Rufmord und üble Nachrede, wann ist das strafbar?

3 Antworten

Eine Tatsachenbehauptung kann keine üble Nachrede sein.

Etwas anderes ist, wenn du vertrauliche Informationen in die Öffentlichkeit gibst. Das ist dann aber ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des anderen.

Welcher Tatbestand? Person A hats freiwillig an Person B erzählt, und wenn die nicht an irgendwelche Schweigepflichten gebunden ist, stehts Person B frei, TATSACHEN auch weiter zu geben. Is halt charakterlich ein bisschen daneben, aber rechtlich einwandfrei.

JeanPhilippe 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 19:20

Wenn Person A jedoch wegen dieser Tatsache ihren Job gekuendigt hat, wuerde. Die etwas aedern ?

Anton96  08.08.2014, 20:32
@JeanPhilippe

Wenn A selber gekündigt hat kein Problem wenn A aber wegen der Aussage von B gekündigt wurde kann B Schadensersatzpflichtig werden. Man sollte schon überlegen wem man Was weiter erzählt.

Wenn es der Wahrheit entspricht, hat Person b nichts zu befürchten!

Anton96  08.08.2014, 20:26

Das Stimmt so nicht ganz, wenn A durch das herum erzählen Probleme bekommt kann B durchaus Schadensersatzpflichtig werden. Es kommt wie so oft auf die genauen Umstände an, Wenn, was hier scheinbar nicht der Fall ist, B mit dem weiter erzählen A Schaden will hat B ganz schnell Probleme.