Wasserschaden nach Auszug wer Zahlt .
Hallo. Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und bei Endabnahme wurde ein Wasserschaden festgestellt. Angeblich war der Anschluss des Geschirrspülers falsch angeschlossen. Aber während des Mietver. ist nie Wasser ausgetreten oder wurde bemerkt. Jetzt stellt der Vermieter mir die Koste für Beseitigung, Mietausfall und anfallende Nebenkosten in Rechnung. Wer zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Liegt ein Sachmangel vor. Es wurde nie eine Wartung der Rohre durchgeführt oder ähnliches. Wer hilft ?
6 Antworten
Das verstehe ich nicht. Wenn denn der Schaden bei Endabnahme leicht zu sehen war, war er ja auch schon vorher beim Auszug zu sehen, oder? Zudem leistet sich genau aus diesem Gründen der Mieter eine Haftpflichtversicherung für rd. 50 EUR/Jahr, die das ganze Dilemma kostenfrei für den Mieter ordnet. Darüber hinaus wird ein Gebäudeschaden, hier durch Leitungswasser entstanden, von der VGV, die ja der Mieter meist bezahlt, geordnet. Und wenn ein Vermieter sich so ein Ding nicht leistet, kennt er ja die Folgen und öffnet seine Geldbörse und gut ist. Alles eigentlich ganz einfach.
Hallo. Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und bei Endabnahme wurde ein Wasserschaden festgestellt. Angeblich war der Anschluss des Geschirrspülers falsch angeschlossen. Aber während des Mietver. ist nie Wasser ausgetreten oder wurde bemerkt.
Ob es nicht ausgetreten ist oder nicht bemerkt wurde ist ein gravierender Unterschied.
Der Vermieter wird bestimmt den Rechtsweg einschlagen wenn Ihr das nicht bezahlt und er der Meinung ist, dass das Euer verschulden ist.
Angeblich war der Anschluss des Geschirrspülers falsch angeschlossen.
Im Zweifel muss der Vermieter nachweisen, dass ein Mieterverschulden vorliegt. Kann er das nicht, wird es schwer von Euch die Kosten zu verlangen.
Aber während des Mietver. ist nie Wasser ausgetreten oder wurde bemerkt.
Es ist allerdings ein großer Unterschied, ob kein Wasser ausgetreten ist, oder ob es nicht bemerkt wurde. Ob hier nun ein Verschulden von Euch vorliegt, kann ich nicht beurteilen. Dazu müsste man die Stelle und das Ausmaß des Schadens kennen. Es kann durchaus möglich sein, dass ein Vermieterverschulden technisch ausgeschlossen werden kann. Sind die Zuleitungen und das Kombieckventil nachweislich in Ordnung, kommt nur ein Verschulden durch euch in Frage.
Es wurde nie eine Wartung der Rohre durchgeführt oder ähnliches.
Dazu ist der Vermieter auch nicht verpflichtet.
Lange Rede, kurzer Sinn: Liegt ein Vermieterverschulden vor, zahlt die Gebäudeversicherung, liegt ein Mieterverschulden vor, greift Eure Versicherung. Ich sehe kein Problem darin, den Verursacher zu ermitteln.
Angeblich war der Anschluss des Geschirrspülers falsch angeschlossen
Genau das gibt mir zu Denken! Das hättest während des Wohnens feststellen müssen, die Küche hätte nicht nur einmal unter Wasser gestanden. Fadenscheinige Ausrede So etwas kann auch durch eine defekte Leitung auftreten und das wäre ein Fall für die Versicherung; sofern überhaupt eine solche besteht?
Das hättest während des Wohnens feststellen müssen, die Küche hätte nicht nur einmal unter Wasser gestanden
Nicht zwingend. Durchaus möglich, dass die Dichtung des Ventils nur minimalst undicht war und der Wasseraustritt entsprechend gering war. Je nach Lage des Ventils ist es durchaus möglich, dass der Schaden dann unbemerkt geblieben ist. Da der Fragesteller aber nicht erläutert hat, wie der Schaden nun konkret aussieht, ist das alles spekulativ.
Zunächst muss geklärt werden, was für den Wasserschaden ursächlich war. Ich vermute, dass es tatsächlich der Anschluss war und somit in der Wohnung. Dafür seid ihr verantwortlich, nicht der Vermieter. Habt ihr eine Haftpflichtversicherung? Was hat das aber mit der Mietzahlung zu tun? Geht es darum, dass er aufgrund des Schadens nicht vermieten kann?
Mietausfall bezahlt aber doch die VGV, oder? ... natürlich nur, wenn es einen Mieter überhaupt gibt.