IST DAS ÜBLE NACHREDE UND/ODER RUFMORD?
Ich habe eine Frage, vor ein paar Monaten hatte mich ein Mädchen angezeigt. Sie hatte der Polizei gesagt ich hätte ihr über die Internetplatform Tellonym schlimme Beleidigungen geschrieben wie (fette Hu*e, du sollst sterben, etc). Allerdings war ich das nicht und das Verfahren gegen mich wurde eingestellt weil sie keine Beweise dafür hat dass ich das war und die Polizei mir geglaubt hat. Jetzt postet sie öffentlich im Internet dass ich sie so schlimm beleidigt habe und vorallem das sie es weiß. Jetzt meiden mich einige Leute weil sie mich nicht mögen, weil sie dem Mädchen glauben dass ich das war.
Ist das üble Nachrede oder Rufmord? Sie hat keine Beweise und postet im Internet das sie weiß dass ich diese Straftaten begangen habe. Dadurch meiden mich ja auch viele Leute.
3 Antworten
Das könnte sowohl den Tatbestand der üblen Nachrede als auch der Verleumdung erfüllen.
Rufmord gibt es nicht als Straftatbestand.
Sollte diese Geschichte wirklich wahr sein, würde ich mir umgehend Screenshots davon anfertigen Und separat speichern.
Und dann Anzeige erstatten.
Perfekt 👌🏻
Sie hat sich nach § 164 StGB strafbar gemacht. Ich würde sie an deiner Stelle direkt anzeigen
Das vermutlich auch. 186 und 187 sind hier aber doch einschlägiger 😉
Warum wurde sie eigentlich nicht wegen falscher Verdächtigung angezeigt (da anonym kann sie ja nicht einfach davon ausgehen dass du das bist!)?
Üble Nachrede ist betroffen (Freiheitsstrafe bis 2 Jahre). (Paragraph 186 2.Alt. StGB)
Paragraph 187 Verleumdung sollte hier auch betroffen sein was das höhere Strafmaß besitzt.