Sanierung Bad versteckter Rohrbruch, Gebäudeversicherung?

5 Antworten

@santa86,

nachdem es sich hier um einen versteckten Schaden handelt, den man nicht vermuten konnte, kannst du diesen Schaden natürlich deiner Gebäudeversicherung noch nachmelden, unter der Voraussetzung, dass Leitungswasserschäden versichert sind.

Ein Schadensbeauftragter deines Versicherers wird den Schaden begutachten und dir mitteilen welche Kosten übernommen werden.

Gruß Apolon

Hallo santa86,

über die Gebäudeversicherung sind u.a. Bruchschäden an Leitungswasserrohren innerhalb von Gebäuden versichert.

Die Frage nach Allmählichkeitsschäden ist richtig und muss geprüft werden.

Du hast den Schaden nach Aufstemmen des Fußbodens festgestellt.

Nach Feststellung eines Schadens solltest du dich an einige Spielregeln halten, die in den Versicherungsbedingungen unter Obliegenheiten genannt werden.

Zum Beispiel bist du verpflichtet, den Schaden mündlich oder telefonisch unverzüglich dem Versicherer zu melden.

Weiter solltest du das Schadenbild so lange unverändert belassen, bis dieses durch den Versicherer aufgenommen und von ihm freigegeben wurde.

Und einiges mehr. Du kannst hierzu in deinen Versicherungsbedingungen nachsehen.

Ich möchte dir empfehlen, melde den Schaden schnellstens deiner Versicherung. Du hast das defekte Rohr und einige Fotos.

Deine Gebäudeversicherung wird den Schaden prüfen.

Ich wünsche dir viel Glück!

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team



MoechteAWissen  08.03.2017, 09:52

D.H. super Antwort !

Bis auf einen Punkt…. ;)

Zwar ist der Schaden vermutlich allmählich entstanden,
trotzdem liegt hier, zumindest der Schilderung nach,
kein Allmählichkeitsschaden vor.

Grundsätzlich ist die Kausalität zum Ursprungsschaden zu berücksichtigen. Der Schilderung nach  ergibt sich das
Schadensbild als  Folge von bestimmungswidrigen austreten von Leitungswasser  (= unmittelbarer Zusammenhang = Folgeschaden). Der Folgeschaden ist wiederum erstattungsfähig durch die Wohngebäudeversicherung.  Somit reden wir an dieser Stelle von einem erstattungsfähigen Schaden. Zumindest sofern der Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten nachkommt.

Kollegiale Grüße

Die erste Frage ist dabei, ob Deine Gebäudeversicherung Schäden durch allmähliche Einwirkung von Wasser aus einem Rohrbruch abdeckt. Das ist nicht standardmäßig so. Versicherungen verlangen saftige Aufschläge, wenn sie so etwas mitversichern sollen. Wenn diese Schadensart nicht ausdrücklich mitversichert ist, bekommst Du gar nichts. Punkt.

Wenn diese Schadensart in Deinem Versicherungsvertrag ausdrücklich drinsteht, dann solltest Du unverzüglich mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, in der Zwischenzeit alle Arbeiten an Deinem Badezimmer ruhen lassen, und schildern, warum Du erst jetzt entdeckt hast, dass ein Rohrbruch die Ursache des Schadens am Fussboden ist. Dann besteht eine gewisse Chance, dass die Versicherung die Kosten für die Rohrreparatur und Fussbodenreparatur übernimmt. Alles andere aber nicht! "Bei dieser Gelegenheit gleich das ganze Bad sanieren, weil es Dir sowieso nicht mehr gefällt" zahlt keine Versicherung!

Du hättest sofort bei der Aufdeckung des Schadens deinen Versicherer benachrichtigen müssen. Erst wenn der VR die Freigabe gibt, darf der Schaden beseitigt werden. Dem VR muss ja die Chance bleiben, den Schaden zu begutachten.

Wenn eine Firma die Sanierung durchgeführt hat, hast du sie ja als Zeugen, dass überhaupt eine LW-Schaden vorlag. Trotzdem wird die Versicherung nicht einfach auf Zuruf die komplette Sanierung bezahlen. Dazu hättest du sie eher informieren müssen.

Theoretisch könnte sie den gesamten Schaden wegen der Obliegenheitsverletzung ablehnen. Es wird also auf einen Kompromiss hinaus laufen.

Ich habe nicht ganz verstanden...

Also, wenn das Bad jetzt fertig saniert ist und niemand den Schaden mehr begutachten kann, dann wird die Versicherung bestimmt nicht mehr leisten. Dann könnte ja jeder im Nachhinein einen Schaden "konstruieren" und sich somit die Sanierung bezahlen lassen.

Bei sowas muss man, wenn man den Schaden sieht, die Arbeiten einstellen und unverzüglich die Versicherung kontaktieren. Unten in der Etage sind doch sicher nasse Stellen an der Decke sichtbar gewesen, oder nicht?