Wegen Rufmord angezeigt, was kommt auf mich zu?
Moin,
da nach einem Handy-Kauf auf Ebay-Kleinanzeigen das Gerät nicht wie versprochen funktioniert hat und der Verkäufer weder richtig helfen, noch das Gerät zurücknehmen wollte, hat mein Anwalt ein Mahnungsschreiben verfasst in Höhe des Kaufpreises (450€) inkl. ca. 10% Gebühren (das Handy würde ich dann zurückgeben an den Verkäufer).
Jetzt, fast ein Monat nach der eigentlichen Frist hat der Verkäufer geantwortet und droht mir jetzt mit einer Anzeige wegen Rufmord.
Soweit ich weiß, gibt es ja üble Nachrede und Verleumdung. Was kommt da jetzt auf mich zu und was erwartet mich für theoretische Strafen.
Ich habe ja eigentlich nichts öffentlich gemacht oder sonst was und stehe immer noch zu meinen Aussagen.
13 Antworten
billige retourkutsche, kannst du ignorieren.
sogar wenn deine reklamation unberechtigt gewesen wäre, erfüllt das noch lange nicht den tatbestand der üblen nachrede und/oder verleumndung.
außerdem hast du doch einen anwalt, der soll dem kerl mal einen passenden brief schicken und mit einer anzeige wegen "wissentlich falscher anschuldigung" drohen.
- Rufmord gibt es im StGB nicht. Hast ja selbst erkannt.
Soweit ich weiß, gibt es ja üble Nachrede und Verleumdung. Was kommt da jetzt auf mich zu und was erwartet mich für theoretische Strafen.
Nichts, wenn der VK falsche Angaben gemacht hat.
Die Frage ist auch, warum will er dich deswegen anzeigen?
Der scheint einfach nur angepisst zu sein und dein Anwalt sollte gleich noch ein Schreiben aufsetzen und ermahnen, natürlich wieder schön mit Gebühren, solche Drohungen zu unterlassen.
Dass das Handy nicht funktioniert, ist nunmal so. Unter der Annahme, dass du daran nicht wissentlich schuld bist, wird da nichts passieren - selbst wenn du das öffentlich geäußert hättest.
Dass er die mit einer Anzeige wegen Rufmordes droht, zeigt in meinem Augen auch, dass er von der Materie keine Ahnung zu haben scheint. Er müsste sich schon für Verleumdung (§ 187 StGB) oder Üble Nachrede (§ 186 StGB) entscheiden.
Du kannst das ganze demnach getrost ignorieren. An sich kann jeder jeden wegen allem Anzeigen. Das heißt dann noch lange nicht, dass es auch zu einem Ermittlungsverfahren kommt und wenn es zu einem Ermittlungsverfahren kommt, kann dieses immer noch eingestellt werden. Zeigt er dich wider besseres Wissens an, ist dies zudem selbst eine Straftat (§ 145d StGB - Vortäuschen einer Straftat).
Nichts kommt da auf dich zu.
Er kann drohen womit er will oder er meint, Eindruck machen zu können. Wenn er Dir geschrieben hat hat er nicht begriffen, dass nicht Du sondern Dein Anwalt der Ansprechpartner ist.
Das Schreiben muss zu deinem Anwalt und Du abwarten, parallel das Eintreiben der Schulden veranlassen.