Zählt Kassenabrechnung zur Arbeitszeit?
Guten tag, mein kleiner Bruder arbeitet als Minijobber u.a. auch als Kassierer in einem Supermarkt. Laut Vertrag muss er 9 Std die Woche arbeiten (Donnerstag 5 std und Samstag 4std).. Nun ist es so, dass er in letzter zeit öfters bis um 20:30-20:40 weil er bei der Kassenabrechnung mit dabei sein muss, bzw. diese selbst mittätigen muss. Ich wollte fragen ob diese Zeit auch zur Arbeitszeit gilt bzw. ob diese Zeit auch vergütet muss oder ist dem nicht so? Würde ansonsten mit seinem Chef mal sprechen, da mein kleiner Bruder eher schüchtern ist und sich nicht so Recht trautt, wäre um Eure Hilfe dankbar. Gruß
3 Antworten
Natürlich gehört die Kassenabrechnung zur Arbeitszeit hinzu - aber vorsicht, mit Messer&Gabel auf den Chef losgehen ist womöglich der falsche Ansatz.
Ich gehe davon aus das Ladenschluss um 20.00 ist. Nacharbeit(!) ist dann idR bis 20:15. Wenn neue Kassierer oder ungeübte Vertretungskräfte Fehler machen dauert es gern mal länger.
Woran liegt es das er später nach Hause kommt? Ist seine Kasse vielleicht nicht wie gewünscht vorgezählt? Hat er Differenzen so das seine Kasse mehrfach kontrolliert werden muss? Gab es Tresordifferenzen? Wenn sowas stattfindet verschiebt sich leider der Feierabend - aber sollten Differenzen der Grund sein ist der Fehler nicht umbedingt im Unternehmen zu suchen.
Auch ist nicht jeder Kunde pünktlich um 20.00 aus dem Laden heraus,besonders Samstags - man kann also die Kasse nicht vorher abmelden&abrechnen.
Ich würde auch nicht als große genervte Schwester dort auftauchen, das verbessert sein Standing in der Filiale mit Sicherheit nicht. Wie sieht es denn aus, wenn es länger als die vereinbarte Nacharbeit dauert, wird die Zeit erfasst und bezahlt?
Du schreibst etwas von "kleinem Bruder", wie alt ist er? Ggf. würde sich das ganze schon mit dem JarbschG regeln so das er nicht bis zuletzt arbeiten muss(darf). Wobei natürlich auch gesagt sei das Aushilfen die mit Sonderwünschen ankommen schnellmal wieder gehen dürfen.
Habe deinen Kommentar das er 17 ist überlesen. Mit 17 darf er nur bis 20:00 Uhr beschäftigt werden. Wie genau die Nacharbeit da geregelt ist da bin ich mir nicht ganz sicher, ein großes Fass würde ich da aber noch nicht aufmachen.
Sollte der Laden aber bis 20.30 oder ähnlich aufhaben so wäre eher darüber nachzudenken dem Chef auf das JarbschG hinzuweisen.
Aber gut, prüfe erstmal wieso es länger dauert und das der Fehler nicht an Kassendifferenzen oder ähnlichem liegt -
Selbstverständlich zählt die Zeit der Abrechnung als Arbeitszeit. Die Abrechnung gehört zur Arbeit mit dazu und ist auch als solche zu vergüten.
Vollkommen richtig. Jede Handlung die von dir gefordert wird ist Arbeitszeit und muss vergütet werden.
ok, dann werde ich mir den chef mal vorknöpfen:D
Also das sollte dein Bruder schon selber machen. Wenn die ältere Schwester bzw Bruder da auftaucht würde ich ihn dann noch weniger ernst nehmen.
Als Aushilfe erübrigt sich die Frage nach Gehalt doch im vorraus.
Ich kann grubenschmalz aber nur zustimmen. Das ist etwas wo er einschreiten sollte und nicht du. Alleine schon um seine Position in dem Markt nicht zusätzlich zu erschweren.
Sollte das nämlich die Runde machen in der Filiale wird dann hübsch getuschelt das er bei dir Petzen geht.
Das es die Runde macht ist sehr wahrscheinlich: Der Marktleiter ist zwar Ansprechpartner aber vermutlich nicht an beiden Tagen in einer Spätschicht. Also muss er das seinen Vertretungskräften mitteilen und schon kann mans genausogut im Pausenraum aufhängen gehen....
wie gesagt..er ist erst 17 und nun mal sehr schüchtern, traut sich dinge in punco gehalt etc nicht zu fragen..mal schauen