Beschädigung einer Granitplatte durch dritte Person. Weder Versicherung noch Küchentreff will den Schaden beheben. Was tun?
Schönen Guten Tag,
wir haben vor ca. 5 Jahren eine Küche beim Küchentreff gekauft. Bislang waren wir ziemlich zufrieden mit der Küche. Allerdings wurde vor kurzem versucht bei uns einzubrechen und dabei wurde ein Fenster stark beschädigt. Wir haben durch unsere Versichrung eine Firma beauftragt bekommen den Schaden des Fensters zu beheben. Bei der Reparatur mussten die Mitarbeiter auf die Granitplatte steigen, damit sie an das Fenster rankommen. Dadurch entstand ein Riss in der Platte, genau neben der Spüle, weil sie zu zweit auf der Platte standen. Wir haben die Firma damit konfrontiert und sie haben dies an ihre Versicherung weitergeleitet. Es war ein Gutachter der Versicherung da und hat sich die Situation angeschaut. Nach ein paar Wochen bekammen wir ein Ablehnungsbescheid, mit der Begründung, dass die Küche falsch angebaut war und das Küchentreff die kosten dafür tragen muss. Daraufhin haben wir uns mit Küchentreff in Verbindung gesetzt. Ein Mitarbeiter kam dann bei uns vorbei, um sich den Schaden anzuschauen. Er sagte, dass die Küche richtig eingebaut ist und das die Versicherung uns nur abwirgen wolle. Tja, nun bin ich ratlos und weiß nicht so genau was ich machen soll. Die Versicherung sagt, dass Küchetreff schuld sei und Küchentreff sagt, dass die Versicherung uns nur abwirgen will. Was macht man in solchen Situationen, außer zum Anwalt zu gehen?
3 Antworten
Der Schadenversursacher muss für die Kosten aufkommen.
Eine Küchenarbeitsplatte ist nicht dafür vorgesehen, daß 2 Männer darauf stehen - egal, ob sie richtig oder falsch eingebaut war.
Setze Dich mit dem Unternehmen in Verbindung, das den Schaden verursacht hat.
wer einen Schaden verursacht, muss für die Beseitigung aufkommen. Die Arbeitsplatte ist wohl nicht als Stehhilfe für zwei Personen gedacht. Das hat mit dem angeblichen "falsch eingebaut" gar nichts zu tun, da gibt es keinen kausalen Zusammenhang. Da will die Versicherung nur abwürgen.
es gibt nichts anderes als zum Anwalt zu gehen