Schuldschein?

3 Antworten

Eine andere Möglichkeit wäre, nachträglich einen schriftlichen Darlehensvertrag mit dem Schuldner zu schließen, da könnte man dann direkt noch Zahlungsfristen mit vereinbaren und wäre dem Problem mit der Verjährung ein Stück weit aus dem Weg gegangen. Immer vorausgesetzt der andere ist kooperativ ;)

Rechtswirksam wäre das, aber es gilt auch die regelmäßige Verjähruingsfrist nach § 195 BGB. Also hat solch ein Schuldschein nur eine "begrenzte Haltbarkeit". Man muss rechtzeitig einen Titel beantragen.

"Rechtskräftig" sicher nicht, rechtswirksam bestimmt.

Einfach mal nach "selbständiges Schuldanerkenntnis"' bei Google suchen.