Darf mir die Fahrstunde in Rechnung gestellt werden oder handelt es sich um eine Abzocke, gegebenenfalls auch Erpressung?
Am 17. Dezember hätte ich eine Fahrstunde gehabt (90€), jedoch habe ich diese am 09. Dezember schriftlich abgesagt, in dem Schreiben stand desweiteren drinnen, dass ich auch gerne die Fahrschule wechseln würde und dementsprechend habe ich meine Ausbildungsbescheinigung verlangt. Am 17. Dezember kam dann ein Anruf meines Fahrlehrers, welcher meinte, er hätte nie einen Brief bekommen und er würde mir den Berag von 90 Euro in Rechnung stellen. Ich habe aber sicherlich den Brief am 09. Dezember in den dafür vorgesehenen Briefkasten geworfen. Anfang 2016 kam dann ein Schreiben des Fahrlehrers, in dem stand, dass ich erst die Ausbildungsbescheinigung bekomme, wenn ich die 90 Euro zahlen werde. Meiner Meinung nach ähnelt diese Aussage einer Erpressung? Denn ohne die Ausbildungsbescheinigung kann ich die Fahrschule nicht wechseln. Heute hatten meine Eltern ein weiteres Gespräch mit dem Fahrlehrer. Nachdem meine Eltern bestärkt haben, dass der Brief rechtzeitig abgegeben worden ist, hatte er eine neue Ausrede parat. Er sagte, dass man Fahrstunden nur persönlich absagen kann. Darauf habe ich sofort in meinen Unterlagen nachgeschaut, welche er mir zu Beginn ausgehändigt hat. Darin steht, dass "... mindestens 2 Tage vor dem Termin beim Fahrlehrer (nicht über SMS oder Facebook) abgesagt werden...". Hierbei ist nicht die Rede von einer persönlichen Absage, ausgegrenzt wird nur die Absage über SMS oder Facebook. Seine Ausreden hören sich für mich sehr fingiert an und bloß, weil er seinen Briefkasten nicht leert oder seine Anforderungen nicht ausreichend definiert, werde ich den Betrag von 90 Euro nicht zahlen.
Wie seht ihr den Sachverhalt? Handelt es sich um eine Abzocke oder gar um eine Erpressung? Wie steht im Allgemeinen die rechtliche Lage? Vielen Dank und mir freundlichen Grüßen!
8 Antworten
Ich denke, dass eine schriftliche Absage auf jeden Fall reicht, wenn sie vertragsgemäß fristgerecht eingegangen ist. Schriftform ist eigentlich immer ok, und es steht da ja anscheinend auch nichts von persönlicher Absage. Wieso auch!
Wir kennen aber ja den genauen Vertrag nicht. Prinzipiell kann der Fahrlehrer auch Vereinbarungen mit dir treffen, dass du jede geplante Stunde zahlen musst, egal ob du absagst oder nicht, aber das steht ja wie gesagt in deinem Vertrag. Oder natürlich auch eine persönliche Absage verlangen, denn die Rückerstattung ist nur Kulanz. Aber wie gesagt, das müsste dann auch so geregelt worden sein.
Dir den Wisch nur gegen das Geld geben zu wollen ist m.E. unzulässig, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Er kann dir zwar für sein Geld eine Rechnung und auch einen Mahnbescheid schicken oder dich auf Zahlung verklagen, aber das hat ja nichts mit dem Fahrschulwechsel und der Bescheinigung zu tun. Ein Gericht würde auch beides als getrennte Sachverhalte ansehen, nehme ich an.
Würde da ggf. mal damit drohen, dass du dich sonst an einen Anwalt wenden und rechtliche Schritte einleiten wirst. Vllt. hilft das schon.
Viel Erfolg ;)
Drum schrieb ich ja auch drohen und nicht konsultieren ;) Denke nicht, dass der Fahrlehrer die Rechtslage so genau kennt, denn sonst würde er nicht Bescheinigung gegen Geld drohen sondern einen Mahnbescheid versenden o.ä.
Die rechtzeitige Absage zu beweisen dürfte schwierig sein, darum müsste man wissen, ob es für den Einwurf Zeugen gab oder nicht. Ein außergerichtlicher Kompromiss wäre sicher die schnellste Lösung.
Aber die Herausgabe der Bescheinigung würde ich auf jeden Fall verlangen, unabhängig vom Geld, denn ich wüsste nicht mit welchem Recht der Fahrlehrer die verweigern sollte.
Glaub mir, der kennt die Rechtslage. Ein Mahnbescheid kostet 32€. Eine nicht ausgestellte Bescheinigung kostet gar nichts und hilft dem Fahrschüler bei der Entscheidung zur schnellen Bezahlung der Rechnung.
Von einer Drohung mit dem Anwalt lässt sich ein Unternehmer nicht beeindrucken. Das lässt den vollkommen kalt.
Soweit ich weiss kann man die Fahrstunde 2 tage davor absagen aber ich mach das immer persönlich aber ich glaube mit dem brief geht das auch und wenn du die Fahrschule wechseln willst ist das deine Entscheidung.Es könnte möglich sein das dein Fahlehrer es leugnet weil er sauer ist das du die Fahrschule wechseln willst und du hast ja deine Eltern als Beweis Versuch es nochmal und wenn es nicht klappt dann geh zur Polizei
Natürlich kann niemand mit Garantie sagen, dass der Brief angekommen ist. Jedoch hast du völlig rechtens gehandelt und die Fahrstunde legitim und rechtmäßig, wie im Vertrag vorgesehen, abgesagt (nicht über Facebook oder SMS). Da dir dein Fahrlehrer nun die Ausbildungsbescheinigung unterschlägt, da er die Fahrstunde bezahlt haben möchte, könnte man zwar einerseits von einer gewissen "Erpressung" sprechen. Anderseits solltest du bedenken, dass dein Fahrlehrer den Brief eventuell wirklich nicht erhalten haben könnte, auch wenn dies unwahrscheinlich ist. In dieser Situation würdest auch du erst dein Geld für eine vermeintlich nicht abgesagt Fahrstunde haben wollen, bevor du den Fahrschüler abziehen lässt.
Sollte sich keine Einigung in Form eines Kompromisses (Bsp. Zahlung der Hälfte, 45€) finden und / oder der Fahrlehrer sich nicht einsichtig zeigen, würde ich das ganze auf zivilrechtlichen Wege klären und einen Anwalt einschalten bzw. sich bei diesem zumindest einen Rat einholen.
Sicher, deshalb ja eher der Vorschlag der gütlichen Einigung durch einen Kompromiss.
Den Anwalt wegen 90 Euro konsultieren? Das ist mit Kanonen auf Spatzen schießen. Dann werden aus 90 Euro ganz schnell 200 Euro. Oder glaubst du, der Anwalt ist umsonst???
Auch eine schriftliche Absage ist vollkommen ausreichend. Entscheidend ist die Absage an sich und nicht deren genaue Form.
Allerdings könntest du ein Beweisproblem bekommen, denn die Beweislast für die Zustellung des Schreibens liegt bei dir. Nun wissen wir nicht, ob du den Zugang des Schreibens beweisen kannst.
Wenn du diesen Beweis nicht führen kannst, dürfte es auch wenig Sinn machen, um die 90 € zu streiten.
Der Sachverhalt wird leider so sein, dass Du nicht beweisen kannst, die Fahrstunde schriftlich und rechtzeitig abgesagt zu haben. Dir fehlt leider ein entsprechender Zeuge, bzw. hättest Du die Absage per Einschreiben/Rückschein verschicken sollen. Aber klar: Wer rechnet mit solch linker Tour seitens des Fahrlehrers. Die Ausbildungsbescheinigung darf er Dir nicht verweigern, auch wenn Du nicht zahlst. Er dürfte bestenfalls versuchen, das Geld einzuklagen!
Und was bleibt an Möglichkeiten, an die Bescheinigung zu kommen? Dem Fragesteller steht ja ebenfalls der Rechtsweg offen, nur das dauert.
Das ist leider so! Linke Tour des Fahrlehrers eben....
Ich würde mal sagen, der Fragesteller hat hier schlechte Karten, da er den Zugang des Schreibens wohl eher nicht beweisen kann.
Weiter steht es beiden Seiten frei, einen Anwalt zu beauftragen. Letztlich wird das nur Geld Kosten und nicht viel bringen.