Wegen Erpressung vor Gericht?
Ich habe auf ein Schreiben von einem Gericht mit einem Aktzeptantz schreiben geantwortet das wie folgt lautete.
Akzeptanz
Ich habe Ihr oben benanntes Schreiben erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des
Inhaltes als Angebot erkannt.
Dieses nimmt die Person ............... unter folgenden Voraussetzungen an:
AKZEPTANZ:
a) Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation.Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form
nach, wofür,wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen
übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie nach auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.
b) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Staates,auf den Sie Ihre
Vereidigung begründen.
c) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes,sowie des
Regierungspräsidiums der Stadt auf den Sie Ihre Vereidigung begründen.
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Zustellung
zzgl. 2 Tage Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.
Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus,dass Sie selbst privat- und vertragsrechtlich
und Ihre Firma etc. nach Firmen- und Vertragsrech als Unternehmen (Seerecht / Handelsrecht /
UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie, oder übergeornete
Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.
Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen
letztere Tatsachen / Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser
Frist, gild dies sowohl;
als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen
daraus folgenden Konsequenzen;
a) als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten,kommerziellen Pfandrecht
in Höhe von 500.000,00 Euro meinerseits Ihnen persönlich gegenüber, als auch Ihrer Behörde/
Amt / Service / Center etc. in Höhe von 5.000.000,00 Euro
Haftung nach § 823 BGB).
b)als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir
frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis und zur Publikation in den Freien Medien.
c) als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.
Es steht noch mehr im schreiben aber es endet dann mit
Mit freundlichen grüßen
Geistig sittliches Wesen Philipp
und es wurde nur mit Philipp unterschrieben.
Jetzt zu meiner frage der Person wird jetzt vorgeworfen sie hätte das Gericht Erpresst jedoch habe ich aus meiner Sicht lediglich ein Akzeptantz schreiben zugeschickt (ein Angebot) und dieses wurde auch nur mit Philipp unterschrieben.
Wie soll ich mich am besten vor Gericht verhalten ?
Und ist der Hinweis auf das Geltende Pfandrecht schon eine Erpressung ?
14 Antworten
Auch wenn du nicht auf die Antworten hier antworten wirst, aber ich versuche es trotzdem mal:
Du hast ganz gewaltigen Mist gebaut, indem du dich für die Lügen der Reichsideologen entschieden hast. Auch glaube ich nicht, dass das deine erste Aktion dieser Art war, da du am Ende der Frage auch noch von solch unsagbaren Schwachsinn wie "der Person wird jetzt vorgeworfen sie hätte" und "Hinweis auf das Geltende Pfandrecht" schreibst. Du hast dich bewusst für bekannte Lügen entschieden, dir von einer Reichsideologenseite das "Schreiben" kopiert und dann auch noch ans Gericht geschickt. Und selbstverständlich ist das "Schreiben" eine Erpressung.
Nichts von dem was du geschrieben hast, entspricht auch nur ansatzweise der Realität. Wenn man von Jura keinerlei Ahnung hat, sollte man solche "Schreiben" auch nicht an ein Gericht schicken, sondern sich lieber einen richtigen Anwalt suchen.
"Wie soll ich mich am besten vor Gericht verhalten ?"
Such dir sofort einen richtigen Anwalt, hör auf ihn, verfass ein Entschuldigungsschreiben und benimm dich vor Gericht. Das heißt, dass du nicht ein Wort von dem Schwachsinn erwähnst, der in dem "Schreiben" steht, du dich wie ein anständiger Bürger benimmst, höflich und vorallem einsichtig bist. Du hast Mist gebaut und wirst nun dafür bestraft. Jetzt kannst du nur noch das Strafmaß versuchen zu reduzieren.
Und noch ein allgemeiner Tipp fürs Leben: Lösch alle Dateien, Links, Webseiten, Chroniken usw, die du von dem Reichsideologenkram hast, werd erwachsen und halt dich von Reichsideologen fern.
Du meinst wirklich du könntest dich mit dem Gericht anlegen?
Wenn die das als Erpressung sehen wird es für dich sehr kompliziert dich entsprechend zu verteidigen.
Reichsbürgertum ist nichts für kleine Möchtegernjuristen sondern eher etwas für den Verfassungsschutz.
Moin,....was Du an Unterlagen verlangst ist rechtens,auch wenn hier einige es besser Wissen wollen.Jeder Bürger hat nach dem Grundgesetz das Recht,sich über die legitimation Anderer Ihr...Tuen und Handeln zuerkundigen oder nachweisen zulassen.Nur,Deine gesetzte Zeitangabe und die anschliessende,sich selbst gefällige rechtsprechende Androhung von 500.000 Euro,zu Deinem Gunste,...sowie die Androhung von veröffentlichung des Vorganges.(DATENSCHUTZ). nehme ich an,ist der Erpressungsversuch gegen über der Behörde.Lasse Dir aber nicht so viel Angst machen,was Dir hier bis jetzt geantwortet hat,sind nur erklärte Reichsbürger- gegner oder sonstiges an Menschen.Aus deren Antwortschreiben,erkennst Du doch wohl selbst,das die nur aus Frust und Rache,bestückt mit Schadenfreude auf das Thema und Dich hier herum hacken.Es ist nirgends in den Schreiben,eine ehrliche Hilfestellung zu Deiner Frage gegeben,sondern nur Vorwürfe und Hohn.Kopf hoch und denke immer daran,keine Fristen und Schadensfordeungen an die Behörde in diesem Stil zu schicken. Und nun an die die hier so geantwortet habt !!Findet Ihr Euer Verhalten und jene einige Antworten richtig.Dieses Portal heist GF " GUTE FRAGE ";ich glaube schon,das man auch eine " GUTE ANTWORT " erwarten darf.!!!! ODER ???
Gerichte und Behörden kennen mittlerweile diese rechtsirrigen Schreiben von 'Reichsbürgern' und ähnlichen Leuten und reagieren entsprechend darauf. Es wurden schon diverse Personen, die derartige 'Akzeptanzschreiben' versandt haben, wegen versuchter Nötigung verurteilt.
Ja, Gerichte und Staatsanwaltschaften sind mit einem großen Defizit an Humor ausgestattet und nennen das "Erpressung". Das Leben ist kein Buddelkasten. Wenn du wirklich versuchst, solche Nummern mit Behörden abzuziehen, hast du es nicht besser verdient.