Kann ich eine Anzeige wegen übler Nachrede machen?

7 Antworten

Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt, eine Anzeige ist da nicht möglich, es muss Strafantrag gestellt werden. Ein Strafantrag ist etwas anderes als eine Anzeige und kann nur vom Betroffenen selbst gestellt werden. Ist der Betroffene noch nicht volljährig, so müssen das seine gesetzlichen Vertreter für ihn machen. Ob es etwas bringt, steht auf einem anderen Blatt, die meisten Strafanträge wegen Beleidigung laufen wohl ins Leere.

Klar kannst Du Strafanzeige/ Strafantrag stellen. Polizei und Staatsanwaltschaft werden sich bedanken. Die haben ja auch nichts Wichtigeres zu tun. Wen interessieren schon die paar Schwerkriminellen. Die kann man ja auch später noch verfolgen...

Nein, es ist überhaupt nicht sicher, ob derjenige bestraft wird. Es kann gut sein, daß der Staatsanwalt genervt mit den Augen rollt und die Sache wegen Geringfügigkeit einstellt.

Üble Nachrede geht nur, wenn Du öffentlich angegriffen wurdest und dann auch nur in sehr schweren Fällen. Wenn es im privaten Verkehr (Email/Chat etc) war, dann heißt das eher Beleidigung. (185/186 StGB)

DENNOCH: Friedliche Lösungen sind immer die besten. Versuche, eine mögliche Entschuldigung abzuwarten, bevor Du gleich zur Polizei rennst. Es gibt wirklich eigentlich immer friedliche Lösungen.

§ 186 Üble Nachrede http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html


  1. Ja du Kannst eine Anzeige machen, wer nicht?
  2. Aber, du soltest vorher ein Ausdruck machen, diesen benötigst du bei der Polizei.
  3. Du erreichst damit das ein Verfahren begint, gegen diese Person.
  4. Die Straffe wird der Richter bestimmen.
  5. Ob es dier etwas bringt weis ich nicht.

Anzeige erstatten kannst du. Die restlichen Fragen kann dir niemand beantworten, nicht einmal der Polizist, der die Anzeige aufnehmen würde. Das kommt darauf an, wie du beleidigt wurdest, welche Auswirkungen es hatte und welche Beweise es gibt.

Wie es nach der Anzeige weiter geht, entscheidet der Staatsanwalt.