deckt eine Hausratversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung einen schaden an der Hebeanlage?

3 Antworten

Die Hebeanlage ist bei Blitz und Überspannung bei der Gebäudeversicherung abgesichert. Wenn Sie aus anderem Grunde funktionsuntüchtig wird, besteht für die Reparatur kein Versicherungsschutz

Wohl aber für die Folgeschäden durch Fäkalien- oder LWaustritt. Diese Klausel muss im Bereich Leitungswasserschaden vereinbart sein. Das gilt sowohl für die Gebäude- wie auch für die Hausratversicherung.

Diese Klausel führen leider nicht alle Versicherer. Ich meine aber, dass bei früheren öffentlichen Versicherer , also die Sparkassen- und Provinzialversicherungen, diese Klausel vereinbart werden kann.


Meiner Meinung nach ist das normaler Verschleiß, kein Schaden durch ein besonderes Ereignis.

Hallo,

die beiden Versicherungen decken i.a.R. Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstanden sind; die Hausrat zusätzlich noch Einbruchdiebstahl.

Obwohl es noch die eine oder andere Möglichkeit der Leistungserweiterung gibt (Stichwort: Elementarschäden), fällt das Durchbrennen eines Motors unter keine der versicherten Gefahren.

Die Reparatur oder der Austausch muss demnach wohl auf eigene Kosten erfolgen.

Viele Grüße

Loroth