Rückgaberecht Sonnebrille
Folgende Situation: 25.05.2012 Kauf einer Sonnenbrille bei einem Optiker für Geburtstagsgeschenk
Die Sonnenbrille hat nicht gefallen, also am 31.05.2012 zurück ins Geschäfts um es zurückzugeben.
Der Verkäufer wollte es nicht zurücknehmen und das Geld nicht erstatten.
Folgendes Aussage: Brillen kann man nicht zurückgeben.
Nun folgende Frage:
Hat der Verkäufer recht?
Wie kann ich weiter vorgehen? Mit welchen Gesetzen kann ich dem Verkäufer druck machen, sodass er das Teil zurücknehmen MUSS!?
7 Antworten
Das dürfte in den AGB stehen. Die sind maßgeblich. Wenn es eine Brille ohne geschliffene Gläser sein sollte, wäre es nicht sehr kulant, wenn der Optiker die Brille nicht zurücknehmen würde. Bei geschliffenen Gläsern sehe ich keine Chance außer bei Herstellungsfehlern.
Leider sieht unser Gesetzgeber abgesehen vom Versandhandel und Haustürgeschäften kein Umtauschrecht vor. Wenn man also in ein Geschäft geht, etwas anschauen kann und dann kauft und das Produkt einwandfrei war, dann darf man das nicht zurückbringen, jedenfalls nicht per Gesetz.
Dass das doch oft geht, das liegt an der Kulanz der Händler, die oft die Rückgabemöglichkeit einräumen, meistens 14 Tage. Aber das ist letztenendes dem Händler überlassen und er darf auch bestimmte Produkte ausschliessen. Eine Brille ist ein sehr persönliches Teil, das zum einen leicht kaputt gemacht werden kann (verbogen, verkratzt) im alltäglichen Gebrauch und auch leicht verschmutzt und man trägt sie ja an empfindlichen Stellen. Und deshalb kann man es einem neuen Kunden auch nicht zumuten, eine gebrauchte Brille zu kaufen, von der man nicht weiss, wo sie genau war in der Zeit der Abwesenheit. Ein Kleidungsstück z.b. wäscht man vorm ersten Gebrauch und sie sind damit wieder "sauber". Zerstörungen sieht man einfacher.
Wenn Du eine Ware kaufst als Geschenk, das evtl. nicht gefallen könnte, dann solltest Du Dir vom Händler unbedingt bestätigen lassen, dass ein Umtausch möglich ist und wie lange. Und im Notfall tut ein Gutschein da sicher bessere Dienste.
Du kannst den Händler daher nur versuchen zu überzeugen, mehr ist nicht. Er muss nichts zurück nehmen und es gibt auch kein Gesetz, das das von ihm Verlangen könnte.
Ob ein Optiker oder ein anderer Händler Ware umtauscht, ist seine Entscheidung. Es gibt kein Gesetz, dass einen Händler zum Umtausch oder zur Rückgabe verpflichtet.
Wenn sie etwas kaufen, gehen sie einen Vertrag ein. Der Vertrag ist dann gültig, wenn beide einverstanden sind, sprich wenn sie so und so viel Geld zahlen und er ihnen dafür das entsprechende Produkt gibt. Wenn beim Kauf nichts von einem Rücktausch gesprochen worden ist, können sie die Sonnenbrille nich zurück geben. Der Vertrag kann erst rückgängig gemacht werdnen, wenn beide vertragspartner einverstanden sind oder sie übers ohr gehauen wurden sind!
Was man im Laden kauft, kann man alles nicht zurrückgeben, bzw. man hat kein Rückgaberecht. Wenn ein Geschäft Ware zurücknimmt, das tut es das aus Kulanz. Nur Reklamationen sind rechtlich möglich, d.h. wenn eine Ware beschädigt/fehlerhaft war. Ansonsten gilt gekauft wie gesehen - kein Rückgaberecht.
Der Optiker ist im Recht. Er entscheidet, ob er Ware zurücknimmt oder nicht.