Haftet die versicherung wenn man vergisst den Ablaufschlauch der Waschmaschine anzubringen?

9 Antworten

Also in den Versicherungsbedingungen heißt es, "bestimmungswidrig ausgetretenes Leiwtungswasser"- bestimmungswidrig = gegen deinen Willen bzw. gegen die Bestimmung, also raus aus den Leitungen und ab auf den Boden o.ä., Leitungswasser = Wasser, welches aus Leitungen, nicht Regen o.ä., austritt. Also ist dies ein Bedingungsgemäßer Leitungswasserschaden. Jetzt wird nur geprüft, wie das Wasser austreten konnte, das heißt, ob ein Verschulden vorliegt, und ob somit dann Leistungen gekürzt werden können oder ob jmd Drittes dafür verantwortlich ist. Aber hier bist du ja selbst der Verursacher, also wird geprüft, in wie fern du hier im Verschulden liegst (grob fahrlässig oder nur fahrlässig). In deinem Fall würde ich mich für leichte Fahrlässigkeit entscheiden. Und leichte Fahrlässigkeit führt zu keiner Kürzung der Entschädigung. Also kannste das ganz normal deiner Hausrat- bzw wenn auch Gebäudeschäden eingetreten sind, das der Versicherung melden. Bist du nicht gebäudeeigentümer, hast du ja wieder Eigentum eines Dritten beschädigt und musst zudem deine Private Haftpflicht einschalten, die kümmern sich dann auch um die Zahlungen etc. der Versicherungen untereinander und um die Prüfungen. Alles etwas verwirrend, aber deine Versicherung wird den Überblick übernehmen :)

Das ist grob Fahrlässig. Du haftest und Deine Privathaftpflicht zahlt den Schaden der, durch das Wasser, anderen entstanden ist. Kenne keine Haftpflichtversicherung in der Mietsachschäden ausgeschlossen sind... jedenfalls keine aktuelle. Sollte das Wasser durch die Decke gegangen sein und beim Mieter darunter irgendwas "zerstört" haben dann ist das sowieso kein Mietsachschaden und wird bezahlt... Sollte Dir an irgendwelchen Möbeln (Badschränkchen usw.) ein Wasserschaden entstanden sein, dann schau mal in Deine Hausratpolice ob auch bei grober Fahrlässigkeit bezahlt wird. Auch diese Tarife gibt es. Übrigens gibt es nur Fahlässig und grob Fahrlässig, danach kommt nur noch Vorsatz und der ist nicht gedeckt ;)

nersd  02.11.2010, 23:16

Doch, Mietsachschäden sind bei dem meisten nicht enthalten, es sei denn, man bucht es hinzu oder schließt eine entsprechende Komfortvariante ab, bei der es dabei ist. Das bezieht sich aber nur auf die Schäden, die du in deiner Wohnung deinem Vermieter zufügst.

Schäden an Dritten sind keine "Mietsachschäden".

Daher, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit in anderen Wohnungen sind versichert, in der eigenen nur wenns versichert ist. Wenn die Wohnung Eigentum wäre, wärs dann eh kein Fall für die Haftpflicht.

jochen72  03.11.2010, 08:26
@nersd

Mietsachschäden bezüglich der gemieteten Wohnung sind in aller Regel in der Privathaftpflicht enthalten. Bitte nicht verwechseln mit beweglichen Mietsachen z.B. in Hotels usw.

Das ist grobe Fahrlässigkeit & damit nicht versichert. Auch wenn man alles angeschlossen hat & die Waschmaschine fertig ist & man dann den Zulauf nicht abdreht, aus dem Haus geht & dann ein Schaden entsteht, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Gibt es auch Gerichtsurteile zu. Wenn man den Schlauch gar nicht erst anschließt, dann ist das extrem grobe Fahrlässigkeit. Also zahlt deine Hausrat nix & die Privathaftpflicht für Schäden in deiner Wohnung nur, wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind. Bei Schäden an Dritten dürfte sie zahlen (z.B. Wohnung unter dir), denn genau dafür ist die Privathaftpflicht da & grobe Fahrlässigkeit ist da auch abgesichert.

Pumin  02.11.2010, 21:46

Deine Aussage "Das ist grobe Fahrlässigkeit & damit nicht versichert" ist nicht ganz richtig. Es gibt Tarife die auch grobe Fahlässigkeit decken...

nersd  02.11.2010, 23:18
@Pumin

Grundsätzlich ist grobe Fahrlässigkeit in der Hausrat nicht versichert. Grobe Fahrlässigkeit ist ein genereller Leistungsausschluss bei allen Versicherungen außer der Haftpflicht und der Kranken (gibts noch welche?). Es gibt wenige Ausnahmen, da ist es explizit eingeschlossen, dann müsste man aber großes Glück haben. Bei der Haftpflicht ist das unerheblich, da kommt es nur drauf an, dass Mietsachschäden drin sind.

jochen72  03.11.2010, 08:20
@nersd

a) ist grobe Fahrlässigkeit in den meisten neueren Hausrattarifen enthalten

b) würde ich den Fall hier nicht als grob Fahrlässig ansehen sondern mich der Meinung von KimBailey anschließen!

Tja ich würde sagen das kommt drauf an wie man die Sache darstellt. So wie du's beschreibst ist es höchstens ein Fall für die Haftpflicht wenn es Schäden beim Bewohner unter dir gab. Für dich selbst gibts nix.

Für den Schaden an Deinen Sachen kommt Deine Hausratversicherung auf (Leitungswasserschaden / bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser). Die Schadenersatzansprüche eventueller weiterer Geschädigter (Vermieter, andere geschädigte Mieter) reguliert Deine Privathaftpflichtversicherung.

kurzvor12  02.11.2010, 08:55

Vorausgesetzt, dass Mietsachschäden in dem Vertrag eingeschlossen sind und in welchem Deckungsumfang diese vorhanden sind.