Wasserschaden- Vermieter will meinen Schaden nicht ganz ersetzen
Hallo zusammen,
Nach einem Wasserrohrbruch ist mir ein Schaden entstandenen. Einen Teil davon übernimmt die Gebüdeversicherung meines Vermieters. Allerdings wurde auch mein Teppich beschädigt. Diesen will mir mein Vermieter nicht ersetzen. Er meint dies müsse meine Hausratversicherung übernehmen.
Nun habe ich keine Hausratversicherung und ich habe den Schaden ja auch nicht verursacht. Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt auf den Kosten für einen Neukauf sitzen bleibe.
Anmerken möchte ich noch, dass ich in den Mietnebenkosten sowohl die Gebäudeversicherung zahle, ebenso auch eine Öltankversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Käme für diesen Schaden nicht die Haftpflichtversicherung des Vermieters auf, für die Jahr für Jahr jeweils 15,00 EUR zahle?
Ich bin sehr auf eine Antwort (kompetente) gespannt.
Vielen Dank und ein schönen Sonntag wünscht der
Kometenjaeger
13 Antworten
Nun habe ich keine Hausratversicherung und ich habe den Schaden ja auch nicht verursacht. Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt auf den Kosten für einen Neukauf sitzen bleibe.
Das Problem ist, dass der Vermieter den Schaden ja auch nicht verursacht hat. Warum sollte er ihn dann bezahlen?
Eine Haftung kommt grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln in Betracht. (§ 823 I BGB) Beides ist hier nicht erkennbar. Weil der Vermieter aber gar nicht für Deinen Schaden haftet, kommt auch die Haftpflichtversicherung des Vermieters nicht für den Schaden auf.
Schäden an Deinem Hausrat würde Deine Hausratversicherung zahlen. Da Du aber keine hast ist das das Dein Problem.
Käme für diesen Schaden nicht die Haftpflichtversicherung des Vermieters auf, für die Jahr für Jahr jeweils 15,00 EUR zahle?
Das ist die Grundstückshaftpflichtversicherung, keine Privathaftpflicht des Vermieters.
Letztere käme auch nur für den Schaden auf wenn der Vermieter ihn verursacht hätte.
Hat er aber nicht.
Die Privathaftpflichtversicherung des Vermieters würde ganz sicher nicht bezahlen, auch wenn er schuld gewesen wäre an dem Rohrbruch, denn das Risiko, dass aus der Vermietung von Wohnungen entsteht, ist über die Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Gerade auch dafür ist die Grundstückshaftpflichtversicherung zuständig. Aber wiederum nur, wenn der Vermieter schuld hat z. B. durch Fahrlässigkeit.
Wenn niemand den Schaden schuldhaft verursacht hat, so wäre dafür tatsächlich ausschließlich die eigene Hausratversicherung zuständig. Spart man sich diese, so muss man solche Schäden eben selber tragen.
Die Gebäudeversicherung ist raus, da es sich bei Deinem Teppich nicht um einen Gebäudebestandteil handelt. Die Haftpflicht des Vermieters ist auch raus, es sei denn, er hätte den Schaden zumindest fahrlässig verursacht. Das ist bei normalen Leitungswasserschäden allerdings in aller Regel auszuschließen
Allerdings wurde auch mein Teppich beschädigt. Diesen will mir mein Vermieter nicht ersetzen. Er meint dies müsse meine Hausratversicherung übernehmen.
So ist es. Inventar ist - außer bei Verschulden - eine Sache der eigenen Hausratversicherung. Und deswegen muss man die auch haben.
Nun habe ich keine Hausratversicherung und ich habe den Schaden ja auch nicht verursacht.
Das ist Pech, aber nicht zu ändern.
Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt auf den Kosten für einen Neukauf sitzen bleibe.
Doch - genau das ist der Fall. Du hast aus eigener Entscheidung auf eine Versicherung dieses Risikos verzichtet (und Dir die entsprechenden Beiträge gespart), ergo musst Du nun auch selber den Schaden beheben. Sofern der Schaden nicht grob fahrlässig oder durch eindeutiges Verschulden verursacht wurde, haftet hier die PHV des Vermieters nicht. Die Gebäudeversicherung zahlt kein Inventar, sondern nur Schäden an der versicherten Sache (i.e. der Immobilie selbst)..
Wenn es sich um deinen Teppich handelt, ist es auch deine Sache. Und das du keine Hausratversicherung hast, ist schließlich dein Problem. Für deine eigene Einrichtung ist der Vermieter nicht verantwortlich.