Wasserschaden durch Boiler

4 Antworten

Haftung des Verursachers (Betreiber, Monteur oder Hersteller des Gerätes, muß geprüft werden):

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Meinst Du mit Boiler einen Wasserspeicher? So ein 5-L-Untertischgerät? Das sind meist drucklose Speicher. Wenn die mit einer normalen Armatur für Durchlauferhitzer oder druckfeste Speicher kombiniert werden, platzen sie nach kurzer Zeit. Also müsst Ihr prüfen, ob der Anschluss wirklich den Vorschriften entspricht. Ansonsten wird Euch "hab ich nicht gewusst" nicht von der ZAhlungsverpflichtung befreien.

Holmer  28.05.2014, 08:57

Aber Vorsicht, bei Kleindurchlauferhitzer gibt es auch Niederdruck Versionen, ich habe solch einen, steht wenigstens drauf: geeignet für alle Standard Niederdruckarmaturen.

KittyCat2909  28.05.2014, 09:08

Die Frage war ja eig wer muß zahlen.

Aus dem Geschriebenen lässt sich vermuten, daß der FS selbst durch unsachgemäße Installation diesen hervorgerufen hat.

Den Fremdschaden würde die eigene private Haftpflicht zahlen. Den eigenen Schaden die Hausratversicherung. falls jeweils vorhanden.

Ansonsten kann es sehr teuer werden.

Holmer  28.05.2014, 10:35
@KittyCat2909

Wenn 'bambina' den Boiler Falsch angeschlossen hat und vielleicht noch keine Versicherung hat die solche Wasserschäden mit einschließt, wird sie wohl Pech haben.

bambina1995 
Beitragsersteller
 28.05.2014, 16:50
@Holmer

die einzige versicherung die ich habe ist eine normale haftpflicht. übernimmt die nicht die schäden anderer? nur unsren eigenen schaden müssen wir doch selbst zahlen oder?

KittyCat2909  29.05.2014, 01:03
@bambina1995

die einzige versicherung die ich habe ist eine normale haftpflicht.

Dann tut es mir leid- du wirst sehr wahrscheinlich eine nicht gerade unerhebliche Summe zahlen müssen, je nachdem wie groß bzw umfangreich der Wasser- und evt auch Gebäudeschaden entstanden ist.

Die allgemeine PKW Haftpflicht hat nichts mit Schäden zu tun, die man anderweitig fahrlässig oä anderen zufügt- dazu ist die private Haftpflicht (falls vorhanden zuständig- manchmal auch die Hausrat).

Den eigenen Schaden wirst du so oder so selbst tragen müssen- jedoch dürfte der Fremdschaden und daraus entstehende Kosten weitaus 'schmerzhafter' für dich kommen., da du keine Versicherungen hast.

bambina1995 
Beitragsersteller
 29.05.2014, 03:52
@KittyCat2909

Okkay.. ja also der hausmeister meint die ganze zeit das die hausverwaltung den hausschaden übernimmt & wir müssen boiler, entfeuchter und so zahlen... kann das sein?

KittyCat2909  29.05.2014, 21:57
@bambina1995

Es ist fraglich, ob die Hausverwaltung den Schaden übernimmt- sehr wahrscheinlich aber falls, daß diese die enstandene Summe von dir wieder zurück haben will.

Immerhin hast du unsachgemäß diesen Schaden verursacht, was damit alle anderen möglichen zahlenden Parteien sozusagen erst einmal ausschließt. (keine Versicherung usw).

Regelt das mit euren Nachbarn unter euch, ob diesen irgendwelche Schäden bemerkt haben, an ihrem Eigentum.

Der Hausverwaltung bzw Eigentümer / Vermieter solltet ihr natürlich umgehend über den Vorfall informieren.

So erfahrt ihr erst einmal von entsprechenden Stellen, was grob auf euch zukommt.

Seit ihr sicher das ihr den Boiler richtig angeschlossen habt? Wenn es nämlich ein Niederdruck Boiler ist, und ihr habt ihn wie einen Normaldruck Boiler Angeschlossen, platz der Boiler.

bambina1995 
Beitragsersteller
 28.05.2014, 16:49

Ja,, es war vor 3 stunden jemand da der gekuckt hat wieso es passiert ist, und da wir es falsch angeschlossen haben, und genau so passiert ist wie du geschrieben hast Holmer, sind wir selbst schuld. wir haben eine haftpflichtversicherung. eine hausratsversicherung nicht. da wir erst in 2 tagen den termin hätten, wo wir sie abgeschlossen hätten.. und soweit ich weiß, werden versicherungen ja nicht rückwirkend zahlen. oder?

ich bin fertig mit meiner welt.. nichtmal 2 monate wohnen wir hier .. ich kann nichtmehr.

Hallo,

meine Frage: Wo GENAU kam das Wasser denn her? An einer Verbindung, dem Schlauch zum Boiler?

In der Regel sind für die Nässeschäden erstmal die Gebäude- bzw. Hausratversicherung zuständig wenn eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen ist.

Die Küche des Nachbarn übernimmt dessen Hausratversicherung, ersteinmal unanbängig davon wer den Schaden verursacht hat. Zudem zahlt die Hausratversicherung den Neuwert, wohingegen die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert der beshcädigten Sache übernimmt.

Schäden an der Decke der Wohnung muss die Gebäudeversicherung des Vermieter bzw. des Eigentümers des Hauses übernehmen.

Ich würde den Schaden trotzdem der Haftpflichtversicherung melden (sofern vorhanden), diese prüft ob euch ein Verschulden trifft, also ob ihr den Boiler falsch angschlossen habt, oder ob es ggf. Materialfehler hat. Sollte euch ein Verschulden treffen, werden die Gebäude- und Hausratversicherung Regress bei eurer Haftpflichtversicherung nehmen!

bambina1995 
Beitragsersteller
 28.05.2014, 16:54

Hallo! Also das Wasser kam unten aus dem Boiler raus, da er unten kaputt ging. (so hat es mir der Fachmann gesagt) ...

Kannst du mir sagen, wieviel Kosten da auf mich dann zukommen? Ich weiß nichtmehr weiter.

Der Fachmann hat auch gesagt das wir normalerweiße 3(!!!) Schläuche an dem Boiler anschließen hätten müssen... aber wir haben nur 2 angeschlossen .. .ich denk der dritte schlauch war der, der den Druck reguliert? .. und genau der war ned da.. also is der boiler "explodiert" sozusagen ...

BrokenAngell  30.05.2014, 11:52
@bambina1995

Ja gut wenn ihr nur zwei angeschlossen habt müsst ihr dafür aufkommen.

Ich hoffe ihr habt eine Private Haftpflichtversicherung.

Puh die Kosten können schwer eingeschätzt werden. Trocknung der Decke und Wände kannst du so mit ca. 1500 - 2000 Euro schätzen.

Den Schaden an der Küche des Nachbarn ist schwer zu sagen, je nachdem was beschädigt ist... Küche selber kann auch bis 1000 Euro oder mehr (je nachdem wie hochwertig die Küche ist) sein und wenn ggf noch der Fußboden beschädigt ist auch nochmal an die 1500 Euro

Aber wie gesagt in der Regel greift auch erstmal für die Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung und für Schaden am Hausrat des Nachbarn seine Hausratversicherung.

bambina1995 
Beitragsersteller
 01.06.2014, 20:16
@BrokenAngell

Ja, soweit ist alles geregelt und unsre Private haftpflichtversicherung springt ein .. jetzt meine zweite frage .. Der nachbar will SEINE haftpflichtversicherung ned anrufen? weil er sagt MEINE muss dafür haften. hab nur drauf geantwortet das trotzdem unsre beiden versicherungen miteinander kontakt aufnehmen müssen..

hat er recht? oder wie läufts weiter ab? :/

KittyCat2909  01.06.2014, 22:51
@bambina1995

Frage einmal bei deiner Versicherung, ob die sich mit ihm kurzschließen. Denke, daß nicht seine prv. Haftpflicht hilft- eher seine Hausrat.

BrokenAngell  02.06.2014, 09:25
@bambina1995

Seine Haftpflicht muss er ja nicht in Anspruch nehmen. Wenn dann seine Hausrat :)

Und wenn er die nicht in Anspruch nehmen will muss er das nicht.

Er wird halt dann auf einen Teil der Kosten sitzen bleiben, da deine Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert der beschädigten Dinge zahlt und die Hausrat würde den Neuwert zahlen. Das ist nur zu seinem Nachteil nicht zu deinem.

Deine Haftpflicht wird sich eh mit ihm in Verbindung setzen da er der Geschädigte ist, da musst du dich nicht weiter darum kümmern.

bambina1995 
Beitragsersteller
 02.06.2014, 13:16
@BrokenAngell

Also muss ich einfach abwarten?.. Unsre haftpflichtversicherung weiss bescheid .. Die haben gesagt die schreiben nen brief an uns.

Meint ihr dann wir haben noch was "aus der hand" zu zahlen? Oder wird die haftpflicht alles erledigen?

BrokenAngell  03.06.2014, 12:19
@bambina1995

Ja abwarten. Die Haftpflichtversicherung zahlt die begründeten Ansprüche und wehr unbegründete ab.

Ich glaube kaum das hier etwas aus eigener Tasche bezahlt werden mudd