Balkonablauf verstopft - Wasser durch die Decke der Nachbarn

8 Antworten

Hallo, rein theoretisch könnten drei Versicherung davon betroffen sein.

  1. Eure/Deine Privathaftpflichtversicherung (PH),
  2. Die Wohngebäudeversicherung, sollte sie Elementar- oder All-Gefahren-Deckung beinhalten,
  3. Die Hausrat des Mieters unter Euch, sollte er die Elementardeckung in seiner Hausrat mit eingeschlossen haben.

zu1) Eure PH wird prüfen, ob Euch ein Verschulden trifft, weil ihr z.B. den Abfluss nicht ordnungsgemäß sauber gehalten habt. Trifft Euch ein Verschulden, dann bezahlt sie, trifft Euch kein Verschulden, dann wehrt sie die Ansprüche für Euch ab. Ihr könnt den Schaden also ruhig melden und die rechtliche Prüfung dem Versicherer überlassen. zu 2) Meldet den Schaden der Hausverwaltung, sofern es der Mieter unter Euch nicht bereits getan hat und gut is. Alles Weitere ist Sache der Hausverwaltung. zu 3) Sagt dem Mieter unter Euch, er solle es seinem HR-Versicherer melden, sofern er die Elementerversicherung eingeschlossen haben.

Die Versicherer werden ggf. untereinander klären, wer den Schaden zu welchem Teil ggf. übernimmt oder garnicht zuständig ist.

Deine Haftpflichtversicherung würde ggfs. den Schaden regulieren, sofern Dich ein Verschulden trifft.

Hier klingt es aber so, als wären bauliche Mängel als Ursache zu sehen. Dafür kommt keine Versicherung auf! Weder die Hausratversicherung betroffener Mieter, noch die Gebäudeversicherung können diesen Schaden regulieren, selbst, wenn eine Elementarversicherung bestehen sollte. In der Elementarversicherung wäre nur ein Schaden versichert, der durch eine Überflutung des Versicherungsgrundstückes durch Niederschlagswasser entstanden ist. Jedoch dürfte das Wasser auf dem Grundstück kaum so hoch gestanden haben, dass es über den Balkon in das Gebäude eindringen konnte.

Für Schäden durch Bauwerksmängel ist der Gebäudeeigentümer in der Pflicht.

Deine Haftpflichtversicherung regelt das. Standardfall. Dabei geht es nicht um schuldig oder nicht. Die wehren auch unbegründete Ansprüche ab.

Die kann sich an die Gebäudeversicherung wenden, wenn sie findet, dass der Schaden auf einen Mangel der Bauweise zurückzuführen wäre.

FordPrefect  21.06.2013, 08:33

Deine Haftpflichtversicherung regelt das

Ganz bestimmt nicht. Kein Verschulden erkennbar -> keine Haftung des Versicherten.

Dabei geht es nicht um schuldig oder nicht.

Doch - genau darum geht es.

Walum  21.06.2013, 19:44
@FordPrefect

Doch. Die Nachbarn machen Jasuma doch haftbar. Damit ist der Versicherungsfall eingetreten. Die Haftpflichtversicherungsbedingungen verlangen, dass derartige Ansprüche unverzüglich gemeldet werden. Das tatsächliche Verschulden spielt dabei KEINE Rolle.

So, und nun zückst Du Deinen eigenen HPflVers.-Vertrag und ließt Deine Vertragsobliegenheiten nach.

war die Balkontür offen oder wieso kommt da wasser ins wohnzimmer?

wenn ersteres, dann persönliche haftpflichtversicherung einschalten.

wenn geschlossen (also undicht) dann den vermieter informieren.

Jasuma 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 06:58

Die Balkontür war geschlossen. Die Balkontür ist wohl schon älter, noch aus Holz und wahrscheinlich nicht richtig dicht. Könnte auch sein, dass sich das Wasser durch einen Riss auf dem Balkon / der Wand draußen einen Weg durch die Decke gesucht hat. Denn bei uns war nicht so viel Wasser im Wohnzimmer wie bei den Nachbarn runter gekommen ist. Schon alles sehr merkwürdig.

Jasuma 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 07:04
@Jasuma

Und wiegesagt, wenn dieser Notüberlauf normalerweise Pflicht ist, dann ist es doch nicht meine Schuld ?

meinMeinung  21.06.2013, 19:17
@Jasuma

"Schuld" hört sich immer so extrem an. Wenn ein starker Wind etwas normal befestigtes (Schirm, Dach, etc.) wegweht und etwas beschädigt, bist Du auch "nicht schuld", aber es ist Dein Eigentum, daher kann der Geschädigte Ersatz fordern und die Haftpflicht springt ein. Und hier in diesem Fall ist der Untermieter geschädigt, hat somit Anrecht auf Entschädigung. Ob diese von Deiner Versicherung kommt oder vom Vermieter/Eigentümer, muss geklärt werden.

PS: Ich bin vor Jahren in DüDorf in eine Wohnung eingezogen. Heizkörper aufgedreht, zwei Tage später Beschwerden von der Untermieterin. Es stellte sich raus, dass die Heizung undicht ist. Meine Vermieterin hat ihre Renovierung und mein neues Parkett bezahlt.

Melde den Sachverhalt Deinem privaten Haftpflichtversicherer, damit diese sich mit Deinen Nachbarn schriftlich in Verbindung setzt. Sie wird dann nach Prüfung aller Unterlagen feststellen, ob Haftung (Bist Du Schuld?) und Deckung (Ist es versichert?) besteht. Stellt sich dabei heraus, dass zwar Deckung bestünde, Dich aber keine Schuld trifft (meine eigene sowie suzisorglos' Einschätzung), wird Deine PH die Übernahme der Kosten bei Deinen Nachbarn ablehnen und darüber hinaus diese Position im Ernstfall bis vor Gericht für Dich vertreten.