WEG-Verwaltervertrag zustimmen oder ablehnen

6 Antworten

Auf jeden Fall einen Vertrag - und den (wenn Du ihn bekommst) vom RA prüfenlassen. Du bist als Verwalter "bestellt" worden? Und Verwaltungstätigkeiten sind zeitaufwändig und sollten deshalb auch mit Geld abgegolten werden. Eine Hausverwaltungsfirma nimmt ja auch Geld.... Warum nehmt Ihr keine "neutrale" Firma? Dann gibt es keine Unstimmigkeiten - und später auch keinen "Prügelknaben"...!

Das kommt auf den Standpunkt an.

Für den Verwalter ist es von Vorteil, wenn er seine Gebühren vor Ende des abgelaufenen Wirtschaftsjahres erhalten will. Des Weiteren können auch Zuständigkeiten geregelt werden, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind (z. B. Ausweis von Haushaltsnahe Dienstleistungen, Vertretungsberechtigung bei Beschlussanfechtungsklagen, Mahngebühren, Sondergebühren, uvm.). Zu guter Letzt kann der Verwalter jederzeit (ohne Schadenersatzanspruch) abberufen werden, wenn er die Beendigung der Bestellung nicht vertraglich geregelt hat.

Aus Sicht des Wohnungseigentümers ist es in jedem Fall von Vorteil, wenn die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Darüber hinaus kann er sich an den Preisen, welche im Vertrag verankert wurden orientieren. Darüber hinaus ist können die Wohnungseigentümer so Sachen wie weitergehende Auskunftsrechte (nicht Einsichtsrecht, weil dieses bereits gesetzlich geregelt ist) Teilnahmen an Beiratssitzungen oder Rechnungsprüfungen, Vollmachten und vieles mehr geregelt werden, was die Zusammenarbeit hergibt.

Es tut mir Leid, wenn ich hier keine vollständige Liste aufführe, aber das würde hier den Rahmen sprengen. In jedem Fall kann ich beiden (Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaft) zum Abschluss eines Verwaltervertrages raten, wenn dieser natürlich zuvor eingehend besprochen wurde. Natürlich kannst du zur Not auch die Hausverwaltung ohne Vertrag (im Rahmen des WEG) durchführen, was aber die Sache unnötig erschwert.

http://www.alkor-hv.de/downloads/docs/WEG-Verwaltervertrag.pdf

Lesen Sie sich dieses Muster durch und entscheiden Sie selbst. Eine Regelung für das zu haben, was man tut und tun muß und gleichzeitig dafür, was man nicht tun muß ist nicht unbedingt falsch, somit eher ein Vorteil, wenn Sie Ihre Aufgabe ernst nehmen möchten. Durch den Vertrag entsteht auch ein vollständiger Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlungen von Aufwandspauschalen.

Luminol  08.01.2013, 11:17

Eine WEG fremd verwalten zu lassen ist stets besser für das nachbarschaftliche Verhältnis....mal so am Rande erwähnt...

Tabaluga1961  08.01.2013, 15:34
@Luminol

sehe ich auch so. Aber jeder ist seines Glückes SChmied.

babslouise  08.01.2013, 16:42
@Tabaluga1961

@Tabaluga1961: würdest Du als Verwalter eine so kleine WEG "freiwillig" über nehmen?

als Privatperson würde ich mir den Verwaltervertrag gut überlegen, ebenso die Hausverwaltung. Eines muss klar sein, der Verwalter benötigt eine Vermögensschadensversicherung und diese ist teuer. Außerdem ist der Aufwand in manchen Fällen recht hoch. Jeder kommt zum Verwalter etc.. Hausmeister, Gärtner, Reinigungsfirma etc. hinzu kommen Heizkostenablesung, Wartungen etc. Außerdem juährlich eine Versammlung abhalten und Abrechnungen vorlegen, sowie Wirtschaftsplan fürs kommende Jahr. - Es ist nicht so mal eben. Wenn Vertrag, diesen juristisch vom eigenen Anwalt prüfen lassen.

wenn vertrag, dann auch gebühr, 10-20 € pro einheit und monat sind üblich

ja weiß nicht, ich denke, er wird dann wohl auch ärger machen wollen, wenn du nicht so handelst, wie er sich das vorstellt, daher der vertrag

was du unterschreibst, kann natürlich leichter bewiesen werden

ich würden wenn nen vertrag machen, wo du halt alles reinschreibst, was du dir vorstellst, zb keine jahresversammlungen, etc, aber ich glaube, das kannst du nicht abdinge...

aber dann nimm auf jeden fall da auch geld für

Basel4  08.01.2013, 11:27

ich halte eher über 20 - 30 € netto für eine Wohnung für angemessen. Und selbst dies ist letztlich im Regelfall nur ein Schmerzensgeld.

Allerdings fängt mit einem Vertrag aus meiner Sicht auch das Thema Haftung etc. mehr an für Sie zum unangenehmen Nebeneffekt werden zu können.

Ich kann auch einer WEG nur dringend empfehlen, einen neutralen und guten (fachlich versierten) örtlichen (da eine kleine WEG) Verwalter auszuwählen. Alles Andere ist und bleibt Behelf und führt regelmäßig irgendwann zu Problemen. Da 'spart' die WEG / die Wohnungseigentümer - meiner Meinung nach - am falschen Ende.

Bei hohen Rücklagenbeständen sollten zudem immer separate Geld/konten auf den Namen der WEG angelegt werden, wobei der Verwalter nur mit Unterschrift eines Beirates, verfügen können sollte uvm. - Es besteht gerade auch bei kleineren oder günstigen Verwaltungen die Möglichkeit, wenn auch selten, dass hier unzulässig Zugriff genommen wird. Davor können die Wohnungseigentümer die WEG bestmöglich schützen.

Haremswaechter  08.01.2013, 13:11
@Basel4

natürlich, aber wenn du nen 36 einheitenblock hast,

für 4 einheiten ist natürlich witzlos, sicher ist es da mehr unkostenpauschale^^

jajaja, er kann sich um jeden dreck scheren, hausmeister machen, alles, für ein butterbrot.^.