Darf man schwanger in der Küche arbeiten?

13 Antworten

Das Mutterschutzgesetz kennt zunächst mal das Beschäftigungsverbot während der Mutterschutzfrist. Bis dahin hast du noch eine Menge Zeit! Die fängt nämlich erst 6 Wochen vor der Entbindung an.

Bei Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind kann der Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot verhängen, was er oder sie aber nur tun wird, wenn tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, die nicht unbedingt aus der Arbeitswelt herrühren muss.

Ansonsten ist für werdende Mütter nach $ 4 des Mutterschutzgesetzes unter anderem verboten:

- Heben und Tragen von Lasten von regelmäßig mehr als 5 Kilo oder gelegentlich mehr als 10 Kilo

- Ab dem sechsten Monat Arbeit im Stehen, aber nur, wenn es mehr als vier Stunden täglich sind.

- Akkordarbeit, Mehrarbeit, Nachtarbeit und Arbeit unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen wie Hitze, Staub, Lärm, Feuchtigkeit, wobei ich die Tätigkeiten in einer Spülküche da nicht so drunter rechne, eher die im Maschinenraum eines Schiffes.

Eigentlich müsste dein Arbeitgeber für deinen Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse erstellen und dich seinem Betriebsarzt vorstellen, der dann eventuell Änderungen an deinem Arbeitsplatz anregen kann.

In der Gesamtbetrachtung würde ich jetzt mal sagen, dass du deinen 2-Stunden-Job ruhig weitermachen kannst. Bitte informiere aber unverzüglich deinen Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft! Er hat ja sonst keine Möglichkeit zu reagieren. Erraten kann er deinen Zustand nicht.

Übrigens: wenn du ein individuelles Beschäftigungsverbot erhältst, muss dein Arbeitgeber dein Entgelt weiterzahlen und er bekommt es aus der Ausgleichskasse U 2 erstattet, hat also kaum einen finanziellen Schaden.

Das solltest du wohl am besten mit deinem Gynökologen sowie mit deinem Vorgesetzten absprechen - es gibt in der Schwangerschaft spezielle Arbeitsschutzrichtlinien, an die der Arbeitgeber sich halten muss.

So ganz spontan denke ich jedoch nicht, dass man sich bei zwei Stunden Geschirr spülen und Stehen überarbeitet, auch nicht in der Schwangerschaft.

blacksheepkills  25.10.2017, 11:09

Du bringst es mit den Arbeitsschutzrichtlinien auf den Punkt!

Selbst wenn du gewisse Arbeiten gerne machst, heißt das noch lange nicht, dass du sie auch machen darfst...

In deinem Fall sehe ich zumindest in der Anfangszeit der Schwangerschaft kein Problem an der Arbeit. Vielleicht sieht das dein Chef oder aber auch das Gesetz schon anders . Deshalb würde ich deine Umstände auf der Arbeit auf jeden Fall zur Sprache bringen.

Ansonsten frag deine Frauenärztin, wenn du dir nicht sicher bist.

guessmyname96 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 16:43

beim FA habe ich erst in 2 Wochen einen Termin, mit der werde ich auf jeden Fall darueber reden und abklaeren, wie es aussieht. Will aber, wenn es sich vermeiden laesst, auf der Arbeit erst die Schwangerschaft ansprechen, wenn ich in der 12.SSW bin

Bei 2 Stunden Arbeit braucht auch eine Schwangere noch nicht wirklich eine Pause! Du bist gerade mal in der 6. Woche - viele haben da noch überhaupt nicht mitbekommen, dass sie überhaupt schwanger sind.

Natürlich sollst du dich nicht überanstrengend oder schwer heben.

Aber ich sehe in der Küchenarbeit - überhaupt bei nur 2 Stunden - überhaupt keinen Grund dafür nicht zu arbeiten.

Du bist gerade mal in der 6. Woche. Du kannst ruhig noch ne Weile arbeiten gehen... oder suchst du jetzt nur nen Grund um daheim zu bleiben? Frag doch am besten deinen Arzt!

guessmyname96 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 16:44

Warum sind manche Leute hier auf gutefrage so verbittert und unterstellen einem direkt das schlimmste ? Ich arbeite gerne dort, das habe ich auch in meinem Text geschrieben.