Wasserschaden in der Küche, Reparatur
Hallo,
vor einiger Zeit ist mir die Waschmaschine ausgelaufen (Ablaufschlauch hat sich gelöst).
Das Schadensbild: in der Wohnung unter mir ist an der Wand ein Wasserfleck der Größe 1m x 0.2 m entstanden. Also nicht mal ein halber Quadratmeter.
Zwei Leute vom Gebäudeservice waren da und haben es sich angeschaut und die Feuchtigkeit gemessen. Logischerweise muss der Boden getrocknet werden. Nun haben sie in das Laminat gebohrt, Schläuche angestöpselt, und einen Ventilator angeschlossen. Anschließend wird noch das komplette Laminat gewechselt. Nun stellt sich mir doch die Frage: Hätte man nicht einfach das Laminat über der nassen Stelle rausnehmen können, um das nasse Material herauszunehmen, den Hohlraum zu trocknen und dann das Laminat wieder einzusetzen? Denn nun läuft Tag und Nacht über 14 Tage ein 2000 Watt Trocknungsaggregat, ist höllisch laut, verbraucht UNMENGEN an Strom und ich muss anschließend die komplette Küche demontieren damit neues Laminat verlegt werden kann.....wegen einer nassen Stelle von nichtmal einem Quadratmeter! Ist das nicht völlig sinnlos? Zahlt eine Hausratversicherung die ganze Aktion + Stromrechnung ??? Leider habe ich die ganze Angelegenheit von vorn herein nicht kritisch hinterfragt, weil ich der Meinung bin, die Leute wissen was sie tun. Habe ich mich da etwa geirrt?
Ich freue mich auf Antworten von Leuten, die ähnliches erlebt haben, oder sogar vom Fach sind. Danke!
Mfg
Marcus
7 Antworten
Für den Gebäudeschaden ist in erster Linie die Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese wird dann dich (bzw. deine Haftpflichtversicherung) heran ziehen.
Deinen eigenen Schaden am losen Inventar zahlt deine Hausratversicherung. Auch die erhöhten Stromkosten gehen zu Lasten der Gebäudeversicherung. Diese Trocknungsfirmen kennen normalerweise das Problem und haben Zwischenzähler.
Notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten sind ebenfalls Gegenstand der Versicherung.
Und Nein, nur mit einem Austausch der schadhaften Stelle wäre niemandem geholfen. Niemand weiß, welchen Weg sich das Wasser gesucht hat.
vor einiger Zeit ist mir die Waschmaschine ausgelaufen (Ablaufschlauch hat sich gelöst).
Eigenverschulden. PHV respektive HR für das eigene Inventar.
Ist das nicht völlig sinnlos?
Davon ausgehend, dass es sich um eine Fachfirma handelt, wird diese schon wissen, wie vorzugehen ist.
Hätte man nicht einfach das Laminat über der nassen Stelle rausnehmen können, um das nasse Material herauszunehmen, den Hohlraum zu trocknen und dann das Laminat wieder einzusetzen?
Nein. Das Laminat ist ohnehin hinüber, weil es aufquillt wie ein Schwamm (vor allem die Unterkonstruktion respektive die Auflager) und dann Wellen wirft. Das kann man nicht in Teilen trocknen (jedenfalls nicht, wenn es richtig gemacht werden soll).
Zahlt eine Hausratversicherung die ganze Aktion + Stromrechnung ?
Die HR zahlt den Schaden an Deinem Inventar. Die PHV übernimmt die Schäden samt Regulierung am Gebäude (bzw. wird von der Gebäudeversicherung des Vermieters in Regress genommen).
Hier wäre zunächst zu prüfen ob die Hausratversicherung ( oder Haftpflichtversicherung) die eigenen Kosten übernimmt. In den neueren Verträgen wird das Risiko Miete meißt mitversichert sein. Jedoch sollte man die Police studieren hinsichtlich Wasserschaden, denn üblicherweise wäre es ein Versicherungsschaden bei Leitungswasser. Hier jedoch ist es Abwasser ?
Eine Haftpflichtversicherung würde auf keinen Fall eigene Schäden decken.
wer hat den Schaden verursacht?
Handelt es sich um eine durch den Vermieter eingebaute Küche, hat dieser die Kosten für Schadensbeseitigung zu tragen. Übrigens, auch die Kosten für die Trocknungsgeräte muss dessen Versicherer übernehmen. Hierzu sollte ein Zwischenzähler am Gerät angebracht werden.
Hast Du die Küche selbst eingebaut bzw. ein von Dir beauftragter Handwerker, haftet dieser ggf. für Schäden.
Das Problem ist, daß das Wasser auch unter dem Laminat weiterläuft bzw. sich der Estrich um die nasse Stelle vollsaugen kann. Deswegen müssen mehrere Löcher gebohrt werden, damit auch alles wirklich durchtrocknet.
ok dann konkret: wenn der Fragesteller die WaMa selbst angeschlossen hat, dann ist es sein Pech, denn das darf er nicht.
Wurde das Gerät von einem Handwerker angeschlossen, ist dieser ggf. in Regress zu nehmen und Schadensersatzpflichtig.
Die Frage, wer den Schlauch irgendwann mal angeschlossen hat, ist bestenfalls von akademischem Interesse respektive dann relevant, wenn die installation erst kürzlich erfolgt war. Ansonsten ist es immer fahrlässig, eine Wasch- oder Spülmaschine in Abwesenheit zu betreiben (was nicht heißt, dass das nicht Alltag wäre). Es entspricht der laufenden Rechtsprechung, dass den Betreiber der Maschine eine hohe Kontrollverpflichtung trifft, der er nachkommen muss. Kommt es durch ein Versäumen dieser Kontrollpflicht zu einem Schaden, haftet der Betreiber der Maschine. Inwiefern dann der Betreiber wiederum in Abhängigkeit von den exakten Ereignisabläufen einen Regressanspruch gegen den Installateur hat, ist ein beliebtes (und letztlich fruchtloses) Spielfeld für Anwälte.
Hausratversicherungen schließen heutzutage einfache Fahrlässigkeit (wie eben das Laufenlassen einer Spül- oder Waschmaschine in Abwesenheit) mit ein.
Das ist wahr, tangiert aber nur den Schaden am eigenen Inventar.
Hast du den Schaden nicht sofort nach bekanntwerden deiner Hausrat-/Haftpflichtversicherung gemeldet ? Wenn ja werden diese die Kosten für den Schaden übernehmen, (auch die Stromrechnung).
Ablaufschlauch WAMA nix Küche, Eigenverschulden!