Wasserschaden Eigenleistung geltend machen

3 Antworten

Das Leeren der Trocknungsgeräte gilt nicht. Ich verstehe auch nicht, warum du die Geräte umgestellt hast.

Abrechenbare Leistungen sind:

-(nach)Reinigung nach den Handwerkern

-Bewegungsarbeiten von Inventar, also rumschreien der Möbel, evtl. auf- und Abbau, einpacken und Auspacken der Schränke,

-Verbrauch Umzugskisten

-Reinigung von Kleidung (Anzahl Maschinen), etc.

-Pauschale für Waschmittel, Putzmittel, Putzlappen

-Entsorgungskosten und Zeit, wenn du z.Bsp selbst "abgesoffenes" Inventar zum Recycling gebracht hast. Auch wenn du dort bezahlen müsstest (Quittung!)

Die Punkte bzgl. Inventar (Entsorgen + Waschen) greifen natürlich nur, wenn auch deine Hausrat involviert ist!

Schreib einfach die Tätigkeiten auf, die du gemacht hast.

Dazu gehört zum Beistpiel auch das Putzen, das für gewöhnlich mit einem gewissen Stundensatz erstattet wird. (So 8,00 bis 10,00 Euro pro Stunde.. liegt im Ermessen der Versicherung).

Williausphillie 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 21:14

und was noch? Eimer entleeren der Trockungsgeräte und diese umstellen? Was kann man denn noch abrechnen z.B.? Er sagte nur mach aber wollte mir nicht sagen was...verstehst du?

kim294  24.11.2014, 21:17
@Williausphillie

Naja, bei den von dir genannten Tätigkeiten ist die Frage, wie lange sie gedauert haben, bzw. wie oft du sie gemacht hast. Nur einmal einen Eimer auskippen oder ein Gerät umstellen geht ja sehr schnell.

Von daher: Schreib halt alles wahrheitsgemäß mit ungefähren Zeitangaben auf. Dann wird die Versicherung schon schauen, was und in welcher Höhe sie dir davon anerkennt.

Williausphillie 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 21:23
@kim294

naja, Wasser mussten wir anfangs mehrmals am Tag auskippen. Geräte umstellen. Gefühlt würde ich da pro Tag 30 min. ansetzen...? Waren 8 Geräte. über 4 Wochen. Dann den Handwerkern hinterher putzen wenn sie gekommen sind bzw. Feierabend gemacht haben, da die durchs komplette EG gelaufen sind um in den Keller zu kommen...Fegen und wischen auch hier ca. 30 min. Pro Handwerker Tag? Dann hatten wir eine Menge Kinderkleidung im Keller die wir waschen mussten. Wäsche aufhängen und Bügel auch hier pro Maschine 30 min.?

Wie klingt das? Kann man da noch was ergänzen oder optimieren?

Williausphillie 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 22:02
@kim294

gibts da sonst noch was was ich geltend machen kann?

Das verstehe ich nicht. Handwerker haben alles gemacht und die Versicherung alle Kosten und Lasten bezahlt und jetzt will der VN "Überwachungsgeld" kassieren? Lachnummer, oder?

Williausphillie 
Beitragsersteller
 25.11.2014, 20:46

ich habe 12 Urlaubstage geopfert....daher JA!

schleudermaxe  25.11.2014, 21:28
@Williausphillie

Geopfert? Das war doch für sich selbst oder gehörte die Bude jemand anderes?

IGEL999  27.11.2014, 21:20
@Williausphillie

Dazu bist du verpflichtet. Du hättest auch einen Schlüssel übergeben können oder jemanden bitten, die Handwerker zu 'beaufsichtigen'.