicht erkennen.

Denn zuerst müsste mal die Gebäudeversicherung den Schaden dokumentiert haben und dir dazu eine Berechtigung für die Reparatur erteilt haben.

Außerdem bist du nicht berechtigt ohne Beschluss der Eigentümerversammlung eine Reparatur am Gemeinschaftseigentum durchzuführen.

- den Keller geleert, in dem sich Möbel befanden

Die Möbel haben mit der bestehenden Gebäudeversicherung nichts zu tun.

neutralisiert 
Beitragsersteller
 01.10.2018, 16:43

Tut mir leid, dass ich einige Sachen zu ungenau beschrieben habe. Genauer gesagt bin ich der Eigentümer des Hauses. Der Schaden betrifft das Erdgeschoss, das ich bewohne und zusätzlich den Keller. Das zweite Stockwerk ist nicht davon betroffen.

Hätte ich also zunächst einmal die Versicherung über den Wasserschaden informieren sollen, damit sie mich dann berechtigt, dass ich das Wasser beseitigen kann?

Apolon  02.10.2018, 01:11
@neutralisiert
Genauer gesagt bin ich der Eigentümer des Hauses.

Dann kann es sich aber nicht um eine Eigentumswohnung handeln!

Also war die Fragestellung totaler Unsinn, die du dann berichtigen solltest.

Klar, wenn du eine Aufstellung anfertigst, welche Arbeiten du in welchem Zeitraum durchgeführt hast.

Apolon  01.10.2018, 13:43

War er dazu denn überhaupt berechtigt?

Ja, auch der eigene Aufwand wird erstattet. Es muss nicht alles von Firmen gemacht werden. Versicherungen haben verschiedene "Tarife" dafür. Ich hatte mal einen Einbruch, damals hat man mir pro Stunde aufräumen, von dem Chaos, einen Stundenlohn von 10 DM zugebilligt.

Apolon  01.10.2018, 13:45

Bitte beachte, er ist nicht Eigentümer des Gebäudes, sondern nur Eigentümer einer Eigentumswohnung und somit muss zuerst einmal ein Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen, wenn er Gemeinschaftseigentum repariert.