Reinigung des Privathauses des Chef in der eigentlichen Arbeitszeit?
Meine Frau arbeitet in einen Küchenstudio als Reinigungskraft auf in Teilzeit 4 Tage die Woche a 5 stunden . Seit einiger Zeit verlangt Ihr Chef was auch gleichzeitig der Inhaber des Küchenstudios ist das sie an einen Tag von diesen 4 Tagen bei Ihm in seinen Privathaus die Räume reinigt . Das Haus liegt zirka 8 Km Luftlinie vom Küchenstudio entfernt . Muss sie das eigentlich machen in Arbeitsvertrag steht Arbeitsort das Küchenstudio aber was uns eigentlich wissen wollten was ist wenn sie zum Beispiel beim Reinigen des Privathauses stürzt und sich schwer verletzt bekommt sie dann Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ( Berufsgenossenschaft bzw muss diese einspringen obwohl das ja das Privathaus ist ? Sie hat den Chef mal darauf angesprochen der hat gesagt falls mal was passieren sollte sollte sie sagen das dies in den Küchenstudio passiert ist aber ist das nicht Betrug bzw macht sie da wissentlich eine falsche Angabe . Kann meine Frau aufgrund der hier genannten Tatsachen ( ungeklärter Versicherungsschutz) es ablehnen in den Privathaus zu arbeiten
6 Antworten
würde sagen sie soll vorsichtig weiter arbeiten um keinen Ärger zu bekommen aber wenn etwas passiert ist genau sagen was und vor allem wo
Auch die Arbeit in den Privaträumen ist abgesichert. Unterliegt ebenfalls der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das ganze nennt sich dann Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug.
Der AG kann sie gerne in seinem eigenen Haushalt als geringfügig Beschäftigte einstellen - dann für sie brutto wie Netto.
Nein muss sie nicht wenn sie laut Vertrag nur das Studio reinigen muss.
Hi,
Deine Frau kann es alleine schon deswegen ablehnen im Privathaus des Chefs zu arbeiten, da es anders im Arbeitsvertrag steht.
Wenn sie als Reinigungskraft eingestellt ist, kann es ihr doch egal sein, ob sie in den Geschäftsräumen oder in der Privatwohnung arbeitet.
Sie bekommt die Arbeit doch bezahlt. Wie der Arbeitgeber das steuerlich regelt, ist doch seine Sache.
Als "Hausangestellte" unterliegt sie genau so der gesetzlichen Unfallversicherung.
Natürlich meine ich das ernst. Selbst wenn sie im Privathaushalt "schwarz" arbeitet unterliegt sie der gesetzlichen Unfallversicherung.
Kommt es zu einem Unfall hat nur der "Arbeitgeber"ein Problem.
Wie der Arbeitgeber diese Arbeit dann verbucht, ist alleine seine Angelegenheit.
Es geht nicht um die Versicherung, das ist selbstverständlich!
Es geht um das auch strafrechtlich relevante Verhalten des Arbeitgebers, das Du hier mit "kann es ihr doch egal sein" und "Wie der Arbeitgeber das steuerlich regelt, ist doch seine Sache." völlig gleichgültig und lapidar abtust!!
Und das meinst Du jetzt tatsächlich ernst?!?
Es ist nicht zu fassen!!