Dank Reparaturverschleppung und falscher Beauftragung von Leistungen durch den Hausverwalter unserer Eigentümeranlage habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der in 1 umfangreichen Brief die Sachlage dem Hausverwalter geschildert und fehlende Unterlagen angefordert hat sowie zu einer außergewöhnlichen Eigentümerversammlung mit verschiedenen Tagungspunkten aufgefordert hat. Trotz Erinnerungsschreiben vom Anwalt ignoriert der Verwalter mein Begehren bzw. reagiert überhaupt nicht auf die Briefe des Anwaltes. Im Gegenteil, er agiert so, als wäre überhaupt nichts passiert. Briefe wurden per Einschreiben geschickt, erhalten hat er diese auch via Mail.
Bei dem eingetretenen Schaden handelt es sich um eine umfangreiche Leckage des Daches. Dachdecker haben mehrfach darauf hingewiesen, dass dringend das Dach repariert werden muss. Anstelle darüber zu informieren, hat der Verwalter nur über Wärmedämmung abstimmen lassen und einen Teil schon verlegt, welche im Laufe des Jahres mittlerweile völlig durchnässt und unbrauchbar geworden ist. Der Verwalter will jetzt auch den Rest der Anlage so verlegen lassen und informiert weiterhin nicht die Eigentümer über den großen Dachschaden. Durch einen Wasserschaden in meiner Wohnung habe ich einen Gutachter beauftragt, der im Zuge der Ermittlung die Schäden am Dach aufgezeigt hatte.
Leider ist mein Rechtsbeistand im Urlaub, daher stelle ich hier meine ersten Fragen:
Meine Frage: Darf ein Hausverwalter, der von allen Eigentümern - auch von mir, bezahlt wird, Briefe von einem Rechtsanwalt einfach ignorieren bzw. mein Begehren ignorieren?
Reicht sowas schon aus für ein Gerichtsverfahren und Beantragung, dass die Anlage unter Zwangsverwaltung gestellt wird, um herauszufinden, wer in Regress genommen werden kann für die entstandenen Schäden an der neuen Wärmedämmung?
Wäre schön, wenn mir jemand hier auf die Fragen antworten kann, damit ich vielleicht ein ruhigeres Osterfest verbringen kann. Ansonsten hilft mir nur Baldrian... ;-)
Vielen Dank für die Antworten und die Bemühungen!!!
Goldpiranha