WEG Verwalter schickt Protokoll nach Ablauf der Widerspruchsfrist
Hallo,
die Widerspruchsfrist beträgt ja vier Wochen ab dem Tag der Eigentümerversammlung.
Wenn der Verwalter das Protokoll erst nach 6-8 Wochen schickt kann man kein Einspruch mehr gegen das Protokoll einlegen, richtig???
Oder gibt es noch irgendwelche Hintertüren bei groben Protokollfälschungen des Verwalters. Wenn z.B. etwas anderes im Protokoll steht als abgestimmt wurde, was dann mit viel höheren Kosten verbunden ist.
Mir würde jetzt nur eine Sonderversammlung einfallen.
4 Antworten
Das Kind ist in den Brunnen gefallen.
Das hat er wohl ja nicht zum ersten Mal gemacht?
Beim nächsten Mal fordere Einsicht in das Beschlussbuch - dass muss er spätestens nach 5 Arbeitstagen ergänzt haben.
Was sagt den der Beirat dazu - der das unterschrieben hat?
Jetzt kannst Du nur noch 25 % der Eigentümer nach Köpfen unterschreiben lassen, mit dem Ansinnen eine ETV durch die HV einberufen zu lassen mit dem Inhalt des TOP.
Oder Verwaltungsbeiratsvorsitzende beruft selber eine ETV ein - freiwillig wird er Verwalter wohl keine einberufen.
Nach Ende der Bestellzeit, am besten drei andere Verwalter vorstellen lassen und einen von denen wählen.
mit dem beschlussbuch ist gut. kannte ich nicht. beirat haben wir keinen.
erst einmal muss der Verwalter das Protokoll nicht automatisch verschicken. Im Gesetz steht lediglich, das eins angefertigt werden muss. Der Versand kann höchstens über Verwaltervertrag geregelt sein. Die Widerspruchsfrist gilt für Beschlüsse - diesen Gang kannst du auch ohne Vorliegen des Protokolls gehen. Etwas schwer wird's wenn du nicht bei der Versammlung anwesend warst. Für die Richtigkeit des Protokolls und deren Anfechtung gilt die Widerspruchsfrist von 4 Wochen nicht - sofern ich richtig meine.
Bist Du dir sicher mit den 4 Wochen? Ich lese nur immer wieder von einem Monat. Also, Einspruch gegen eine Niederschrift ist sowieso nicht möglich. Es darf doch lediglich bei groben Fehlern ergänzt werden, bleibt aber doch so wie es ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ET bzw. Beiratsmitglieder grobe Fehler durchgehen lassen, denn die müssen ja gegenzeichen.... und warum schickt der Verwalter denn überhaupt eine Niederschrift?
die Widerspruchsfrist beträgt ja vier Wochen ab dem Tag der Eigentümerversammlung.
Nein, diese beträgt einen Monat.
Das können dann im Monat Februar bei 28 Tagen 4 Wochen sein oder aber bei 29 Tagen 4 Wochen + ein Tag.Übriges gilt für die Monate mit 30/31 Tagen.
Ansonsten befolge den Rat von Chriskmuc.