Kann der Jobcentr mich zwingen den Unterhalt für mich & das Kind vom Kindesvater (nicht verheiratet) zu verlangen (Ich will kein Unterhalt v.Ihm!)?

12 Antworten

Wenn Du auf Leistungen vom Amt verzichten kannst (z. B. selbst arbeitest und Dich und das Kind vom Einkommen oder Familienvermögen finanzieren kannst), kannst Du Dir natürlich den Luxus erlauben auf Unterhalt vom Kindsvater zu verzichten.

Wenn Du aber beim Amt angibst bedürftig zu sein und daher Leistungen beantragst, wird natürlich geprüft ob Du wirklich bedürftig bist. Hierbei wird jedes Einkommen und Vermögen berücksichtigt (z. B. Unterhalt, etc.).

Natürlich kann das Amt auf diese Zahlungen schauen, denn das wären Gelder die dir zur Verfügung stehen, die das Amt nicht übernehmen muss. Das Geld ist ja auch für das Kind als Kindesunterhalt, du verwehrst also nicht dir Geld sondern deinem Kind das jedes Recht darauf hätte. Du entlastest nicht die Vater - Kind Beziehung sondern bürgst deinem Kind einen Verzicht auf.

Die Beziehung der Beiden sollte es auch nicht stören. Liebt er denn sein Geld mehr als das Kind? Ein liebender Vater sollte Kind und Regelungen mit der Mutter trennen können. Das Kind kann nichts dafür das es hier ist und das Kind kann nichts für finanzielle Engpässe.

Davon ab wird der Unterhalt ermittelt, das Gericht macht den Vater nicht mittellos. Sofern es für ihn nicht möglich ist, muss er auch keinen zahlen, nur wenn das Einkommen dafür genügt.

Die Allgemeinheit ist nicht dazu da den Geldbeutel des Vaters zu entlasten.

moncharme 
Beitragsersteller
 31.08.2015, 14:43

Danke, du hast natürlich Recht. Ich sehe das auch so. Abermanchmal sieht man bisschen vernebelt, wenn es dich selbst trifft. Da muss man das wirklich noch Mal von den anderen gehört haben.

ALLE anderen Einkunftsquellen sind VORANGIG vor ALG II - also ist es rechtmäßig, dass das Jobcenter dies verlangt.

Wenn er zahlen kann, muss er dies auch tun. Wenn nicht, MUSST Du Unterhaltsvorschuss beantragen - auch dies ist vorrangig.

Vlt. fällst Du ja mit diesen Einkünften (Kindesunterhalt, Unterhalt für Dich sowie Kindergeld) aus ALG II raus. Das wäre auch nicht zu verachten, oder?

moncharme 
Beitragsersteller
 31.08.2015, 13:50

Er wird nichts zahlen! So ist es jetzt auch so. Habe jnten im Kommentaren geschrieben. Und dann wachsen die Kinder ganz ohne Vater auf, denn das Geld zerstört immer alles :((

beangato  31.08.2015, 13:58
@moncharme

Er wird nichts zahlen!

Dann MUSST Du das einklagen.

Wenn Du das nicht tust, KANN das Jobcenter in Vorleistung gene. Aber es muss nicht.

denn das Geld zerstört immer alles :((

Kann ich so nicht bestätigen.

Was meinen Kindern rechtlich zustand, habe ich immer eingeklagt (damals gabs noch kein ALG II).

wachsen die Kinder ganz ohne Vater auf

Das bleibt er trotzdem - sein Leben lang. Ausserdem verpassen Deine Kinder nichts, denn wenn ein Vater Liebe von Geld abhängig macht, ist er kein wirklich guter Vater.

moncharme 
Beitragsersteller
 31.08.2015, 14:46
@beangato

Ja, das stimmt alles. Manchmal Dinge, die man selber weiß, muss man von anderen gehört haben.

beangato  31.08.2015, 14:51
@moncharme

Manchmal Dinge, die man selber weiß, muss man von anderen gehört haben.

Stimmt ;)

Nein, das Jobcenter kann dich zu nichts zwingen - wenn du der Aufforderung, den Unterhalt einzufordern, aber nicht nachkommst, können die Leistungen seitens des Jobcenters entsprechend gekürzt werden.

Der Kindsvater ist dem Kind unterhaltspflichtig und je nach Höhe seines Einkommens ggf. auch dir bis zum dritten Geburtstag des Kindes.

Ich will kein Unterhalt v.Ihm!)?

Unterhaltsansprüche haben Vorrang vor  staatlicher Unterstützung.

Du könntest nur auf den Unterhalt vom Kindsvater verzichten, wenn du die Lebenshaltungskosten des Kindes und auch deine aus eigenen Mitteln aufbringen könntest - ohne dafür staatliche Hilfe zu beanspruchen.

Wenn Du auf den Unterhalt vezichtest, dann heisst das, dass du das Geld z.B aus persönlichen Gründen nicht einforderst. Du hast einen Rechtsanspruch darauf. Falls Du diesen Betrag nicht einforderst, dann hast Du diesen Betrag nicht zur Verfügung. Er wird Dir bei der Berechnung Deiner Ansprüche angerechnet. Du kannnst darauf verzichten, falls du es Dir leisten kannst.