Wasserschaden Eigenleistung geltend machen
Hallo, wir hatten vor kurzem in unseren Keller (Eigenheim)einen Wasserschaden. Soweit ist alles wieder saniert. Jetzt geht es um die Abrechnung der Eigenleistungen. Denn die Zeiten in denen ich zu Hause war um die Handwerker nicht alleine im Haus zu lassen, sind nicht erstattungspflichtig heißt es. Man will aber nicht so ein und ich habe ja sicher eigene Dinge noch zusätzlich getan...war die Frage des Schadensregulierer. Diese soll ich ihm großzügig auflisten. Aber wie meint er das? Was soll ich getan haben? Sauber gemacht nachdem die Handwerker da waren oder wie? Will nichts falsches angeben, nicht das ich mich hier durch eine bewusste Falschaussage strafbar mache. Habt ihr keinen Tipp was und wie ich hier aufschreiben kann damit es im Bezug bleibt.
3 Antworten
Das Leeren der Trocknungsgeräte gilt nicht. Ich verstehe auch nicht, warum du die Geräte umgestellt hast.
Abrechenbare Leistungen sind:
-(nach)Reinigung nach den Handwerkern
-Bewegungsarbeiten von Inventar, also rumschreien der Möbel, evtl. auf- und Abbau, einpacken und Auspacken der Schränke,
-Verbrauch Umzugskisten
-Reinigung von Kleidung (Anzahl Maschinen), etc.
-Pauschale für Waschmittel, Putzmittel, Putzlappen
-Entsorgungskosten und Zeit, wenn du z.Bsp selbst "abgesoffenes" Inventar zum Recycling gebracht hast. Auch wenn du dort bezahlen müsstest (Quittung!)
Die Punkte bzgl. Inventar (Entsorgen + Waschen) greifen natürlich nur, wenn auch deine Hausrat involviert ist!
Schreib einfach die Tätigkeiten auf, die du gemacht hast.
Dazu gehört zum Beistpiel auch das Putzen, das für gewöhnlich mit einem gewissen Stundensatz erstattet wird. (So 8,00 bis 10,00 Euro pro Stunde.. liegt im Ermessen der Versicherung).
Naja, bei den von dir genannten Tätigkeiten ist die Frage, wie lange sie gedauert haben, bzw. wie oft du sie gemacht hast. Nur einmal einen Eimer auskippen oder ein Gerät umstellen geht ja sehr schnell.
Von daher: Schreib halt alles wahrheitsgemäß mit ungefähren Zeitangaben auf. Dann wird die Versicherung schon schauen, was und in welcher Höhe sie dir davon anerkennt.
naja, Wasser mussten wir anfangs mehrmals am Tag auskippen. Geräte umstellen. Gefühlt würde ich da pro Tag 30 min. ansetzen...? Waren 8 Geräte. über 4 Wochen. Dann den Handwerkern hinterher putzen wenn sie gekommen sind bzw. Feierabend gemacht haben, da die durchs komplette EG gelaufen sind um in den Keller zu kommen...Fegen und wischen auch hier ca. 30 min. Pro Handwerker Tag? Dann hatten wir eine Menge Kinderkleidung im Keller die wir waschen mussten. Wäsche aufhängen und Bügel auch hier pro Maschine 30 min.?
Wie klingt das? Kann man da noch was ergänzen oder optimieren?
Das klingt schon mal ganz OK.
gibts da sonst noch was was ich geltend machen kann?
Das verstehe ich nicht. Handwerker haben alles gemacht und die Versicherung alle Kosten und Lasten bezahlt und jetzt will der VN "Überwachungsgeld" kassieren? Lachnummer, oder?
ich habe 12 Urlaubstage geopfert....daher JA!
Geopfert? Das war doch für sich selbst oder gehörte die Bude jemand anderes?
Dazu bist du verpflichtet. Du hättest auch einen Schlüssel übergeben können oder jemanden bitten, die Handwerker zu 'beaufsichtigen'.
und was noch? Eimer entleeren der Trockungsgeräte und diese umstellen? Was kann man denn noch abrechnen z.B.? Er sagte nur mach aber wollte mir nicht sagen was...verstehst du?