Überschwemmung durch Rohrreinigung, wer kommt für den Schaden auf?

Verschmutzte Küche ... stinkt wie Hölle - (Versicherung, Schaden, Handwerker) Boden wurde auch Überschwemmt (Laminat) - (Versicherung, Schaden, Handwerker)

9 Antworten

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Schaden aufnehmen / dokumentieren und unverzüglich der Hausverwaltung anzeigen. Parallel dazu die eigene Hausratversicherung informieren (die wird sie ja wohl haben - Gutachter kommen lassen!). Wenn - wie ich stark vermute (da branchenüblich) - hier die Sanitärfirma sich Schadenersatzansprüche mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit hat ausschließen lassen, haftet letztlich niemand. Dafür hat die WEG jedoch sicher eine VGV, die hier ggfs. in Deckung tritt (und zudem Dritte in Regress nehmen kann).

Ist jedoch der Schadensverlauf auch in der VGV ausgeschlossen, bleiben der Betroffenen (abgesehen von der eigenen HR) m.E. nur zwei Optionen:

a) Klage gegen die WEG zwecks Kostenübernahme, oder

b) Klage gegen die Sanitärfirma wegen grober Fahrlässigkeit.

Letzteres wird zu einem jahrelangen Gutachterstreit führen, bei dem die Klägerin in Vorleistung gehen muss.

Wie kann man das Reinigen und ausbauen der Küche in Rechnung stellen? Bzw. soll sie gleich eine Reinigungsfirma organisieren?

erstmal den Schaden bei der Hausverwaltung melden.

Evtl. übernimmt die Gebäude - Versicherung der Eigentümergemeinschaft den Schaden?

Die Küche muss sicher nicht komplett abgebaut werden - es reicht eine gründliche Reinigung

michi57319  20.04.2017, 11:33

Die Sockelleisten von den Küchenschränken müssen defintiv entfernt werden, da ist sicherlich was drunter gelaufen.

oppenriederhaus  20.04.2017, 11:36
@michi57319

Ja - die kann man abmontieren und nach der Reinigung wieder befestigen.

Sie muß den Schaden dem Vermieter melden. Der wird eine entsprechende Versicherung haben.

Ob der Vermieter letztlich den Schaden bezahlen muß, weiß ich nicht. Für Schäden sind immer die Verursacher verantwortlich.

Da wohl irgendwelche Rohre im Haus verstopft waren, gab es immer
Rückstau des Abwassers, wenn ein Nachbar über ihr gebadet oder gespült hat ect. Aus ihrer Spüle und Abflüssen kam dann immer eine übel
riechende Suppe raus.

Das hätte deine Freundin dem Vermieter schon nach dem ersten Rückstau melden müssen. Mieter müsschen Schäden sofort melden, um Gefahren bzw. eine Schadenserweiterung wie in diesem Falle abzuwenden.

Wie kann man das Reinigen und ausbauen der Küche in Rechnung stellen? Bzw. soll sie gleich eine Reinigungsfirma organisieren?

Das sollte sie nach meiner Meinung nicht tun. Dem Vermieter muß Gelegenheit gegeben werden, den Schaden selbst beseitigen zu lassen. Wenn deine Freundin Handwerker beauftragt, könnte der Vermieter argumentieren, ihr Handwerker sei viel zu teuer gewesen, sein eigener sei billiger. In solchen Fällen sollten immer mehrere Angebote von Handwerksfirmen eingeholt werden, um dem Vermieter nachweisen zu können, dass die Reparaturkosten angemessen waren.

Die Schadensbeseitigung ist bei deiner Freundin natürlich auch eine Zeitfrage wegen der Geruchsbelästigung und der Kinder. Man kann ihr nur raten, die Angelegenheit sofort mit dem Vermieter zu besprechen und ihm klarzumachen, dass eine schnelle Schadensbeseitigung im Sinne der Kinder und der unzumutbaren Geruchsbelästigung dringlich sei.

oppenriederhaus  20.04.2017, 11:38

Die Freundin ist Eigentümerin der Wohnung - welchem Vermieter soll sie das melden ?
1. Ansprechpartner ist hier die Hausverwaltung.

Mignon5  20.04.2017, 11:44
@oppenriederhaus

@ oppenriederhaus und BobMitzer

Sorry, das hatte ich verwechselt. Ja, die Hausverwaltung ist natürlich richtig. Aber inhaltlich ändert sich dadurch nichts.

BobMitzer 
Beitragsersteller
 20.04.2017, 11:41

Danke für deine Antwort, es gibt keinen Vermieter, da sie die Eigentümerin ist. Die Hausverwaltung wurde auch informiert und hat das alles in die Wege geleitet. 

Das sollte eigentlich die Hausverwaltung beantworten können.

... da kann aber etwas nicht stimmen. In einem Mehrfamilienhaus kann es keine Eigentumswohnungen geben, auch nicht im Erdgeschoß.

Solche Schäden wuppt die VGV für das Gebäude und die eigene Hausrat für das eigene Mobilar.

FordPrefect  20.04.2017, 11:43

... da kann aber etwas nicht stimmen. 

Der OP meint wohl eine WEG :-)

Solche Schäden wuppt die VGV für das Gebäude

Wenn die zugrundeliegenden VVB nicht steinalt sind, ja.

und die eigene Hausrat für das eigene Mobilar.

...so man die hat. Wenn nicht, hat man ja in der Vergangenheit genügend Geld gespart, und kann das selbst stemmen.

oppenriederhaus  20.04.2017, 11:33

In einem Mehrfamilienhaus kann es keine Eigentumswohnungen geben, auch nicht im Erdgeschoß

???

BobMitzer 
Beitragsersteller
 20.04.2017, 11:36

Danke für deine Antwort! Na, sie hat die Wohnung gekauft und ist somit wohl die Eigentümerin. Die ganzen anderen Mietwohnungen im Haus gehören auch verschiedenen Eigentümern... geregelt wird alles über die Hausverwaltung. Vlt habe ich mich komisch ausgedrückt, habe selber keine Ahnung davon. Trotzdem danke!

schleudermaxe  20.04.2017, 14:50
@BobMitzer

... sage ich doch, es kann kein Mehrfamilienhaus sein.

Und was bitte sollte eine Hausverwaltung, wenn das denn wirklich stimmt, mit meiner Hausratversicherung zu tun haben?