Reinigung des Privathauses des Chef in der eigentlichen Arbeitszeit?

6 Antworten

würde sagen sie soll vorsichtig weiter arbeiten um keinen Ärger zu bekommen aber wenn etwas passiert ist genau sagen was und vor allem wo

DerHans  23.08.2020, 10:02

Auch die Arbeit in den Privaträumen ist abgesichert. Unterliegt ebenfalls der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das ganze nennt sich dann Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug.

Der AG kann sie gerne in seinem eigenen Haushalt als geringfügig Beschäftigte einstellen - dann für sie brutto wie Netto.

Nein muss sie nicht wenn sie laut Vertrag nur das Studio reinigen muss.

Hi,

Deine Frau kann es alleine schon deswegen ablehnen im Privathaus des Chefs zu arbeiten, da es anders im Arbeitsvertrag steht.

Wenn sie als Reinigungskraft eingestellt ist, kann es ihr doch egal sein, ob sie in den Geschäftsräumen oder in der Privatwohnung arbeitet.

Sie bekommt die Arbeit doch bezahlt. Wie der Arbeitgeber das steuerlich regelt, ist doch seine Sache.

Als "Hausangestellte" unterliegt sie genau so der gesetzlichen Unfallversicherung.

Familiengerd  22.08.2020, 20:18

Und das meinst Du jetzt tatsächlich ernst?!?

Es ist nicht zu fassen!!

DerHans  23.08.2020, 10:01
@Familiengerd

Natürlich meine ich das ernst. Selbst wenn sie im Privathaushalt "schwarz" arbeitet unterliegt sie der gesetzlichen Unfallversicherung.

Kommt es zu einem Unfall hat nur der "Arbeitgeber"ein Problem.

Wie der Arbeitgeber diese Arbeit dann verbucht, ist alleine seine Angelegenheit.

Familiengerd  23.08.2020, 14:52
@DerHans

Es geht nicht um die Versicherung, das ist selbstverständlich!

Es geht um das auch strafrechtlich relevante Verhalten des Arbeitgebers, das Du hier mit "kann es ihr doch egal sein" und "Wie der Arbeitgeber das steuerlich regelt, ist doch seine Sache." völlig gleichgültig und lapidar abtust!!