Arbeitsrecht. Kann mich mein Arbeitgeber in einer andere Stadt schicken?
Hallo Ich hätte mal eine Frage bezüglich meines Arbeitsplatzes. Wir sind ein Mittelständiges Unternehmen, das in Deutschland noch vier Zweigstellen hat. Unser Chef hat uns bis jetzt jedes mal gefragt ob jemand mal für ein oder zwei Wochen in einen der Zweigstellen aushelfen kann. Da es aber nun niemand mehr machen möchte, hat er vor, uns dazu quasi zu zwingen. Die Betriebe sind 50 bis 200 Kilometer entfernt. Ich hatte gestern das Glück zu meiner Frühschicht zu erscheinen und dann von meinem Meister den Auftrag bekommen in ein 50 KM entferntes Werk zu fahren und dort ein paar Reperaturen zu tätigen. Da Ich mich weigerte, drohte man mir gleich mit Abmahnung/bzw. Kündigung, da es mit zu unserem Betrieb gehören würde. Da ich erst recht nicht, mit meinem Auto fahren wollte, bekam ich eines unserer Fahrzeuge zugewiesen. So bin Ich dann natürlich los und habe meine Arbeit erledigt gehabt. Was natürlich noch hinzu kommt, ist das mein Meister mir sagte, ich sollte mir nicht einfallen lassen eher nach Hause zu kommen bis die Arbeit erledigt ist. Das hieß natürlich überstunden machen. Ich bin es gewohnt in der Woche 5-10 Überstunden zu haben, also eigentlich nichts wildes. Nur da es ja nicht in unserem eigentlich Werk war, war Ich natürlich doppelt sauer. Nun zu meinen Fragen. Ist es rechtens, das er mich in einen der anderen Werke schickt, solange es in meiner eigentlichen Arbeitszeit ist? Gehört dann der Reiseweg zu meiner Arbeitszeit? (gestern habe Ich es auf jeden Fall so gemacht, aber was ist wenn ich mal in das 200 KM entfernte Werk muß? ) Bis zu wieviele Überstunden kann mich mein Chef verdonnern? Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, habe auch schon viel gelesen, aber nicht wirklich was gefunden. Noch was zu mir, Ich arbeite als Schlosser und bin seid 13 Jahren in der Firma tätig. MfG
7 Antworten
Das ein Unternehmen Zweigstellen hat beinhaltet für sich alleine betrachtet noch nicht, dass der AG das Recht hat, den AN nach Gutdünken durch die Lande zu schicken. Es ist nur aus dem individuellen Arbeitsvertrag ersichtlich, ob der AG das Recht hat, den AN auch an deren Orten einzusetzen und zu beschäftigen.
Die Reisezeit fällt in die Arbeitszeit, es sei denn der AN würde gänzlich in eine Zweigstelle versetzt. Dann ist es Weg zur Arbeit und der ist Privatvergnügen.
Überstunden dürfen angeordnet werden. Die Arbeitszeit darf insgesamt nicht 10 Std. pro Werktag und 60 Std. pro Woche überschreiten.
Du könntest es entgegenkommender Weise ruhig machen. Ich weiß nicht wie sich dein AG bei der nächsten prickelnden Situation verhält wenn es um Arbeitsplatzeinsparungen verhält. Mit ner positiven Reaktion ist dann wohl nicht zu rechnen. Manchmal muss man auch mal etwas weiter denken. Aber jeder ist seines Glückes Schmied.
Grundsaetzlich sollte der Einsatz im Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn da nichts drin steht diesbezueglich, darf Dich der AG trotzdem in seine Filialen schicken. Erst wenn es zur Regel wird un er bspw. sagt, dass Du eine ganze Woche in Muenschen statt in Frankfurt arbeiten sollst, koenntest du beim Betriebsrat mal nachfragen.
Der Chef darf dich abordnen. Die Reisezeit ab deinem Arbeitsplatz ist Arbeitszeit. Mehr als 10 Stunden am Tag darfst du nicht arbeiten (steht zumindest im Gesetz).
Leider kann er das.