Kindesunterhalt Jobcenter Widerspruch!
Hallo. Ich zahle seit kurzem für meine Freundin und unsere Tochter Unterhalt ans Jobcenter. Wir wohnen offiziell nicht zusammen um nicht als Bedarfsgemeinschaft eingestuft zu werden. Sie bezieht Hartz4 ich bin Vollzeitbeschäftigt. Der Unterhaltstelle haben wir gesagt das wir uns gleichermaßen um unsere Tochter kümmern was auch den Tatsachen entspricht, womit Unterhalt wegfällt. Das Jobcenter hat Unterhaltsforderungen für beide geltend gemacht und unwissend wie ich bin hab ich mich drauf eingelassen. Nun sagt mir die Unterhaltsstelle und diverse Vätergruppen in Berlin das ich keinen Unterhalt zahlen muss und dagegen angehen soll! Denn laut Jobcenter ist Unterhaltsverpflichtet der sich nicht oder nicht im vollen Umfang and der Betreuung des Kindes beteiligt. Unterhalt für meine Freundin dürfte ja schon alleine wegfallen da unsere Tochter seit Januar dieses Jahres bis max. 8 Std in der Kita ist und somit einer Arbeitsaufnahme Ihreseits nichts im Wege steht. Meine Frage lautet ob jemand schonmal in der selben Situation war und einen Rat hat wie ich jetzt gegen das Jobcenter vorgehen soll. Vielen dank im vorraus für Hilfreiche Antworten!!
3 Antworten
Unterhalt hebt sich beim WM nicht auf, die "Erwerbsobliegenheit" habt ihr beide
wenn ihr das Wechselmodell 50 zu 50% vereinbart hat, ist ** im "echten Wechselmodell" der Kindesbedarf auf zwei Haushalte verteilt (aufgrund dieser Verteilung ist aber von einer Erhöhung des Gesamtbedarfs auszugehen**). Deswegen wirst Du den vollen Unterhalt zahlen müssen.
**** Das Modell klappt nur gut, wenn ihr beide jeder für sich genügend verdient und nicht auf Unterstützungen der öffentlichen Hand angewiesen seit.****
Beim Wechselmodell sind BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig deshalb gehen auch beide Gehälter ein. Ist einer nicht leistungsfähig, da unterhalb Selbstbehalt, geht dann nur wieder das Gehalt des Leistungsfähigen ein.
Wenn das Kind in zwei Haushalten lebt bzw. leben tut, ist das kein Sparmodell, sondern kostenintensiv...und für die Mehrkosten müßt ihr selber aufkommen, das ist/sind unter anderem, die gr. Whg/en... 2 Kinderzimmer, erhöhte Nebenkosten... halt alle doppelten Ausgaben
Bitte gern,..erhält Deine Freundin jetzt UVG für Euer Kind? das bekommt sie nur wenn ihr keinen gem.Wohnsitz habt.. aber dann überprüft Dich das JA immermal,in wieweit Du das evtl. mal zurückzahlen mußt
rechnet mal aus ob das nicht doch günstiger kommt eine Bedarfsgemeinschaft zu gründen/einzugehen..dann entfällt zwar UVG, aber es laufen keine Schulden bei Dir auf...
mit Whg.geld und ohne die ges. gesparten Kosten für kaum die genutzte Whg. spart ihr/Du auch :) und für den Unterhalt der andern Kinder bleibt doch weiterhin deren Vater in der Verantwortung (Unterhalt)
wünsch Dir eine gute Lösung...m.l.G. ;)h
Ich würde sagen,das du hier einen Irrtum unterliegst !!!
Es kommt nicht darauf an,ob und in welchem Umfang du deinem Umgangsrecht nachkommst,sondern nur darauf,ob du gemeinsam mit Partnerin und Kind in einem Haushalt gemeldet bist und lebst. Lebst du also getrennt,hast du auch Unterhalt zu zahlen,wenn du leistungsfähig bist. Auch dein Argument,dass das Kind betreut werden kann oder wird,so das deine Ex - Partnerin einer Beschäftigung nachgehen könnte,läuft hier ins leere. Denn laut Gesetz ist deine Ex - Partnerin nicht verpflichtet unter dem 3 Lebensjahr des Kindes einer Beschäftigung nachzugehen,wenn sich also etwas am Betreuungsunterhalt ändern sollte,ist es vielleicht die Höhe,weil eventuell ihr Einkommen teilweise angerechnet würde.
Danke für die Antwort.Die Sachlage ich mir soweit bekannt. Die Sache ist sie ist nicht meine Ex - Freundin. Wir führen eine Intakte Beziehung. Ich halte mich überwiegend bei ihr auf allein schon meiner Tochter wegen. Und selbst die Unterhaltsstelle hat mir versichert das ich in unserem Fall keinen Unterhalt zahlen muss!
Da bleibt dir nur gegen diesen Bescheid ein Widerspruch einzulegen !!!
Das Jobcenter sieht aber nur,das du nicht im Haushalt der Kindsmutter lebst und somit Unterhaltspflichtig wirst,solange du leistungsfähig bist. Was dir das Jugendamt erzählt,ist die eine Sache,wenn ihr das mit dem Jugendamt so geklärt habt,ist das eure eigene Angelegenheit,solange das Jugendamt nicht in Vorleistung gehen muss,ist denen das egal,aber dem Jobcenter halt nicht. Solange du also leistungsfähig bist,bleiben dir nur zwei Möglichkeiten :
Du lebst weiter getrennt von deinem Kind und deiner Partnerin und zahlst weiter Unterhalt,zumindest bis zum 3 Lebensjahr ( Betreuungsunterhalt ) und Kindesunterhalt,wenn du leistungsfähig bist.
Ihr zieht zusammen,es entfällt deine Miete,du sparst dir Betreuungs und Kindesunterhalt,dafür wird dein Einkommen nach Abzug von Freibeträgen auf den Bedarf angerechnet,eventuell würde sogar noch ein Anspruch auf eine Aufstockung bestehen.
Würde dort anrufen und das abklären das da nichts mit Unterhalt ist Da ihr euch Gleich uns Kind kümmert Aber Hey lass es besser weil denn fällt der Alleinerziehenden Bedarf auch weg ;) kommt drauf aber auch an wie viel du zahlen musst
Hast du ein schreiben von Jugendamt ? Leg es den job Center vor
Meine Tochter lebt bei meiner Freundin. Ich hab zwar meine Wohnung, aber halte mich überwiegend bei ihr auf. Zudem hat sie noch 3 Kinder aus erster Beziehung um die ich mich mit kümmer. Hab mich nur auf die Aussage der Unterhaltsstelle gestützt die Meinte ich müsse nicht zahlen und sollte dagegen angehen. Werd mir wohl doch mal rechtlichen Beistand holen.Danke für die Antwort!