Balkonablauf verstopft - Wasser durch die Decke der Nachbarn
Hallo ! Nachdem gestern so ein Unwetter war, blieben wir leider nicht verschont. Ich erhielt gestern einen Anruft, dass durch die Decke unserer Nachbarn (unter uns) Wasser kommt. Momentan wohnt niemand dort, da mein (Ex-)Freund und ich dort ausgezogen sind. Als ich dann gestern hingefahren bin, war noch einiges an Wasser auf dem Balkon welches nicht ablaufen konnte da der Ablauf verstopft war. Ich habe den Ablauf dann frei gemacht damit der Rest ablaufen konnte. In unserem Wohnzimmer ist auch Wasser durch die Balkontür gekommen. Genau drunter kam dann das Wasser durch die Decke zu den Nachbarn.
Jetzt ist es so, dass unser Balkon eine Loggia ist. Heißt also, dass die Brüstung komplett geschlossen ist. Das Wasser kann also nur durch diesen kleinen Bodenablauf fließen. Ich habe nachgelesen, dass so ein geschlossener Balkon noch einen Notdurchlauf benötigt, da Regenmassen wie gestern einfach nicht komplett durch diesen einen Abfluss fließen können.
Da so viel durch die Decke der Nachbarn gekommen ist, bezweifle ich auch noch, dass das Wasser nur aus unserem Wohnzimmer durch die Decke gekommen ist. Möglicherweise hat die Wand / der Balkon irgendwo einen Durchgang, dass das ganze Wasser zu den Nachbarn gelaufen ist. Anders kann ich es mir auch nicht vorstellen, da wir in unserem Wohnzimmer gar nicht mal so viel Wasser vorfinden konnten.
Jetzt ist die Frage: Welche Versicherung ist hier beteiligt ? Die Nachbarn meinten ich sollte mich bei meiner Haftpflichtversicherung melden. Aber ich bin doch hier nicht schuldig ? Klar, der Abfluss war verstopft, aber den Balkon hatte ich vorher noch gereinigt und es kann nunmal vorkommen dass gerade bei diesen Wassermassen das Wasser nicht komplett ablaufen kann. Daher wird halt dieser nicht vorhandene Notdurchlauf benötigt so wie ich im Internet gelesen habe. Eventuell muss dann auch die Gebäudeversicherung eingeschaltet werden falls etwas mit dem Balkon / der Wand draußen nicht in Ordnung ist ? Und die Nachbarn müssten doch ihre Hausratversicherung benachrichtigen ?
Was ist richtig ? Wer muss zahlen ? Wer muss welche Versicherung benachrichtigen ?
8 Antworten
Hallo, rein theoretisch könnten drei Versicherung davon betroffen sein.
- Eure/Deine Privathaftpflichtversicherung (PH),
- Die Wohngebäudeversicherung, sollte sie Elementar- oder All-Gefahren-Deckung beinhalten,
- Die Hausrat des Mieters unter Euch, sollte er die Elementardeckung in seiner Hausrat mit eingeschlossen haben.
zu1) Eure PH wird prüfen, ob Euch ein Verschulden trifft, weil ihr z.B. den Abfluss nicht ordnungsgemäß sauber gehalten habt. Trifft Euch ein Verschulden, dann bezahlt sie, trifft Euch kein Verschulden, dann wehrt sie die Ansprüche für Euch ab. Ihr könnt den Schaden also ruhig melden und die rechtliche Prüfung dem Versicherer überlassen. zu 2) Meldet den Schaden der Hausverwaltung, sofern es der Mieter unter Euch nicht bereits getan hat und gut is. Alles Weitere ist Sache der Hausverwaltung. zu 3) Sagt dem Mieter unter Euch, er solle es seinem HR-Versicherer melden, sofern er die Elementerversicherung eingeschlossen haben.
Die Versicherer werden ggf. untereinander klären, wer den Schaden zu welchem Teil ggf. übernimmt oder garnicht zuständig ist.
Deine Haftpflichtversicherung würde ggfs. den Schaden regulieren, sofern Dich ein Verschulden trifft.
Hier klingt es aber so, als wären bauliche Mängel als Ursache zu sehen. Dafür kommt keine Versicherung auf! Weder die Hausratversicherung betroffener Mieter, noch die Gebäudeversicherung können diesen Schaden regulieren, selbst, wenn eine Elementarversicherung bestehen sollte. In der Elementarversicherung wäre nur ein Schaden versichert, der durch eine Überflutung des Versicherungsgrundstückes durch Niederschlagswasser entstanden ist. Jedoch dürfte das Wasser auf dem Grundstück kaum so hoch gestanden haben, dass es über den Balkon in das Gebäude eindringen konnte.
Für Schäden durch Bauwerksmängel ist der Gebäudeeigentümer in der Pflicht.
Deine Haftpflichtversicherung regelt das. Standardfall. Dabei geht es nicht um schuldig oder nicht. Die wehren auch unbegründete Ansprüche ab.
Die kann sich an die Gebäudeversicherung wenden, wenn sie findet, dass der Schaden auf einen Mangel der Bauweise zurückzuführen wäre.
Doch. Die Nachbarn machen Jasuma doch haftbar. Damit ist der Versicherungsfall eingetreten. Die Haftpflichtversicherungsbedingungen verlangen, dass derartige Ansprüche unverzüglich gemeldet werden. Das tatsächliche Verschulden spielt dabei KEINE Rolle.
So, und nun zückst Du Deinen eigenen HPflVers.-Vertrag und ließt Deine Vertragsobliegenheiten nach.
war die Balkontür offen oder wieso kommt da wasser ins wohnzimmer?
wenn ersteres, dann persönliche haftpflichtversicherung einschalten.
wenn geschlossen (also undicht) dann den vermieter informieren.
Die Balkontür war geschlossen. Die Balkontür ist wohl schon älter, noch aus Holz und wahrscheinlich nicht richtig dicht. Könnte auch sein, dass sich das Wasser durch einen Riss auf dem Balkon / der Wand draußen einen Weg durch die Decke gesucht hat. Denn bei uns war nicht so viel Wasser im Wohnzimmer wie bei den Nachbarn runter gekommen ist. Schon alles sehr merkwürdig.
Und wiegesagt, wenn dieser Notüberlauf normalerweise Pflicht ist, dann ist es doch nicht meine Schuld ?
"Schuld" hört sich immer so extrem an. Wenn ein starker Wind etwas normal befestigtes (Schirm, Dach, etc.) wegweht und etwas beschädigt, bist Du auch "nicht schuld", aber es ist Dein Eigentum, daher kann der Geschädigte Ersatz fordern und die Haftpflicht springt ein. Und hier in diesem Fall ist der Untermieter geschädigt, hat somit Anrecht auf Entschädigung. Ob diese von Deiner Versicherung kommt oder vom Vermieter/Eigentümer, muss geklärt werden.
PS: Ich bin vor Jahren in DüDorf in eine Wohnung eingezogen. Heizkörper aufgedreht, zwei Tage später Beschwerden von der Untermieterin. Es stellte sich raus, dass die Heizung undicht ist. Meine Vermieterin hat ihre Renovierung und mein neues Parkett bezahlt.
Melde den Sachverhalt Deinem privaten Haftpflichtversicherer, damit diese sich mit Deinen Nachbarn schriftlich in Verbindung setzt. Sie wird dann nach Prüfung aller Unterlagen feststellen, ob Haftung (Bist Du Schuld?) und Deckung (Ist es versichert?) besteht. Stellt sich dabei heraus, dass zwar Deckung bestünde, Dich aber keine Schuld trifft (meine eigene sowie suzisorglos' Einschätzung), wird Deine PH die Übernahme der Kosten bei Deinen Nachbarn ablehnen und darüber hinaus diese Position im Ernstfall bis vor Gericht für Dich vertreten.
Ganz bestimmt nicht. Kein Verschulden erkennbar -> keine Haftung des Versicherten.
Doch - genau darum geht es.