Wasserschaden am Parkett selbst verschuldet, zahlt die Versicherung?
Hallo zusammen, ich habe eine fragen zu meinem Wasserschaden. Die Entstehungsgeschichte ist ein wenig verrückt aber genau so passiert.
Über der Spüle in meiner Küche stand en massives Schneidebrett an die Wand gelehnt. Darüber hing an der Wand eine Magnetleiste, an der Küchenmesser aufgehangen waren. Nun habe ich diese Magnetleiste scheinbar leider nicht richtig befestigt, denn sie ist wieder von der Wand gefallen und hat dabei das Schneidebrett darunter umgeworfen. Natürlich ist das dann nicht IN, sondern AUF die Spüle gefallen. Eines der Messer ist dann so blöd beim Aufprall von der Leiste abgefallen, dass es den Wasserhahn angestellt hat, der genau auf die Kante des Schneidebrettes gerichtet war. Dadurch ist das Wasser im 45 Grad Winkel vom Brett abgespritzt und scheinbar mehrere Stunden in die Wohnung gelaufen... super.
Jetzt hab ich das Wasser aufgewischt und ein paar Tage gewartet um zu sehen, ob das Parkett alles überlebt hat, aber natürlich nicht. Die einzelnen Bretter haben sich zusammen gezogen und es sind Spalte dazwischen entstanden, gewellt hat sich allerdings nichts.
Ich befürchte zu reparieren ist da nichts mehr, dass muss wohl erneuert werden. (2 Monate nach Verlegung...) Ich wohne allerdings in einer Mietwohnung, das Parkett gehört also dem Vermieter.
Jetzt die Frage: Zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden? Oder muss ich damit rechnen selbst zahlen zu müssen, da ich selbst ja zu dumm war die Magnetleiste richtig anzubringen? Und wenn ja, welche Versicherung zahlt denn? Meine Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung des Vermieters?
Danke für eure Hilfe.
9 Antworten
.... meine Hausratversicherung bezahlt den Laminatschaden, wenn darunter noch der alte Teppich/Fußbodenbelag liegt.
Liegt Laminat auf dem Estrich, bezahlt die VGV des Vermieters.
Binde einfach ein Deinen "Berater/Makler", denn der kennt die Damen und Herren mit dem Geld.
Deine Haftpflicht wenn Mieterhaftpflicht mit eingeschlossen ist, was eigentlich heutzutage Standard sein sollte, wenn Du nicht zu billig abgeschlossen hast.
Hoffe es ist nocht nicht zu lange her, denn Du bist verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden!
Ich gehe mal davon aus, dass der Fußboden nicht von dir verlegt wurde - also dem Vermieter gehört.
Den Schaden musst du dem Vermieter melden und dieser entscheidet dann, welche Firma den Schaden beheben muss.
Außerdem wird der Vermieter den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden.
Da du nach deinem Text für den Schaden verantwortlich bist, wird die Wohngebäudeversicherung dich in Regress nehmen.
Bedeutet du solltest bereits heute den Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung melden.
Gruß Apolon
Zuerst unbedingt dem Vermieter den Schaden melden. Es kann durchaus ein weiterer Schaden entstanden sein (Wasser läuft ins Mauerwerk). Dies ist so nicht zu erkennen.
Da es sich um einen Gebäudeschaden handelt sollte der Vermieter den Schaden seiner Gebäudeversicherung melden. Für ihn der richtige Ansprechpartner.
Da du den Schaden verursacht hast, wird die Gebäudeversicherung bei dir Regress nehmen. Dann wäre hierfür deine Privathaftpflicht zuständig.
Hier ist bestimmungswidrig Leitungswasser ausgetreten, es handelt sich somit um einen "klassischen" Leitungswasserschaden. Der Schaden am Parkett wird durch die Gebäudeversicherung des Vermieters reguliert (das kannst Du auch verlangen, da die Kosten der Versicherung wohl auf die Mieter umgelegt werden).
Ob Dich ein Verschulden an der Schadenentstehung trifft, erschein mir zweifelhaft. Die offenbar unzureichende Befestigung der Reling könnte (muss aber nicht) ein Indiz dafür sein. Sollte der Gebäudeversicherer im Zuge der Regulierung zu dem Schluss gelangen, dass Dich ein Verschulden trifft, wird er Dich mit dem Zeitwert in Regress nehmen wollen. In diesem Fall hilft Dir deine Privathaftpflichtversicherung weiter - sie wird den Schaden prüfen und ggfs. die Regressforderungen für Dich abwehren oder bezahlen.
Der Gegensatz zu "Leitungswasser" wäre Planschwasser. Das wäre der Fall wenn ein Eimer umgestoßen würde. Hier ist das Wasser aus der Leitung "bestimmungswidrig" ausgetreten.
Sicher??
Definitition Leitungswasserschaden:
Als Leitungswasserschaden bezeichnet man einen Sachschaden an Gebäuden oder Einrichtungen, der durch aus Wasserinstallationen bestimmungwidrig austretendes Leitungswasser entstanden ist. Durch diese vor allem in der Versicherungswirtschaft genutzte Definition werden Leitungswasserschäden von anderen Wasserschäden unterschieden, wie sie z.B. durch Überschwemmung, Rückstau von Regenwasser oder durch Löschwasser entstehen können.
Meiner Meinung nach scheitert es hier an "bestimmungswidrig"!
Denn Wasser aus einem geöffneten Wasserhahn tritt NICHT bestimmungswidrig aus.
Für mich ist das ein klassischer Haftpflichtschaden, lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.