Notarkosten für die Zustimmung zum Verkauf einer ETW... wer zahlt?

6 Antworten

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Das steht im Gesetz, aber man kann anderes vereinbaren.

ich würde meine Zustimmung davon abhängig machen, dass ich keine Kosten habe.

timmy0523 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 20:52

Hallo, weisst Du zufällig in welchem Gesetz? Evtl. im WEG?

wfwbinder  30.04.2014, 22:26
@timmy0523

§ 5 Kostenordnung der Notare.

aber man kann es eben anders vereinbaren und macht es ja auch.

timmy0523 
Beitragsersteller
 11.05.2014, 20:53
@wfwbinder

Danke. Dann werd ich ich wohl die Teilungserklärung noch mal ändern lassen (müssen).

Notarkosten zahlt meines Wissens der Käufer.

schleudermaxe  28.04.2014, 13:31

Quatsch? Was bitte hat den ein Käufer mit den internen Vorgaben einer WEG am Hut?

Das überrascht mich jetzt, dass der Verkäufer für Deine Zustimmung auch noch die Hälfte bezahlen muss. Schließlich musst Du ja Deinen vertraglichen Pflichten nachkommen. Aber wenn der Notar das so sagt dann würde ich daran auch nicht zweifeln.

schleudermaxe  28.04.2014, 13:30

Wie? überrascht? Wenn denn eine ETG so einen Blödsinn abverlangt, bezahlt die doch auch die Kosten und Lasten, gemeinschaftlich!

timmy0523 
Beitragsersteller
 27.04.2014, 20:56

Doch. Ich hatte in dem Zusammenhang mit 3 Notaren zu tun, und keiner hat den richtigen Durchblick. Genau deswegen zweifele ich....!

hättest eben beim Unterschreiben des Teilungsvertrages auch das Kleingedruckte lesen sollen

da stand das bestimmt drin

schleudermaxe  28.04.2014, 13:28

... die kommt doch auch noch vom Verkäufer!!!!! Da hat sich jemand ganz schlau gefühlt und verzockt, ganz einfach, oder?

Da haben wohl gleich 2 bei der Gestaltung der Teilungserklärung gepennt!?! - und der beurkundende Notar ist eine beratungstechnische "Pfeife" gewesen!