Üble Nachrede/Verleumdung in der Abizeitung?

5 Antworten

Es handelt sich hierbei um keine "üble Nachrede" oder "Verleumdung", weil hierbei immer absichtlich Fehlinformationen verbreitet werden, die einer anderen Person Schaden zufügen sollen.

Worauf du dich beziehen kannst, ist das Persönlichkeitsrecht. Dieses ist im deutschen Recht nicht eindeutig festgehalten, wird aber idR. aus Art. 2, Abs. 1 GG abgeleitet. Natürlich dient das Grundgesetz in erster Linie dazu, den Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen. Aus dem Grundrecht über Menschenwürde und Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit lässt sich das allgemein Persönlichkeitsrecht aber ableiten, welches auch ein Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" enthält.

Davon abgesehen gilt auch Art. 8 der EU-Grundrechtcharta zum Schutz von Personenbezogenen Daten.

Fühlt man daher seine Person in der Öffentlichkeit falsch dargestellt, kann man eine Unterlassungsklage einreichen, bspw. wegen "Rufschädigung" oder "Beleidigung". Die Klage kann ohne Anwalt bei einem Streitwert bis 5.000 EUR beim örtlichen Amtsgericht erhoben werden. Darüber beim Landesgericht nur mit Rechtsanwalt.

Die Kosten für die Klagen werden sich vermutlich in der Summe auf ca. 1.000 EUR belaufen, wobei der beklagte die Gerichtskosten trägt, wenn er den Prozess verlieren sollte und der Kläger seine Kosten in Form von Schadenersatz zurückfordern kann.

Falls du das alles vorhaben solltest... viel Spaß auf dem Nachhauseweg von der Schule in Zukunft ;)

felixhernando 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 14:30

Danke! Nene, so einer bin ich nicht, ich kann auch über mich selber lachen und komme damit durchaus klar. Hab mich nur aus Interesse an unserem Recht gefragt, wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht.

thetee99  27.06.2017, 14:36
@felixhernando

Übrigens stehen gegen diese Persönlichkeitsrechte auch das Recht auf freie Meinungsäußerung im GG. Ein Gericht müsste immer individuell abwägen, welches Recht im Einzelfall stärker zu beachten wäre. Da du aber vermutlich keine Person des öffentlichen Interesses bist und in einer Rubrik mit dem Namen "Negativ-Umfrage" aufgeführt wirst, könntest du ja evtl. damit erfolg haben. Zumindest könntest du den Autoren der Abschlusszeitung ein bisschen Angst damit machen, aber vermutlich müsste die Schulleitung als "Herausgeber" dafür belangt werden.

Hallo!

Generell könnte man dagegen klagen, wenn man es wirklich will ----> dennoch ist das eine Grauzone und weder üble Nachrede noch Verleumdung, sondern am ehesten die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Als Grauzone bezeichne ich das Ganze aus diesem Grund: Bei sogenannten "Bierzeitungen" zum Schulabschluss ist der Duktus in der Regel sehr locker und nicht selten auch bisweilen geschmacklos. Ob man damit vor Gericht durchkommt, ist die andere Frage: Was in diesen Zeitungen so steht, darf nicht ganz ernstgenommen werden und sollte wohl mehr oder weniger "humorig" wirken & die Frage ist, wie da die Richter urteilen. Es gibt mitunter echt krude Urteile.

dass die Mehrheit der Stufe ihn für den größten Kettenraucher hält.

Wichtig ist hier das "dafür halten". Das ist dann keine Tatsachenbehauptung, was Voraussetzung für §§ 186, 187 StGB wäre, sondern eine Meinungsäußerung. Und zwar eine, mit der Du vermutlich leben musst, da sie m.E. durch Art. 5 GG gedeckt ist.

Wen  du wirklich ein paar tausend Euro in einen Anwalt investieren willst nur um dich noch unbeliebter zu machen, dann ja, da könnte man sicher was machen.

felixhernando 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 13:02

Nein, ich will das ja auf keinen Fall machen. Ich frage mich nur, ob das grundsätzlich so erlaubt ist. Daher bin ich auch hier bei GF und nicht beim Anwalt :D

§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,[...]


§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist,[...]

müsste man halt mal klären ob es überhaupt unwahr ist und dann ob die Aussage dass man der stärkste Raucher ist herabwürdigend ist außerdem sind das ja eher so Spaßfragen als ka ob das überhaupt da irgendwie reinfällt

bin kein Anwalt aber denke nicht das da groß was bei rum kömmen würde