Euro Parking Collection plc - Zahlungsaufforderung wegen angeblich nicht gezahlten Mautgebühren?
Mein Vater hat Urlaub in Rumänien gemacht und musste für die Benutzung einer Autobahnstrecke in Ungarn eine E-Vignette kaufen, dies hat er in der Stadt Nadlac gemacht. Einige Monate nachdem er aus dem Urlaub zurückgekehrt ist, kam ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung in höhe von 87,08 €, darunter NÚSZ Bußgeldbetrag 51,45€ und eine EPC administrative Gebühr(en) in höhe von 35,63 €.
Mein Vater hat die Strafe bereits unter Vorbehalt gezahlt, leider kann er die Quittung nicht mehr finden, möchte aber dennoch das ich nun Einspruch einlege und sage das er die Strafe unter Vorbehalt bezahlt und eine Kopie der Quittung schickt sobald er sie findet.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Briefen? Macht es sinn einen Einspruch einzulegen obwohl wir keine Quittung mehr haben, kann sich das u.U. nachteilig für uns Auswirken?
Ich habe bereits die Fragen von GuteFrage durchsucht und nur etwas von 2009 gefunden.
3 Antworten
Okay, ich habe meinen Vater gefragt, er hat das Geld doch noch nicht überwiesen. Jedoch haben wir schon Einspruch gemacht und erwähnt das wir die Quittung nicht mehr finden können... vermutlich kriegen die uns jetzt trotzdem dran?
Ach ja, die gute Euro Parking Collection. Mit denen hatte ich auch schon die "Ehre".
Die raffen einfach nicht, dass so was auf dem richtigen Weg (über die deutschen Behörden) zu laufen hat und nicht über eine private Firma.
Was die machen ist in Deutschland gerichtlich nicht durchsetzbar, also kannst du den Schmarrn ignorieren, solange nichts vom Gericht kommt.
Nein.
Überweisungen kannst du nicht mehr zurückholen. Jedenfalls nicht nach einigen Tagen.
Okay, ich habe meinen Vater gefragt, er hat das Geld doch noch nicht überwiesen. Jedoch haben wir schon Einspruch gemacht und erwähnt das wir die Quittung nicht mehr finden können... vermutlich kriegen die uns jetzt trotzdem dran?
Nein.
tja, wenn aber schon bezahlt wurde...?!
Dann ist die Sache doch sowieso beglichen und erledigt.
Öhm, da hätte Dein Vater sofort reagieren und NICHT zahlen sollen.
Jetzt - viel später, und ohne Quittung - ist das Thema durch. Drüber ärgern und nächstes Mal vorher nachdenken.
Woher soll man soetwas als Laie wissen? Kann man das Geld nicht einfach zurückbuchen lassen?
nein, eine Überweisung kann man nicht "zurückholen". Das weiß man auch als Laie.
Nein. Nicht, wenn es eine Überweisung war.
Die Frage hat sich darauf bezogen woher man wissen soll das man den Brief ignorieren kann, woher soll das ein Laie wissen? In der Schule wurde mir das nie beigebracht.
Da geht man am besten zu einem Autofahrerclub wie z.B. dem ADAC. Die beraten betroffene Leute in solchen Fällen.
Das ist ganz einfach, auch als Laie bezahle ich eine Rechnung dann nicht, wenn diese meiner Ansicht nach falsch ist. Nirgends, egal ob eine Mautrechnung aus dem Ausland oder bei einem Handy-Kauf im Elektrofachgeschäft um die Ecke.
Ich lege Widerspruch gegen die Rechnung ein und solange dieser nicht geklärt ist, mache ich nichts weiter.
Zurückholen kann man sein Geld nur bei einer Lastschrift, nicht aber wenn man selbst überwiesen hat.
Okay, ich habe meinen Vater gefragt, er hat das Geld doch noch nicht überwiesen. Jedoch haben wir schon Einspruch gemacht und erwähnt das wir die Quittung nicht mehr finden können... vermutlich kriegen die uns jetzt trotzdem dran?
was für eine Quittung??? Wofür???
Bitte drück' Dich verständlich aus, nur dann kann Dir geholfen werden.
Quittung für die E-Vignette offensichtlich, wovon sonst reden wir hier die ganze Zeit? Man man man...
Okay vielen Dank. Besteht die Möglichkeit das ich das Geld zurückbuchen lasse?