Beleidigung jemanden als "Dämon" oder "Ausgeburt der Hölle" zu bezeichnen?
Gilt es als Beleidigung bzw. kann man dadurch angezeigt werden, jemanden als "Dämon" oder "Ausgeburt der Hölle" zu bezeichnen? und gilt es als Rufmord/Üble Nachrede/Verleumdung jemanden als "böse/bösartig/boshaftig" zu bezeichnen?
Freue mich auf eure Antworten :)
4 Antworten
Die Bezeichnungen stellen aus meiner Sicht wohl noch keine Schmähkritik, Formalbeleidigung oder Würdeverletzung dar, sodass eine Rechtsgüterabwägung (Meinungsfreiheit und Allgmeines Persönlichkeitsrecht) durch das Gericht vorgenommen werden müsste. Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen ist eine Bewertung der Rechtslage aber doch etwas schwierig.
Wenn es der Beleidigte als Beleidigung sieht ist es eine Beleidigung
Sieh es als Kompliment an :)
Für manche ist es das bestimmt x)
Angezeigt kannst du von jedem für alles.
ob das Beleidigung ist, darum können sich die Anwälte streiten.