Mietrecht/Wohnrecht für neue Ehefrau unseres Vaters?
Hallo liebe community,
Ich bräuchte von euch Eure Meinung zu einer rechtlichen Frage.
Ich weiß, keiner von euch kann (vermutlich) eine sichere juristisch Antwort geben, aber ich hoffe jemand hat schon Erfahrung, eventuell das gleiche Erlebt.
Meine Eltern sind geschieden und haben bei der Scheidung das Elternhaus zu gleichen Teilen an meine Schwester und mich notariell überschrieben.
Mein Vater ist der Nutznießer und lebt im Haus.
Ein Jahr später hat mein Vater erneut geheiratet, leider eine sehr schwierige, nicht umgängliche und sehr sehr geldgierige Frau. (Mein Vater ist ihr 4. Ehemann)
Meine Schwester und ich haben langsam die Befürchtung, wenn unser Vater einmal versterben sollte, dass es ein Riesenkampf um das Haus geben wird. Diese Frau hat nie gearbeitet und immer nur vom Geld ihrer Männer gelebt.
Es gibt zwischen meinem Vater, meiner Schwester und mir keinen Mietvertrag.
Jetzt komme ich zur Frage :)
Wie verhält sich es wenn unser Vater versterben sollte,
- können wir diese schreckliche Frau mit einer Frist aus dem Haus werfen?
- Kann sie vor Gericht nachträglich irgendwelche Ansprüche an das Haus stellen obwohl es notariell meiner Schwester und mir gehört?
- Sollten wir jetzt noch zu lebt Zeiten einen Mietvertrag erstellen?
Ich hoffe jemand kann diese Fragen beantworten
vielen Dank im Voraus viele Grüße
4 Antworten
können wir diese schreckliche Frau mit einer Frist aus dem Haus werfen?
Ja.
Kann sie vor Gericht nachträglich irgendwelche Ansprüche an das Haus stellen obwohl es notariell meiner Schwester und mir gehört?
Nein, sie wohnt dort lediglich und leitet die Befugnis hierzu aus dem Nießbrauch ihres Mannes ab. Ansprüche aus einer etwaigen Erbschaft nach ihrem Mann kann man so nicht beurteilen. Theoretisch (!) ist es denkbar, dass etwaige im damaligen Schenkungsvertrag vorbehaltene Rückübertragungsansprüche eures Vaters gegen euch an sie vererbt werden können. Dazu müsste man aber den Vertrag und etwaige Testamente kennen. Insgesamt eher unwahrscheinlich. Ebenso können theoretisch Ansprüche aus dem Nießbrauch-Eigentümerverhältnis vererbt werden. Aber nicht der Nießbrauch selbst.
Sollten wir jetzt noch zu lebt Zeiten einen Mietvertrag erstellen?
Mit der Frau? Nein, dann bekommt ihr sie nie mehr raus. Mit eurem Vater könnt ihr keinen erstellen, da er schon das Recht zur Nutzung aus dem Nießbrauch hat.
Wenn das Haus bereits vor der neuen Eheschließung auf euch übertragen wurde, seid ihr ja Eigentümer. daran ändert sich dann durch diese neue Ehe nichts.
Zu klären wäre, ob das eingetragene Wohnrecht nur für den Vater gilt, oder ob auch geregelt ist, was passiert, wenn er wieder heiratet. Das sollte aber durch eine einfache (kostengünstige) Frage beim damaligen Notar zu erfahren sein.
Wenn sie mit ihm verheiratet ist, kann sie das zu ihrem Vorteil nutzen.
Nein! Sie erbt das Haus nicht!
Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du gemeinsam mit deiner Schwester im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?
Dein Vater hat kein "Nießbrauchrecht". Das müßte vertraglich geregelt sein und das Nießbrauchrecht müßte ebenfalls im Grundbuch eingetragen sein. Ihr habt ihm das Haus zum Wohnen überlassen, mehr nicht.
Die Frau hat keinerlei Ansprüche an das Haus. Warum nicht? Weil sie das Haus gar nicht von eurem Vater erben kann, denn er ist nicht der Eigentümer. Das seid ihr!!!
Ja, ihr könnt sie nach dem Tode eures Vaters auffordern, das Haus an euch herauszugeben. Ihr solltet ihr aber eine angemessene Frist für den Auszug setzen. Berücksichtige, dass es schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden.