Wer übernimmt die Kosten eines Austauschs eines Heizkostenverteilers (TECHEM)?
Ein Heizkörper wurde in meiner Wohnung ausgetauscht (durch meinen Handwerker, der alte Heizkörper war zu alt und nicht mehr ansehnlich). Die Wohnung wird nun neu vermietet. Übernimmt die WEG-Hausverwaltung die Kosten es Austauschs oder bleiben diese bei mir (dem Eigentümer) hängen?
Info: der alte Zähler soll lediglich an den neuen Heizkörper angebracht werden
4 Antworten
Derjenige, welcher den Austausch des Heizkörpers veranlaßt hat, also du.
Wenn du eigenmächtig den Heizkörper wechselst und die Folge deiner Eigenmacht ist, dass der Heizkostenverteiler an den neuen Heizkörper angebracht werden muss, musst du als Verursacher natürlich die Kosten hierfür selber tragen.
Anders wäre es nur dann, wenn die WEG den Austausch zuvor beschlossen hätte, was sie aber offensichtlich nicht getan hat.
Die Eigentumsgemeinschaft oder die Versicherung übernimmt die Kosten nur, wenn es einen Schaden(undicht etc.) daran gegeben hat. Wenn du sie gewechselt hast, weil sei dir zu alt waren, musst du das zahlen.
Oftmals gibt es mit der Techem Wartungsverträge, und innerhalb diesem wäre der Austausch es kostenlos, da im Wartungsvertrag inklusive. Am besten mal bei der Verwaltung fragen. Wichtig ist, dass der bisherige Zähler nicht entsorgt wird, sondern nur neu montiert werden muss. Wenn ein neuer Zähler benötigt wird, ist es wieder was anderes.
Bei der Techem kann man zwar nie so ganz sicher sein, ob alles gut und richtig läuft. Aber ich selber hatte beim Haizungstauch jedenfalls keine Rechnung bekommen.
Auch in Bezug auf die Geräte zur Verbrauchserfassung (Heizkostenverteiler) wird auf das Gemeinschaftseigentum abgestellt, da die Geräte zwingend erforderlich sind, um die durch die Heizkostenverordnung vorgeschriebene verbrauchsabhängige Abrechnung für alle Wohnung vornehmen zu können (BGH NZM 2011, 750; OLG Hamburg ZMR 1999, 502). Könnte ein Eigentümer damit beliebig verfahren (die Geräte umhängen, abhängen oder entfernen), würde er den Zweck der Aufhängung vereiteln.Aus dem gleichen Grunde sind Thermostatventile ebenfalls Gemeinschaftseigentum (BGH NZM 2011, 750; OLG München ZMR 2009, 64). Sie sollen aber sondereigentumsfähig sein.
https://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/heizkoerper-gemeinschaftseigentum-sondereigentum/
Aber in Deinem Fall sieht es wohl anders aus, Du hast den Heizkörper entfernen lassen und auch den Heizkostenverteiler. Daher wirst Du wohl die Rechnung bezahlen müssen.