Arbeitsrecht. Kann mich mein Arbeitgeber in einer andere Stadt schicken?

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Das ein Unternehmen Zweigstellen hat beinhaltet für sich alleine betrachtet noch nicht, dass der AG das Recht hat, den AN nach Gutdünken durch die Lande zu schicken. Es ist nur aus dem individuellen Arbeitsvertrag ersichtlich, ob der AG das Recht hat, den AN auch an deren Orten einzusetzen und zu beschäftigen.

Die Reisezeit fällt in die Arbeitszeit, es sei denn der AN würde gänzlich in eine Zweigstelle versetzt. Dann ist es Weg zur Arbeit und der ist Privatvergnügen.

Überstunden dürfen angeordnet werden. Die Arbeitszeit darf insgesamt nicht 10 Std. pro Werktag und 60 Std. pro Woche überschreiten.

Du könntest es entgegenkommender Weise ruhig machen. Ich weiß nicht wie sich dein AG bei der nächsten prickelnden Situation verhält wenn es um Arbeitsplatzeinsparungen verhält. Mit ner positiven Reaktion ist dann wohl nicht zu rechnen. Manchmal muss man auch mal etwas weiter denken. Aber jeder ist seines Glückes Schmied.

Grundsaetzlich sollte der Einsatz im Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn da nichts drin steht diesbezueglich, darf Dich der AG trotzdem in seine Filialen schicken. Erst wenn es zur Regel wird un er bspw. sagt, dass Du eine ganze Woche in Muenschen statt in Frankfurt arbeiten sollst, koenntest du beim Betriebsrat mal nachfragen.

Der Chef darf dich abordnen. Die Reisezeit ab deinem Arbeitsplatz ist Arbeitszeit. Mehr als 10 Stunden am Tag darfst du nicht arbeiten (steht zumindest im Gesetz).

Leider kann er das.