Sanierung Bad versteckter Rohrbruch, Gebäudeversicherung?
Ich bin gerade dabei mein Bad zu sanieren. Grund für die Sanierung ist zum einen das Alter bzw. die Optik und zum anderen ein nachgebender Fliesenfußboden. In einem Radius von 2 qm wippt der Fußboden nach und die Fugen sind bereits rausgebrochen.
Die Vermutung lag nah, dass irgendwas im Aufbau des Fußbodens nicht stimmen. Vielleicht eine fehlerhafte Verlegung des Trockenestrich oder ein zu nasses Duschen/Baden.
Beim ausstemmen des Fußbodens ist dann eine defekte Rohrleitung zutage gekommen, diese Leitung hat wohl über Jahre den Trockenestrich aufgeweicht und somit den Fußboden instabil gemacht.
Leider habe ich es versäumt im Vorfeld die Gebäudeversicherung mit ins Boot zu holen. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass ein undichtes Wasserrohr die Ursache für den wippenden Fußboden sein kann.
Kann ich den Schaden im Nachhinein noch geltend machen?
Was ich habe ist folgendes:
- Bilder vom eingebauten, defekten Rohrabschnitt
- Klempner hebt das defekte Rohr auf
- Bilder vom durchweichten Trockenestrich (verrostete Schrauben, gelber Kleber)
jedoch keine Bilder vom Urzustand, also den losen Fugen!!
Was meint Ihr, was kann ich von der Versicherung noch erwarten?
5 Antworten
@santa86,
nachdem es sich hier um einen versteckten Schaden handelt, den man nicht vermuten konnte, kannst du diesen Schaden natürlich deiner Gebäudeversicherung noch nachmelden, unter der Voraussetzung, dass Leitungswasserschäden versichert sind.
Ein Schadensbeauftragter deines Versicherers wird den Schaden begutachten und dir mitteilen welche Kosten übernommen werden.
Gruß Apolon
Hallo santa86,
über die Gebäudeversicherung sind u.a. Bruchschäden an Leitungswasserrohren innerhalb von Gebäuden versichert.
Die Frage nach Allmählichkeitsschäden ist richtig und muss geprüft werden.
Du hast den Schaden nach Aufstemmen des Fußbodens festgestellt.
Nach Feststellung eines Schadens solltest du dich an einige Spielregeln halten, die in den Versicherungsbedingungen unter Obliegenheiten genannt werden.
Zum Beispiel bist du verpflichtet, den Schaden mündlich oder telefonisch unverzüglich dem Versicherer zu melden.
Weiter solltest du das Schadenbild so lange unverändert belassen, bis dieses durch den Versicherer aufgenommen und von ihm freigegeben wurde.
Und einiges mehr. Du kannst hierzu in deinen Versicherungsbedingungen nachsehen.
Ich möchte dir empfehlen, melde den Schaden schnellstens deiner Versicherung. Du hast das defekte Rohr und einige Fotos.
Deine Gebäudeversicherung wird den Schaden prüfen.
Ich wünsche dir viel Glück!
Schöne Grüße
Sandra vom Social Media-Team
D.H. super Antwort !
Bis auf einen Punkt…. ;)
Zwar ist der Schaden vermutlich allmählich entstanden,
trotzdem liegt hier, zumindest der Schilderung nach,
kein Allmählichkeitsschaden vor.
Grundsätzlich ist die Kausalität zum Ursprungsschaden zu berücksichtigen. Der Schilderung nach ergibt sich das
Schadensbild als Folge von bestimmungswidrigen austreten von Leitungswasser (= unmittelbarer Zusammenhang = Folgeschaden). Der Folgeschaden ist wiederum erstattungsfähig durch die Wohngebäudeversicherung. Somit reden wir an dieser Stelle von einem erstattungsfähigen Schaden. Zumindest sofern der Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten nachkommt.
Kollegiale Grüße
Die erste Frage ist dabei, ob Deine Gebäudeversicherung Schäden durch allmähliche Einwirkung von Wasser aus einem Rohrbruch abdeckt. Das ist nicht standardmäßig so. Versicherungen verlangen saftige Aufschläge, wenn sie so etwas mitversichern sollen. Wenn diese Schadensart nicht ausdrücklich mitversichert ist, bekommst Du gar nichts. Punkt.
Wenn diese Schadensart in Deinem Versicherungsvertrag ausdrücklich drinsteht, dann solltest Du unverzüglich mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, in der Zwischenzeit alle Arbeiten an Deinem Badezimmer ruhen lassen, und schildern, warum Du erst jetzt entdeckt hast, dass ein Rohrbruch die Ursache des Schadens am Fussboden ist. Dann besteht eine gewisse Chance, dass die Versicherung die Kosten für die Rohrreparatur und Fussbodenreparatur übernimmt. Alles andere aber nicht! "Bei dieser Gelegenheit gleich das ganze Bad sanieren, weil es Dir sowieso nicht mehr gefällt" zahlt keine Versicherung!
Du hättest sofort bei der Aufdeckung des Schadens deinen Versicherer benachrichtigen müssen. Erst wenn der VR die Freigabe gibt, darf der Schaden beseitigt werden. Dem VR muss ja die Chance bleiben, den Schaden zu begutachten.
Wenn eine Firma die Sanierung durchgeführt hat, hast du sie ja als Zeugen, dass überhaupt eine LW-Schaden vorlag. Trotzdem wird die Versicherung nicht einfach auf Zuruf die komplette Sanierung bezahlen. Dazu hättest du sie eher informieren müssen.
Theoretisch könnte sie den gesamten Schaden wegen der Obliegenheitsverletzung ablehnen. Es wird also auf einen Kompromiss hinaus laufen.
Ich habe nicht ganz verstanden...
Also, wenn das Bad jetzt fertig saniert ist und niemand den Schaden mehr begutachten kann, dann wird die Versicherung bestimmt nicht mehr leisten. Dann könnte ja jeder im Nachhinein einen Schaden "konstruieren" und sich somit die Sanierung bezahlen lassen.
Bei sowas muss man, wenn man den Schaden sieht, die Arbeiten einstellen und unverzüglich die Versicherung kontaktieren. Unten in der Etage sind doch sicher nasse Stellen an der Decke sichtbar gewesen, oder nicht?