Wer kann von wem Schadensersatz verlangen?
Hi,
ich habe eine Frage und zwar:
Die Wohneigentümergesellschaft beauftragt einen Verwalter ( Verwaltervertrag zwischen denen). Der Verwalter beauftragt einen speziellen Dienstleister ( Verwalter sollte diesen finden, da es seine Aufgabe war.. also es wurde von der WEG beschlossen, dass der Verwalter so ein Vertrag machen soll). Der spezielle Dienstleister beauftragt einen selbständigen Subunternehmer, der jahrelang für diesen Dienstleister tätig ist.
Also: WEG--> Verwalter--> Dienstleister--> Subunternehmer
Während der unachtsamen Arbeit des Subunternehmers ( es geht um Baumkontrolle, ob die 100 Jahre lange Eiche fallen könnte. Der Subunternehmer stellt ein Gutachten über den Zustand des Baumes etc.) fällt der Baum am nächsten Tag. Es werden Autos beschädigt von den Miteigentümer des Mehrfamilienhauses. So die frage ist jetzt, wer von denen zahlt die Reparaturkosten der Miteigentümer und warum ? Im Prinzip hat der Subunternehmer wegen der unachtsamen Arbeit fahrlässig gehandelt, aber zwischen der WEG und dem Subunternehmer gibt es keinen direkten Vertrag nur zwischen dem Dienstleister und dem Subunternehmer (evtl. Werkvertrag? ). und zwischen dienstleister und Verwalter ( evtl, Werkvertrag / Dienstvertrag?) und zwischen dem Verwalter und der WEG (Verwaltervertrag).
Vielen Dank im voraus
Der Subunternehmer ist langjährig in der Baumkontrolle tätig, verfügt über eine entsprechende Ausbildung und Zertifikate
3 Antworten
Der Anspruchsteller stellt seine Forderungen gegen die Miteigentümer, die sein Auto zerbröselt haben.
Viel Glück.
Die deutsche Eiche ist doch nicht aus freien Stücken einfach so umgestürzt sondern infolge eines Sturmes/Unwetter. Daher ist das ein Versicherungsschaden. Unvorstellbar, dass die WEG keine Immobilienversicherung hat - daher wäre es auch Aufgabe der Versicherung hier einen (Teil)Schuldigen zu finden.
Zerstörte Autos haben eigene KASKO-Versicherungen .
Der Dienstleister den der hat den Subunternehmer beauftragt und so jemand hat keinerlei rechte ein gutachten zu machen das macht der passende fach man der das zb auch fürs Gericht macht bzw der solche gutachten beruflich erstellt!
Also zu not den Dienstleister haftbar machen!