Rufmord und üble Nachrede, wann ist das strafbar?
Tatbestand:
Person A hat Person B erzählt das sie HIV positiv ist. Nach einen Streit sind nun Person A und B nicht mehr befreundet. Person B hat Person C über die Krankheit der Person A erzählt. Nun möchte Person A Person B anzeigen.
Person B fragt sich nun was das Problem ist, denn dies ist die Wahrheit? Person A hat keine beruflichen Konsequenzen oder derartiges erhalten.
Wie ist nun der Tatbestand?
3 Antworten
Eine Tatsachenbehauptung kann keine üble Nachrede sein.
Etwas anderes ist, wenn du vertrauliche Informationen in die Öffentlichkeit gibst. Das ist dann aber ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des anderen.
Richtig es kann dann nur eine Beleidigung sein, http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_%28Deutschland%29
Welcher Tatbestand? Person A hats freiwillig an Person B erzählt, und wenn die nicht an irgendwelche Schweigepflichten gebunden ist, stehts Person B frei, TATSACHEN auch weiter zu geben. Is halt charakterlich ein bisschen daneben, aber rechtlich einwandfrei.
Wenn A selber gekündigt hat kein Problem wenn A aber wegen der Aussage von B gekündigt wurde kann B Schadensersatzpflichtig werden. Man sollte schon überlegen wem man Was weiter erzählt.
Wenn es der Wahrheit entspricht, hat Person b nichts zu befürchten!
Das Stimmt so nicht ganz, wenn A durch das herum erzählen Probleme bekommt kann B durchaus Schadensersatzpflichtig werden. Es kommt wie so oft auf die genauen Umstände an, Wenn, was hier scheinbar nicht der Fall ist, B mit dem weiter erzählen A Schaden will hat B ganz schnell Probleme.
Wenn Person A jedoch wegen dieser Tatsache ihren Job gekuendigt hat, wuerde. Die etwas aedern ?