Rechtschutz bei Tankstellen, kameras & arbeitsverträge?
Hallo, ich bitte die Leute die etwas darüber wissen sich zu melden, an einer Tankstelle wird neben den Stationskameras noch Live Kameras betrieben die auf das Private netzwerk des chefs übertragen werden. Die Zusatzkameras sind in den Inneren Räumen (im verkaufsraum neben der Stationskamera mit aufgebaut.) Zweitens: im vertrag (bei Teilzeitangestellten) steht drinnen das diese kein Urlaub haben, es wird nicht abgegeben was für arbeitszeiten die haben, und das es keine Engeltvorzahlung gibt. Wie weit ist das Rechtens die Tankstelle läuft nicht direkt auf den Namen der Tankstelle sondern über dem Chef seine eigene firma. Der Betreibt neben bei noch eine andere Firma und die Verträge stehen im Namen der GmbH, und nicht der Tankstelle. Ich bräuchte Rat, beim Gewerbeaufsichtsamt habe ich mich informiert genaso wie bei der Tankstellen Zentrale, doch die meinten es wäre schwer direkt gegen den Pächter vorzugehen.. Kennt sich jemand dort gut aus? Und kann Rat geben...
6 Antworten
Du hast den Vertrag unterschrieben ? Hmm ok! Also nehme dir einen Anwalt und schreib deine Stunden genau auf! Mach auch Fotos vom Plan wo drauf steht wann du wie arbeitest usw. Alles wichtig mach Fotos vom Bereich der Kameras usw. Mein alter Chef macht das auch 😳
Kameras mit Fernzugriff sind üblich da unter anderem auch Wachdienste bei Alarm (Überfall/Einbruch/Feuer) genau auf diese zugreifen um die entsprechenden Stellen zu alarmieren. Kameras in Sozialräumen / Toiletten sind verboten. Außerdem ist der Zugriff auf die Kameras nur auf berechtigte Personen zu beschränken. (Passwortschutz) Also solange nicht die Verwandschaft vom Chef aus Langeweile dir bei der Arbeit zusieht dürfte das erst einmal in Ordnung sein. Auch 450€ und Teilzeitkräfte haben Anspruch auf anteiligen Urlaub (den vollen Jahresurlaub gibt es erst nach 6 Monaten). Lohnfortzahlung wird ab den zweiten Monat gewährt, auch dafür gibt es eine Umlagekasse bei der Bundesknappschaft bei der der Arbeitgeber einen Teil der Lohnfortzahlung zurück bekommt.
Kameras dürfen zur Wahrung des Hausrechts betrieben werden. Daher auch nur in den öffentlich zugänglichen Räumen, und nicht in den Personalräumen. Eine Arbeitskontrolle des Personals ist durch solche Kameras nicht zulässig.
Genau dies - Kontrolle - scheint aber bei dir der Hintergrund zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen, wie es dem Hausrecht und dem Schutz vor einem Überfall diesen soll, wenn dein Chef dir von zuhause bei der Arbeit zusieht. Er könnte dann eh nicht einschreiten und helfen. Und wenn die Aufnahmen aufgezeichnert werden, ist das für eine nachträgliche Auswertung im Falle eines Überfalls allemal ausreichend. Außerdem dürfte der Chef wohl kaum durchgehend während der Arbeitszeit am Bildschirm sitzen, was aber wohl notwendig wäre, wenn es um das Hausrecht ginge. Und schließlich stellt sich die Frage, wie es mit dem Datenschutz aussieht, wenn zum Beispiel Angehörige des Chefs Zugriff auf die Bilder von der Tankstelle haben.
Soweit ich weiß, könnte man die Gestaltung der Arbeitplatzüberwachung mal vom öffentichen Datenschutzbeauftragten begutachten lassen.
http://www.datenschutz-tankstelle.net/datenschutz-tankstelle/videoueberwachung.html
Zum Thema Urlaub und Entgeltfortzahlung verweise ich auf die Antwort von Hexle2.
Teilzeit- und 450-Euro-Kräfte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und auf Lohnfortzalung im Krankheitsfall, wie andere Arbeitnehmer auch. Dieser Passus ist also unwirksam.
Kamaras i Verkaufsräumen gibts überall und sind legal. Nur in Sozialräumen sind sie es nicht.
Zur Kameraüberwachung am Arbeitsplatz habe ich mal was zum nachlesen:
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen ist im Entgeltfortzahlungsgesetz vorgeschrieben. Das gilt auch für den Mindesturlaub.
Egal ob im Arbeitsvertrag steht, dass AN kein Recht darauf haben. Solche Klauseln kannst Du "in die Tonne kloppen". Sie sind nichtig. Man kann durch einen Arbeitsvertrag geltendes Recht und Gesetz nicht aushebeln.
Dieses Recht kann man beim Arbeitsgericht einklagen.
Verstehe dein Ansinnen nicht ganz. Die Kameras als solches stören also nicht, dein Problem ist nur, dass der das "von Zuhause" aus sehen kann? Im Prinzip ist es doch egal, ob er dich vom Hinterzimmer aus überwacht oder von weiter weg, oder?
Ja der überwacht in der Hinsicht soweit das er nebenbei anruft. Aus dem Hinterzimmer ist es egal jedoch stören die Kameras die auf sein Handy gehen. Ich fühle mich in der Hinsicht un die komplette Arbeitszeit überwacht & das stört auch die anderen Mitsrbeiter das wir auf ständige Kontrolle sind. Und sozusagen nah seiner Nase tanzen müssen. Wenn man z.B eine Rauchen will & ihm es nicht passt ruft er an droht hierzu mit einer Kündigung falls ich raus gehe & im dem Fall stört es einen sehr.
"....egal, ob er dich vom Hinterzimmer aus überwacht oder von weiter weg..."
Solche Kameras sind dazu gedacht, bei Überfällen die Situation aufzunehmen. Und nicht, um das Personal zu überwachen.
Falls es einen Überfall geben sollte, dürfte der Chef vom Wohnzimmer aus auch nicht viel helfen können. Zumal er sicherlich nicht den ganze Tag Zeit haben dürfte, zuhause am Bildschirm zu sitzen.
Von daher sehe ich diese Nutzung der Kamere als sehr fragwürdig.
Von daher sehe ich diese Nutzung der Kamere als sehr fragwürdig
Ich auch! Das ist mehr als fragwürdig.
Ich halte eine dauerhafte und verdachtsunabhängige Überwachung der MA für nicht statthaft
Mit den Kamerad die intern verbaut sind haben wir kein Problem jedoch mit den zusatzkameras die er privat von zu Hause live überwachen kann schon, leider hab ich im Artikel davon nichts gefunden. Wie sieht es hier aus wenn der AG von zu Hause noch mit überwachen kann?