Wasserschaden in Mietwohnung.Wer zahlt Hotel?
Hallo,in einer Mietwohnung gibt es einen Wasserschaden den auch die Wohngebäudeversicherung anstandslos übernimmt.Nun müsse die Mieter in der Zeit der Instandsetzung in ein Hotel da Küche und Bad betroffen sind.Wie sieht es mit der Verpflegung aus? Die können ja nicht kochen zur Zeit.
Wohngebäude des Vermieters übernimmt nicht.
10 Antworten
Ist die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum nicht bewohnbar kommt genau für diesen Zeitpunkt eine 100 Prozent Mietkürzung in Betracht. Sind die dann entstehenden Unterkunftskosten höher als die Mietkürzung kann man wahrscheinlich noch Schadensersatz vom Vermieter einfordern bzw. einklagen. Kosten für Verpflegung dürften da aber nicht drunter fallen.
Mietkürzung ist kein Problem...dankeschön
Was denn nun. Wohngebäudeversicherung übernimmt oder übernimmt nicht.
Sollte der Vermieter oder dessen Versicherung in der Pflicht sein, Euch ein preiswertes Hotel oder eine Pension zu bezahlen dürften jedenfalls die Kosten der Verpflegung um den ersparten Eigenanteil, also den Betrag, den Ihr zu Hause hättet ohne Wasserschaden auch aufwenden müssen, gemindert werden.
Laßt Euch vom Vermieter und/oder dessen Versicherung vor Einzug ins Hotel einen Vorschuß geben, damit Ihr hinterher nicht möglicherweise noch längere Zeit auf Euer Geld warten müßt.
Umso wichtiger, dass Ihr erst nach Erhalt eines angemessenen Vorschusses das Hotel aufsucht.
Also die Wohngebäude übernimmt die Kosten der Instandsetzung und Renovierung aber die Unterbringung der Mieter ist noch nicht geklärt.
Die tatsächlich nachweisbaren Kosten können als Schadensersatz geltend gemacht werden. Dabei ist es unerheblich, wie weit die Gebäudeversicherung das abdeckt. Die Differenz geht zu Lasten des Vermieters.
Natürlich gilt die "Schadensminderungspflicht"
Dass Küche und Bad nicht benutzt werden können, macht die Wohnung ja nicht unbewohnbar.
Erstmal würde ich prüfen lassen, ob die Versicherung wirklich nicht die Unterbringungskosten übernehmen muß.
Als 2. wäre zu einem Hotel eine Ferienwohnung auch eine Alternative- da kann man ganz normal selbst kochen, hat auch einen Kühlschrank. Z.Zt sollte sich noch eine Ferienwohnung finden lassen. Es sind ja noch keine Sommerferien.
Ja ok danke ,leider gestaltet es sich schwierig da keiner weis welche Versicherung zahlen muss.
nein, die versi auch nicht
wenn du einen guten anwalt ranholst, errechnet er vielleicht einen mehrbedarf dadurch und ihr könnt den fordern, wäre mir aber das risiko nicht wert
die vollen kosten sind defintiv zuviel
da muss die differenz genommen werden, zwischen tatsächlich jetzt anfallenden essenskosten und den "normalen" kosten, aber ihr habt durch das auswärts essen auch wieder vorteile, das würde ich nicht riskieren, da zu klagen
Ok Danke