Ist Arbeitslohn eine Holschuld oder eine Bringschuld?
Und wenn ein Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag einen Vertragspunkt hat, der eindeutig gegen geltendes Recht verstieße, wäre es dann Verleumdung bzw. üble Nachrede, wenn man diesen Punkt öffenlich machen würde?
Er hat keine salvatorische Klausel im AV.
2 Antworten
Der Arbeitslohn ist eine Bringschuld. Der Arbeitgeber muss den Lohn zum festgesetzten Zeitpunkt unaufgefordert zahlen.
wäre es dann Verleumdung bzw. üble Nachrede, wenn man diesen Punkt öffenlicht machen würde?
Wenn du auf unnötigen Stress mit dem AG aus bist, kannst du das tun.
Er hat keine salvatorische Klausel im AV.
Das ist auch überflüssig. Jede Klausel, die gegen geltendes Recht verstößt, ist automatisch unwirksam - alles andere bleibt wirksam.
Arbeitslohn ist eine Bringschuld. Er wird ja rückwirkend bezahlt für eine Leistung des Arbeitnehmers.
Arbeitslohn ist eine Bringschuld
Die Aussage ist zwar richtig, aber die Begründung ist falsch. Bringschuld deshalb, weil der AG 1) zum festgelegten Zeitpunkt und 2) unaufgefordert zahlen muss.
Was natürlich Quatsch ist. Es gibt genügend Beamte in Deutschland die hervorragend Arbeit leisten. Nur als Beispiel unsere Polzisten.
Nur die Beamten bekommen ihr Geld im Voraus - mein Nachbar sagt dazu: "Die arbeiten ja auch nicht!" :))