deckt eine Hausratversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung einen schaden an der Hebeanlage?
Hallo erstmal meine frage geht darum das ich bei mir in meinem Eigenheim einen untermieter wohnen habe der natürlich bei mir in der keller wohnung wohnt und somit sein abwasser inklusive klo wasser über die HEBEANLAGE läuft die vorkurzem wieso auch immer nicht mehr funktioniert weil laut Elektriker der Motor durch gebrant ist was dadurch kommt das der schräder in der pumpe wohl irgendwie fest hängt so deckt diesen schaden die Wohngebäudeversicherung ab ?
3 Antworten
Die Hebeanlage ist bei Blitz und Überspannung bei der Gebäudeversicherung abgesichert. Wenn Sie aus anderem Grunde funktionsuntüchtig wird, besteht für die Reparatur kein Versicherungsschutz
Wohl aber für die Folgeschäden durch Fäkalien- oder LWaustritt. Diese Klausel muss im Bereich Leitungswasserschaden vereinbart sein. Das gilt sowohl für die Gebäude- wie auch für die Hausratversicherung.
Diese Klausel führen leider nicht alle Versicherer. Ich meine aber, dass bei früheren öffentlichen Versicherer , also die Sparkassen- und Provinzialversicherungen, diese Klausel vereinbart werden kann.
Meiner Meinung nach ist das normaler Verschleiß, kein Schaden durch ein besonderes Ereignis.
Hallo,
die beiden Versicherungen decken i.a.R. Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstanden sind; die Hausrat zusätzlich noch Einbruchdiebstahl.
Obwohl es noch die eine oder andere Möglichkeit der Leistungserweiterung gibt (Stichwort: Elementarschäden), fällt das Durchbrennen eines Motors unter keine der versicherten Gefahren.
Die Reparatur oder der Austausch muss demnach wohl auf eigene Kosten erfolgen.
Viele Grüße
Loroth