Wasserschaden am Parkett selbst verschuldet, zahlt die Versicherung?

9 Antworten

.... meine Hausratversicherung bezahlt den Laminatschaden, wenn darunter noch der alte Teppich/Fußbodenbelag liegt.

Liegt Laminat auf dem Estrich, bezahlt die VGV des Vermieters.

Binde einfach ein Deinen "Berater/Makler", denn der kennt die Damen und Herren mit dem Geld.

Deine Haftpflicht wenn Mieterhaftpflicht mit eingeschlossen ist, was eigentlich heutzutage Standard sein sollte, wenn Du nicht zu billig abgeschlossen hast.

Hoffe es ist nocht nicht zu lange her, denn Du bist verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden!

Ich gehe mal davon aus, dass der Fußboden nicht von dir verlegt wurde - also dem Vermieter gehört.

Den Schaden musst du dem Vermieter melden und dieser entscheidet dann, welche Firma den Schaden beheben muss.

Außerdem wird der Vermieter den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden.

Da du nach deinem Text für den Schaden verantwortlich bist, wird die Wohngebäudeversicherung dich in Regress nehmen.

Bedeutet du solltest bereits heute den Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung melden.

Gruß Apolon

Zuerst unbedingt dem Vermieter den Schaden melden. Es kann durchaus ein weiterer Schaden entstanden sein (Wasser läuft ins Mauerwerk). Dies ist so nicht zu erkennen.

Da es sich um einen Gebäudeschaden handelt sollte der Vermieter den Schaden seiner Gebäudeversicherung melden. Für ihn der richtige Ansprechpartner.

Da du den Schaden verursacht hast, wird die Gebäudeversicherung bei dir Regress nehmen. Dann wäre hierfür deine Privathaftpflicht zuständig.

Hier ist bestimmungswidrig Leitungswasser ausgetreten, es handelt sich somit um einen "klassischen" Leitungswasserschaden. Der Schaden am Parkett wird durch die Gebäudeversicherung des Vermieters reguliert (das kannst Du auch verlangen, da die Kosten der Versicherung wohl auf die Mieter umgelegt werden).

Ob Dich ein Verschulden an der Schadenentstehung trifft, erschein mir zweifelhaft. Die offenbar unzureichende Befestigung der Reling könnte (muss aber nicht) ein Indiz dafür sein. Sollte der Gebäudeversicherer im Zuge der Regulierung zu dem Schluss gelangen, dass Dich ein Verschulden trifft, wird er Dich mit dem Zeitwert in Regress nehmen wollen. In diesem Fall hilft Dir deine Privathaftpflichtversicherung weiter - sie wird den Schaden prüfen und ggfs. die Regressforderungen für Dich abwehren oder bezahlen.

alarm67  16.11.2017, 12:44

Sicher??

Definitition Leitungswasserschaden:

Als Leitungswasserschaden bezeichnet man einen Sachschaden an Gebäuden oder Einrichtungen, der durch aus Wasserinstallationen bestimmungwidrig austretendes Leitungswasser entstanden ist. Durch diese vor allem in der Versicherungswirtschaft genutzte Definition werden Leitungswasserschäden von anderen Wasserschäden unterschieden, wie sie z.B. durch Überschwemmung, Rückstau von Regenwasser oder durch Löschwasser entstehen können.

Meiner Meinung nach scheitert es hier an "bestimmungswidrig"!

Denn Wasser aus einem geöffneten Wasserhahn tritt NICHT bestimmungswidrig aus.

Für mich ist das ein klassischer Haftpflichtschaden, lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.

DerHans  16.11.2017, 13:39
@alarm67

Der Gegensatz zu "Leitungswasser" wäre Planschwasser. Das wäre der Fall wenn ein Eimer umgestoßen würde. Hier ist das Wasser aus der Leitung "bestimmungswidrig" ausgetreten.