Unterschiede Erpressung / Drohung / Nötigung?
Also langsam komme ich da nicht mehr ganz mit.
Entweder du entbannst mich jetzt wieder auf den Minecraft Server, oder ich lauer dir auf und schlag dich zusammen
Ist laut Polizei eine Nötigung nach § 240, Strafgesetzbuch. Aber was ist dann eine Drohung? Und was Erpressung? Kann mir da mal jemand genauere Beispiele nennen?
5 Antworten
Altes Sprichwort unter Juristen:
"Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz! (und erleichtert die Rechtsfindung)"
Zuerst die Bedrohung in StGB §241:
"(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Klingt einfach, ist aber etwas komplizierter: Hier wird ein VERBRECHEN gefordert (d.h. eine Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug), ein einfaches Vergehen erfüllt diesen Tatbestand nicht.
Beispiel: "Ich hau dir gleich eine rein" oder "Jetzt gibt's a Watsch'n" bezeichnen einfache Körperverletzungen, also nur Vergehen (s. StGB 223) und sind keine Bedrohung iSv StGB §241.
Der Spruch "Ich bring dich um" hingegen meint ein Tötungsdelikt und somit ein Verbrechen. Also ist die Bedrohung gemäß StGB §241 erfüllt.
Zu Nötigung und Erpressung später mehr sobald ich mit meiner Wäsche fertig bin...
Bleibt als letztes die Erpressung nach StGB §253
"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."
Das ist sehr ähnlich dem Text der Nötigung, aber hier ist die Komponente "Vermögen" (also Geld, Gold oder sonstige werthaltige Sachen) dabei.
Nötigung und Erpressung sind ziemlich ähnlich.
Bei der Nötigung hast du eigentlich keine Wahl als den Befehlen deines Peinigers zu gehorchen. Z.B. entbanne mich oder ich schlag dich zusammen
Erpressung ist meiner Ansicht nacht langzeitlicher. Es ist auch EHER ein Deal, wenn auch ein unschöner. Z.B kann mit Wissen erpresst werden (entbanne mich oder ich erzähle deiner Freundin dass du fremdgegangen bist) man kann auch mit Macht erpressen (Ich kündige dir wenn du mir nicht weiterhin Drogen besorgst. Oder auch mit Geld (wenn du das erzählst gebe ich dir kein Geld mehr) wass dann aber eher als Schweigegeld gilt.
Eine Drohung ist nur einseitig. Dir wird dabei kein "Deal" vorgeschlagen. Wenn jemand wütend auf dich ist und sagt "Ich bring dich um/Ich schlag dich k.o.!", ist das eine Drohung. Die Person will keine Gegenleistung sie droht nur.
Hoffe konnte helfen ;)
Nötigung bedeutet dass eine Person Gewalt einsetzt um eine andere Person zu etwas zu zwingen.
Drohung bedeutet dass man eine Tat ankündigt, die eine andere Person beeinflusst.
Erpressung heißt dass eine Person der anderen sagt " wenn du dass nicht machst passiert das!"
Erpressung heißt dass eine Person der anderen sagt " wenn du dass nicht machst passiert das!"
Ja aber damit nötige ich die Person doch dann auch, oder?
Und ist Nötigung immer nur Gewalt? "Wenn du mich nicht entbannst, zeige ich meinen 3.000 Followern auf Instagram deine Nacktibilder", ist doch auch Nötigung oder nicht?
Naja und Drohung? Wenn ich zu Person B sage "wenn Person C besser im Halbfinale beim Kunstwettbewerb abschneidet als ich, schlag ich die zusammen das sie im Finale nicht mitmachen kann"?
Lies doch einfach die von mir verlinkten Paragrafen, die erklären mit einfachen Worten in wenigen Sätzen, was was ist. Das ist wirklich nicht so schwer zu verstehen.
Nö, letzeres wäre eine Nötigung. Genau das liegt ja im genannten Fall vor.
Die Erpressung muß im Vergleich mit einer Nötigung durch eine Straftat erfolgen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html
Die Paragrafen erklären sich selbst in wenigen Worten.
Bei Nötigung geht darum, dass jemand tut, was man will, indem man ihm mit einem Übel droht, in deinem Fall mit Zusammenschlagen.
Bei Bedrohung mit nur mit einem Übel gedroht, bei Erpressung geht es um einen Vermögensvorteil, meistens um Geld.
Und was wäre ein Beispiel für Drohung? Verstehe den Unterschied zwischen Bedrohung und Nötigung trotzdem nicht.
Bei der Bedrohung fällt die Bedingung weg. Die Bedingung, dass der Genötigte etwas bestimmtes tut. Lies die Paragrafen genau. Eine Bedrohung ist ohne Bedingung. Wenn also jemand einfach so, weil er sich z.B. geärgert hat, ein Übel androht, ohne eine Bedingung zur Vermeidung des Übels zu stellen. Die Bedingung macht den Unterschied.
Also Nötigung ist
entbann mich, oder ich schlag dich zusammen
und Drohung
ich könnte XY jetzt zusammenschlagen..
?
Ja, die Nötigung bedarf einer Bedingung, einer Aufforderung etc.
Teil 2: Die Nötigung nach StGB §241
"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."Wie man sieht, ist hier kein Verbrechen notwendig, hier genügt bereits die Anwendung von Gewalt bzw. die Drohung mit einem "empfindlichen Übel" - das kann nicht nur Gewalt sein, sondern beinhaltet auch andere negative Auswirkungen.
Als nächstes ist die Nötigung zielgerichtet, d.h. eine bestimmte Handlung soll ausgeführt oder geduldet oder unterlassen werden. Das Kriterium fehlt bei der Bedrohung.
Und zuletzt muss die Nötigung rechtswidrig sein. Oder wie Absatz 2 näher ausführt, sie muss "verwerflich" sein.
Als klassisches Gegenbeispiel: Bei einem Lehrer, der Strafaufgaben androht, handelt es sich vielleicht um ein "empfindliches Übel", der Schüler mag sich auch genötigt fühlen, aber mangels Rechtswidrigkeit liegt keine Nötigung vor.