ist eine heizungsanlage in der hausratversicherung mit versichert?
wenn ja , was genau ? und wann im welchem umfang tritt die versicherung in kraft ? einem freund von mir ist der gas-kessel kaputt gegangen. nun tritt recht viel wasser aus und es sind durch einen defekt noch einige andere dinge an der anlage in mitleidenschaft gezogen worden. die anlage steht übrigens im keller.
4 Antworten
Meines Wissens nach nicht. Da müsste die Gebäudeversicherung zuständig sein. Ein Versicherungsexperte hat mir mal gesagt: Die Hausrat-Versicherung versichert alles, was rausfallen würde, wenn man die Wohnung/das Haus auf den Kopf stellen würde. Und die Heizungsanlage ist ja fest installiert und mit dem Rohrleitungssystem verbunden.
Hallo,
hier ist Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten. Das heißt, alle Schäden, die mit dem Wasseraustritt direkt zusammenhängen, müssten von der Versicherung übernommen werden, die für das jeweils beschädigte Teil oder den jeweils beschädigten Gegenstand zuständig ist.
Beispiel: Steht die Heizungsanlage des Einfamilienhauses im Keller und setzt den Keller unter Wasser, gibt es Geld fürs Trockenlegen der Wände und Böden von der Gebäudeversicherung und Ersatz für zerstörte im Keller gelagerte Hausratgegenstände von der Hausratversicherung.
Wenn klar nachgewiesen werden kann, dass das austretende Wasser Teile der Heizungsanlage beschädigt hat, gibt es da auch eine anteilige Beteiligung (i.d.R. von der Gebäudeversicherung) an den Reparaturkosten din Höhe des Wasserschadens.
Einfach der Versicherung den Schaden melden und einen Sachverständigen anfordern, der das Schadenbild dann kostenmäßig aufschlüsseln soll.
Eine Hausrat deckt keinen technischen Defekt an irgendwelchen Geräten ab! Wenn Dritte diese Heizungsanlage beschädigen und nicht festzustellen sind, dann kommt es evtl. in betracht! Aber auch nur, wenn der Keller bei einem Haus inbegriffen ist! In einer ETW oder Mietwohnung erstreckt sich die Hausrat nicht auf Sammelräume, wie einen Heizungskeller!
Wenn Du weißt, wer es war! Ich dachte da mehr an Vandalismus!
Ja, dann sieht es natürlich ganz dumm aus. Aber die Hausratversicherung käme dann auch nicht dafür auf. Ich denke, in einem solchen Fall bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen.
Ich dachte immer, es gäbe zig Tausende Versicherungskaufleute ... nur leider keinen bei gf...
Bei mir ist Vandalismus in der Hausrat mitversichert! Definitiv!
Ja, stimmt, bei Einbrüchen usw. Du hast recht. Aber bezieht sich das auch auf die Heizungsanlage, die ja nicht direkter Bestandteil der Wohnung/Wohnfläche ist? Keine Ahnung! Vielleicht doch mal bei der Versicherung nachfragen!
Das war ja mein Zweifel: In einem Einfamilienhaus würde ich sagen ja! In einem Mehrfamilienhaus nein, da sich die Heizungsanlage da ja in den Gemeinschaftsräumen befindet!
Klingt für mich irgendwie logisch. Also, richtigrichtig, frag Deinen Versicherungsagenten. Wir sind hier scheinbar nicht wirklich in der Lage, das abschließend zu klären!
wen es in der Police alles schriftlich fest gehalten wurde sonst nicht
Wenn Dritte etwas beschädigen, gleich was, kommt doch deren Private Haftpflichtversicherung dafür auf, oder nicht?