Weg zu einer anderen Filiale gleich Dienstweg bzw. Arbeitszeit?
Ich arbeite seit 3 Jahren in einem medizinischen Labor. Seit ein paar Wochen werde ich in unsere Zweigstelle in einen anderen Ort geschickt, was für mich bedeutet, dass mein Arbeitsweg nun länger ist und ich dadurch immer eine dreiviertel Stunde eher los muss. Als ich nachfragte, ob man mir die dreiviertel Stunde gutschreiben kann, habe ich ein Nein als Antwort bekommen. Allerdings werde ich doch von meinem Chef da hin geschickt und so wie ich es verstehe ist es dann ein Dienstweg, der in die Arbeitszeit fällt!? Oder täusche ich mich da? Auch sagte er mir er müsse mir die Kosten für den weiteren Weg nicht erstatten. Stimmt das? Ich sagte ihm dann, dass ich dann nicht mehr in die Zweigstelle gehen werde. Aber laut meinem Chef bin ich dazu verpflichtet, weil in meinem Vertrag steht:" Der Arbeitgeber ist berechtigt, wenn es das Gechäftsinteresse erfordert, dem Arbeitnehmer eine andere, angemessene Tätigkeit zuzuweisen." Also andere Tätigkeit bedeutet gleich auch anderer Ort??? Zum Arbeitsort steht in meinem Vertrag ansonsten nichts. Ich bin davon ausgegangen, dass nur das Hauptlabor mein Arbeitsort ist, da diese Adresse auch in meinem Arbeitsvertrag unter vertrgsschließende Parteien steht. Hat mein Chef da bei allem recht und muss ich das alles so hinnehmen????
4 Antworten
der Arbeitsweg zählt nicht zur Arbeitszeit! Den Arbeitsweg kannst du ja bei der Steuererklärung angeben, bei der Kilometerpauschale. Du hast auch die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung wenn du absolut nicht klar kommst!
Dein Arbeitgeber hat Recht. Kein Arbeitnehmer bekommt seinen Weg zur Arbeit bezahlt. Ob er nun 1 oder 100 km fahren muß. Diese km kannst Du von der Steuer absetzen.
Mit der Tätigkeit die der Chef zuweisen kann hat das Ganze nix zu tun.
In einem Arbeitsvertrag werden in der Regel auch der Arbeitsort oder Erfüllungsort vereinbart. Das ist bei Dir nicht der Fall. Heißt also, der AG verstößt nicht gegen den Vertrag.
Ich würde allerdings den Rat eines Rechtsanwaltes empfehlen. Der kann Dir definitiver sagen ob Du nach dem Vertragsinhalt auch die Adresse des Hauptlabors als Erfüllungsort annehmen konntest. Der RA haftet auch für seinen Rat.
Aber auf einen Rechtsstreit läuft das dann sowieso hinaus.
Eine andere angemessene Tätigkeit bedeutet nicht, dass sie am gleichen Ort stattfinden muss, und damit hat dein Chef Recht. Er muss dir den längeren Arbeitsweg zur Zweigstelle nicht bezahlen und gerade weil der Arbeitsort nicht im Vertrag steht. Das sollte immer der Fall sein.
Im Übrigen würde wenn, dann auch nur der Ort selbst und nicht die Hauptlaborstelle drin stehen. Ist denn die Zweigstelle im gleichen Ort?
Das wird dann wohl auch der Grund sein, warum in deinem Arbeitsvertrag eben erst gar kein Ort genannt worden ist. Tut mir leid, aber das kannst du nicht ablehnen oder eine Abmahnung zu kassieren.
Hier noch als Ergänzung:
"Arbeitsverträge enthalten häufig Regelungen zum Arbeitsort, dass heißt dem Ort, an welchem der Arbeitnehmer die vertragliche Leistung erbringen muss. Dies ist insbesondere dann bedeutsam, wenn der Arbeitsgeber mehrere Betriebsstätten unterhält. Beispielsweise in München, Frankfurt und Düsseldorf. Ist der Arbeitsort nicht geregelt und erfordert die Arbeitsleistung ein Einsatz in unterschiedlichen Filialen, könnte der Arbeitgeber bestimmen, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Arbeitsorten tätig sein muss. Sofern der Arbeitsort nicht bestimmt ist, kann der Arbeitsgeber daher sein direktionsrecht ausüben und dem Arbeitnehmer auch eine Wechseltätigkeit an verschiedenen Stellen zuweisen. "
Quelle: http://www.ramom.de/rechtsthemen/arbeitsrecht/der-arbeitsvertrag/5.-arbeitsort.html
Nein, die ist in einem anderen Ort