Wasserschaden Eigentumswohnung- Gebäudeversicherung zuständig - aber Verwaltung will Eigenleistung nicht anerkennen.Habe ich Recht Stundenlohn zu fordern-wie?
Hallo, wir haben seit Juli Wasserschaden durch oberen Nachbarn- laut Hauserwaltung ist die Gebäudeversicherung zuständig, da festinstalliertes Eckventil defekt. Wurde auch in Bad und Küche gleich mit Trocknungsgeräten getrocknet. Dabei ca.100Kwh Mehrverbrauch zusätzlich zur Ablesung der Geräte, da Wand neben A+++Kühlschrank bei 30Grad Hochsommer aufgeheitzt und dieser auf Hochtouren lief- da hilft auch A+++ nicht mehr--hatte über Tage fast40 Grad in der Küche... dadurch und durch Lärm war Küche nur fürs Nötigste nutzbar- erhalte ich diese Kosten auch? Sollte schriftlich begründen, aber da Schaden noch nicht renoviert ist, weiß ich noch nicht, ob ich diese Kosten erstattet bekomme. Die Frage ist: Hausverwaltung will Eigenleistung nicht anerkennen, nur Materialkosten,.. und Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist ja wohl nicht möglich. Da wir aber die Wohnung selbst vor 3 Jahren über 6 Monate kernsaniert haben -bin selbst Maler+Lackerer, möchten wir das keinen Fremden machen lassen- es betrifft Wände und Decke im Bad mit Spachtelarbeiten(Loch und Putzschadendurch Trockungsgeräte, Feinputz und Streichen und in Küche Riss in Wand durch Sprengung bei aufgequollenem Holztürrahmen, Holztürrahmen lackieren, Styroporstuck streichen, Decke Wand entsprechend auch(Glasflies hat Falten gebildet-Altbaustrohdecke) auchmit Löcher und Spachtelarbeiten und mit Abnehmen von Wandregalen und Umstellen des Kühlschrankes in anderes Zimmer. Das Hauptproblem ist der Korkfußboden- er ist festinstalliert/verklebt, aber von uns auf OSB-Platten eingebaut und fest auf den Dielen verschraubt- der geht plan einflächig über in den Flur- ist das auch Teil der Gebäudevericherung- habe Hausratversicherung nicht informiert, da ja kein mobiles Inventar zu Schaden kam. Einbauküche ist nicht zuschaden gekommen. Den Korkboden hat es rund um die Spüle, wo das Wasser unter den Kork gelaufen ist, angehoben- es gab 4 Blasen, die sich nach Trocknung wieder zusammenzogen, aber wo der Kork jetzt natürlich lose ist. Zur Trocknung wurde eine Platte rausgeschntten, damit man unter OSB trocknen konnte. Wie kann ich die Renovierung als Eigenleistung abrechnen? Muß die Hausverwaltung das anerkennen, oder kann sie darauf bestehen, daß ein von Ihnen bestimmter Maler das macht- es hat einer ausgemessen und Angebot abgegeben- der hat selbst noch nie Kork verlegt/verklebt...Haben selbst von einem mit Altbausanierung Fachwerker Angebot abgegeben, aber der Hauseigene hat Zuschlag erhalten, dessen Angebot konnte nicht eingesehen werden. Aber alleine das Material des Korkbodens hat mit Superrabatt vor 3 Jahren ca800Euro gekostet, und der gleiche ist Heute nicht mehr erhältlich- der Malergroßhandel hat diesen aus dem Repertoire genommen. Die Hausverwaltung sagt, ab 5000Euro Schaden schickt Versicherung einen Gutachter- aber das Angebot unseres Handwerkers beträgt ca3500Euro inklusive Mwst,ca2900 ohne, soist deren Maler der einzige von seiten der Versicherung/Hausverwaltung ist, der Wohnung/Schaden sah
3 Antworten
Grundsätzlich sind nicht nur die Reparatur der Wasserleitung, sondern auch die Schadenfolgekosten über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Sie müssen also genau auflisten, welche zusätzlichen Strom- und Heizkosten Ihnen entstanden sind. Wenn Sie versäumt haben, die Energiezähler genau abzulesen, sind Sie auf die Hilfe desStrom- und Gasversorgers angewiesen. Das kostet in der Regel.
Selbstverständlich werden Eigenkosten erstattet. Üblich sind 15€/Std.
Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie die Hausverwaltung daran erinnern, dass Ihnen eine mängelfreie Wohnung zugesichert wurde. Schon aus diesem Grunde muss für eine schnelle Regulierung und eine sachgerechte Reparatur gesorgt werden. Sie haben auch einen Anspruch darauf, dass der alte Zustand-Korkboden zB.-wiederhergestellt wird. Das Reparieren nach Gutsherrenart mit mit dem Gesetz unvereinbar.
Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, sind Sie mittelbarer Vertragspartner des Versicherers. Es kommt nicht darauf an, was der Hausverwalter meint, sondern was der Versicherer für richtig hält. Also reden Sie mit ihm.
Ein Stundenlohnsatz von 15€ für Eigenarbeiten können Sie geltend machen und als WE auf Handwerker selbst auswählen.
Eine sehr ausführliche Frage. Ich würde meine Hände in den Schoß legen, vorher aber Fotos gemacht haben, und die Hausverwaltung machen lassen. Deine Kosten für Strom etc. bekommst du von der Versicherung ersetzt. Eigenleistung würde ich erbringen, da bekommst du keine Garantie drauf, wenn der Maler pfuscht kannst du reklamieren. Allerdings wird es höchste Zeit, dass der Schaden endlich behoben wird.
Es wird nur der materielle Schaden ersetzt, aber weder eingeschränkte Nutzbarkeit noch Eigenleistung (Zeit und Arbeit) sind materielle Schäden...
Mit Verlaub, das ist falsch.
aber bei anderen Fragen hier im Forum wurde Eigenleistung bejaht....????